Hallo Herr Selter,
Zitat
Original von Selter:
Nein, nicht ganz. Bei Fallzusammenlegung fällt ein Belegungstag zur Berechnung mehr an. Bei 2 Fällen hat man 2 Entlasstage, die nicht zur Berechnung herangezogen werden.
für die Abrechnung ist die Zahl der Belegungstage entscheidend.
Belegungstag = Aufnahmetag + jeder weitere Tag der stationären Behandlung ohne den Entlassungs- oder Verlegungstag.
Durch die Fallzusammenführung wird der \"erste Entlassungstag\" doch nicht zum Belegungstag, sondern fällt sowieso raus, egal ob 1 zusammengeführter Fall oder 2 einzelne Fälle.
Oder stehe ich auf dem Schlauch?