Beiträge von dw-mhtr

    Hallo Frau Eichblatt,
    der 8-98f.- ist nur für Patienten nach dem vollendeten 14. LJ anzugeben.

    Also durchgehend 8-98d.-.

    Es wird hier nur auf das Alter des Pat. abgestellt. (Ausnahme: Erwachsener Pat. und notwendige Beh. auf Kinderintensiv)

    MfG
    dw-mhtr

    Liebe Forumsteilnehmer,
    es kommen bei uns zunehmend Anfragen der Kostenträger, in dem der Patient selbst, oder die Erziehungsberechtigten mit der Bitte angeschrieben werden, einen Zwischenbericht im Krankenhaus anzufordern. Insbesondere, nachdem entsprechende telefonische (!) Anfragen bei uns regelmäßig mit dem Hinweis auf die elektronisch zu übermittelnde Anfrage nach einer medizinischen Begründung beantwortet wurden. Dies betrifft sowohl die KJP als auch die Allgemeinpsychiatrie.
    Für uns stellt sich die Frage, wie wir juristisch und aus datenschutzrechtlichen Gründen damit in Zukunft umgehen sollen.
    U. E. ist das ein Weg, den die Kostenträger gehen, um unter Umgehung des MDK an weiterführende Informationen zu kommen, die weit über das Maß der $301-Daten hinausgehen.

    Gibt es bei Ihnen ähnliche Tendenzen und wie gehen Sie damit um?

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    MfG,
    dw-mhtr

    Guten Morgen,
    Meiner Meinung nach sind diese Aufnahme- und Kontrolluntersuchungen nicht mit einem eigenen OPS-Code zu codieren, zumal dafür ja auch keine Codes in den OPS aufgenommen wurden (s. Text zur Tabelle).
    Sie können aber als TE erfasst und dann kumuliert in den entsprechenden TE- Code einfließen.
    Der letzte Satz der DKR-Psych PP014f lautet ja auch:
    Verfahren, die sich bei der Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems doch als
    gruppierungsrelevant herausstellen sollten, werden im Rahmen der Pflege des OPS und der
    Kodierrichtlinien berücksichtigt.

    Viele Grüße und einen schönen Tag,

    dw-mhtr

    Hallo dharma,
    ich sehe das ähnlich wie Mr. Freundlich :) .
    Ohne dem MdK jetzt das Wort reden zu wollen, denke ich, daß Sie in diesen Fällen bei dem Hinweis zum 8-985 ja schon 3 Punkte vorher scheitern, nämlich bei der "Motivierung zur problemspezifischen Weiterbehandlung und Einleitung suchtspezifischer Anschlussbehandlungen".
    Wie weisen Sie denn das eine ohne das andere nach?

    VG
    dw-mhtr

    Jedoch muss man berücksichtigen das es in den DKR-Psych 2017 heißt: "Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10-GM bzw. des OPS und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang." Demnach dürften die Aufnahmeuntersuchungen, Visiten und Abschlussuntersuchungen (Kontrolluntersuchungen) jedoch nicht kodiert werden.

    Guten Morgen Zusammen,

    Ich sehe da keinen Widerspruch. Die OPS-Codes für die Diagnostik sind zwar abgeschafft, aber die DKR PP014f sagt:


    oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt",

    Hier wird der Aufwand für Aufnahme-Entlassungsuntersuchung etc. dann doch innerhalb des OPS 9-649 bzw. 9-696 abgebildet. Eben als TE.
    Die Hinweise zu den jeweiligen Codes widersprechen damit nicht den DKR, sondern ergänzen sie.

    Oder?

    Viele Grüße
    dw-mhtr