Beiträge von Mr. Freundlich

    Hallo Rotes_Tuch,

    Zitat


    Original von Rotes_Tuch:
    Hallo zusammen,
    ich finde es ungut, sich auf diese Diskussion einzulassen. Ein ZE wird fällig, wenn die entsprechende Leistung erbracht und kodiert wird. Eine medizinische Begründung wird dafür bisher nicht gefordert.
    Schöne Grüße
    RT


    Schon mal was von off-label-use gehört ?

    Sorry, aber nicht alles was gemacht wird, muss auch automatisch von der Solidargemeinschaft bezahlt werden.

    Guten Morgen,

    eine Übersicht der Entlassungs- und Verlegungsgründe gibt es in den technischen Anlagen, die man z.B. über http://www.team301.de erhalten kann.

    MFG

    Guten Morgen Herr Killmer,

    Zitat


    Original von Killmer:
    Allerdings scheint mir die Kasse hier ein wenig über das Ziel hinausgeschossen zu sein. Eine manuelle Korrektur wär sicherlich der einfachere Weg für alle Beteiligten. Nur gilt auch hier die Masse machts.

    aber bitte bedenken Sie auch, dass es ggf. auch eine Vorprüfsoftware sein könnte, die den Datensatz zurückgeschickt hat wegen formaler Fehler. Auch wenn es auf den Einzelfall bezogen natürlich sehr ärgerlich und wie sie richtig sagen überzogen ist, aber es könnte durchaus sein, dass der Fall bei der Kasse gar nicht angekommen ist, sondern die Software bereits vorher gesagt hat :d_neinnein: :d_neinnein: Du kommst hier nicht rein

    Schönes Wochenende

    Hallo Einsparungsprinz,

    auch wenn es vielleicht einige Krankenhausvertreter nicht gerne hören, aber in der Diskussion um die Aufwandspauschale in Höhe von € 100,00 wurde seitens der Krankenhäuser der ganz genaue Wortlaut des § 275 SGB V ins Feld geführt, wo es heisst, dass die Pauschale immer zu zahlen ist, wenn sich keine Minderung des Abrechnungsbetrages ergibt.

    Warum also hier anders verfahren? :d_gutefrage:

    Im § 275 SGB V steht

    Zitat

    Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen

    Es steht also nix von erster, zweiter oder dritter Abrechnung.

    Was sie mal bekommen haben oder nicht ist völlig egal.

    Die Abrechnung wurde Ihnen am 25.09.08 übermittelt, also ist die 6-Wochen-Frist nicht überschritten.

    Über Sinn oder Unsinn möchte ich an dieser Stelle nicht diskutieren, denn genauso wie ich eine Aufwandspauschale bei Erhöhung des Abrechnungsbetrages nach MDK-Prüfung hinnehmen muss, muss hier das Krankenhaus den sauren Drops hinnehmen.

    Gruß

    Hallo Herr Killmer,

    Zitat


    Original von Killmer:
    Wieso ist diese Frage so wichtig für Sie? ...

    wenn ich das lese,

    Zitat


    Original von papiertiger:
    Eher um die Tätigkeit an sich. Ist das was ich mache eine reine Verwaltungstätigkeit, oder geht es darüber hinaus. Stichworte: Fachwissen, Transferleistung, selbständiges Arbeiten...


    kann ich mir schon vorstellen worauf die Frage abzielt :d_zwinker: Es geht hier mit ziemlicher Sicherheit um das Gehalt, denn Einstufungen in Vergütungsgruppen sind z.T. genau an diese Voraussetzungen gebunden.

    Nichts für ungut :d_pfeid:

    Hallo Herr Schaffert,

    ich vermute, dass Sie hier von falschen Tatsachen ausgehen, denn ich verstehe den Fall so, dass der Patient in einem Krankenhaus behandelt wurde (2 verschiedene Stationen).
    Ich denke eine Auskunft über den Sachverhalt ist auf Grund der spärlichen Informationen kaum möglich, da Angaben über den tatsächlichen Verlauf und über die Behandlungen an sich fehlen.

    MFG

    Hallo Herr Renkawitz,

    Rückübernahme innerhalb von 30 Tagen ab Entlassung?

    Falls ja, sind die Fälle gemäß §3 Abs.3 FPV zusammenzuführen, wobei die HD des ersten Aufenthaltes bestehen bleibt.

    Falls Rückübernahme außerhalb der 30-Tage-Frist erfolgt ist und auch sonst keine FZ zustande kommt, eigenständiger Fall.

    MFG

    Hallo Forum,

    Zitat


    Original von R. Schaffert:
    Schönen guten Tag MiChu,

    für den dritten Punkt hätte ich gerne die rechtliche Begründung. Abgesehen davon, dass die Krankenkassen sowieso zu einer allumfassnden Fragestellung übergehen, ist der MDK bei der Erstellung des Gutachtens nur seinem Gewissen unterworfen. Die alleinige Bindung an den Auftrag, selbst wenn ihm noch ein wesentlicher, nicht vom Auftrag erfasster Aspekt auffällt, steht im Widerspruch dazu.

    Im Übrigen sind das doch sowieso nur Schaukämpfe. Letztlich wird es immer darum gehen, ob Sie Ihre Abrechnung mit der Dokumentation belegen können. Vorausgesetzt der Gutachter hat mit seiner, vom Auftrag nicht erfassten Meinung Recht, möchte ich das Urteil sehen, dass dann dennoch den festgestellten Abrechnungsfehler durchgehen lässt.

    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

    wo kann ich für diese Aussage unterschreiben.

    Auch ich lese diese Diskussion mit einem Kopfschütteln. Mal ehrlich, was passiert denn, wenn der MDK tatsächlich nur die Frage des Prüfauftrages berücksichtigen dürfte? :d_gutefrage:
    RICHTIG: Ich formuliere die Prüfanfrage so, dass immer der gesamte Fall geprüft wird :d_pfeid: mit der Folge, dass die Krankenhäuser noch mehr Arbeit bekommen, denn dann haben sie immer alle Unterlagen inklusive Pflegedokumentation, ggf. Beatmungsprotokoll, ggf. Protokolle der Intensivstation etc. zur Verfügung zu stellen. Und das alles nur, damit der MDK ggf. auch berechtigt ist eine Stellungnahme zu dem einen oder anderen Punkt abgeben zu dürfen?
    ÜBERFLÜSSIG :d_neinnein: (meine Meinung).

    MFG