Hallo Forum,
natürlich sind alle an die gesetzlichen Vorgaben gebunden, aber ich möchte mal einen Fall darstellen, wie er in der Praxis vorgekommen ist. Glücklicherweise spielt der Fall vor dem 01.04.07, aber mich würde mal interessieren, ob Sie denn in heutiger Zeit tatsächlich auf die Aufwandspauschale bestehen würden.
Langezeitbeatmeter Patient wird entlassen (DRG A11B+zahlreiche Zuschläge OGVWD = Kosten ca. € 55000,00).
In den §301er-Daten wird durch das Krhs. bei den Entlassungs-/ Verlegungsnebendiagnosen die G95.1 \"vaskuläre Myelopathien\" mitgeteilt. Diese Diagnose wird aber bei den Nebendiagnosen, die für das Groupen herangezogen werden (Entlassungsfallnebendiagnose nicht mehr angegeben.
Für uns stellt sich natürlich die Frage warum?
1. Variante:
Es handelt sich bei der Übermittlung um einen Fehler, d.h. die Diagnose wurde versehentlich durch das Krhs übermittelt, obwohl sie gar nicht vorliegt.
2. Variante:
Es bestand mal der Verdacht, die Diagnose wurde aber ausgeschlossen
(Problem: Dann hätte die Diagnose eigentlich gar nicht übermittelt werden dürfen)
3. Variante:
Der zuständige Kodierer hat schlicht und ergreifend die Diagnose bei den grouperrelevanten Diagnosen vergessen
(Irren ist menschlich).
Pikanterweise führt die G95.1 in die B61Z und der Fall würde dadurch um ca. 28000,00 günstiger für uns.
Da das Krankenhaus jeglichen telefonischen Kontakt ablehnt, bleibt logischerweise nur die MDK-Prüfung.
Im Rahmen dieser Prüfung stellt sich heraus, dass hier die 1. Variante zutrifft. Die Diagnose wurde versehentlich übermittelt und bei dem Patienten lag eine G95.1 weder vor, noch bestand jemals der Verdacht dazu.
Nun zur Ausgangsfrage (auch wenn sie wie gesagt in diesem Fall hypothetisch ist):
Wird für die Prüfung durch den MDK eine Aufwandspauschale in Höhe von € 100,00 ausgelöst?
Man könnte ja argumentieren, dass sich durch die Prüfung des MDK keine Minderung des Abrechnungsbetrages ergab.
Allerdings ist die gesamte Prüfung auf Grund einer falsch übermittelten Diagnose überhaupt erst eingeleitet worden.
MFG