Beiträge von dw-mhtr

    Guten Morgen Zusammen,

    ich hänge mich hier mal dran. Wir sind ein Krankenhaus mit sowohl somatischen, als auch psychiatrischen Abteilungen. Müssen die NUB-Anträge eigentlich für beide Bereiche getrennt eingereicht werden, oder reicht es, die NUBs über einen Bereich zu beantragen?

    Vielen Dank für die Antworten.

    Hallo Zusammen,

    wenn der Patient asymptomatisch ist, würde ich hier die Z21 kodieren. Die B24 geht m.E.n. nur bei HIV-assoziierten Erkrankungen, die hier nicht vorliegen (DKR 0101f). Der Aufwand muss ja auch bei Z21 vorhanden sein.

    Einen schönen Tag noch.

    Hallo Zusammen,

    ich sehe dass so wie Medman, die Lösung steht in §3FPV (Abs. 5).

    Die Somatik rechnet ja nach KHG ab, daher bei Verlegung von Somatik zu Somatik die Abschläge. Die externe Verlegung in die Psychiatrie erfolgt aber in den Bereich der Bundespflegesatzverordnung, daher kein Abschlag.

    §3FPV (5, Satz 1): "Abschläge nach den Absätzen 1 bis 3 sind nur dann vorzunehmen, insofern beide an der Verlegung beteiligten Krankenhäuser dem Geltungsbereich des Krankenhausfinanzierungsgesetzes unterliegen."

    Ich wünsche ein schönes sonniges Wochenende.

    Gruß,

    dw-mhtr

    Guten Tag Herr Nebe,

    die ist hier zwar der falsche Thread, da es hier um das PEPP-System im Allgemeinen geht, aber die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Hinweis zum OPS 9-696:

    "Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, beim Primärkode spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen.(...)". Sie finden die Spezifikation also in Ihrem Fall in den Primärcodes 9-65, 9-67 und 9-68.

    Gruß,

    dw-mhtr

    Hallo Armada,

    ich sehe das genau, wie Sie. Die Therapien durch PP sowie die Gruppentherapien der Spezialtherapeuten zählen ganz natürlich für den QE mit. Davon, dass diese für den QE durch OPS-Codes nachgewiesen sein müssen, steht da nichts.

    Wir hatten diese Diskussion allerdings bisher nur allgemein in der MDK-Prüfung, dass die KK die Behandlungsdauer angezweifelt hatte, da es keine TE-Codes gab. Haben dann die Therapiepläne geschickt (natürlich über den MDK) und dann war es gut.

    Also, wenn die Kasse auf Stur schaltet, würde ich auch klagen.

    Einen schönen Tag noch,

    Gruß,

    dw-mhtr

    Guten Morgen,

    die geleisteten (Einzel-)Therapieeinheiten der Physiotherapie sind über die TEs der Spezialtherapeuten abbildbar. S. Hinweise zum OPS 9-60. Warum sollten diese für Sie nicht nachweisbar sein? Die Physiotherapeuten stehen doch auch auf der Gehaltsliste Ihres Hauses. Das CT-/MRT-Schädel in der Radiologie oder den Aufwand eines chirurgischen/internistischen/dermatologischen oder HNO-Konsils codieren Sie doch auch.

    Schönes Wochenende,

    dw-mhtr