Beiträge von Kodierfachkraft

    Hallo,

    auf welcher Grundlage beruht denn Variante 2? Dies war/ist uns bis jetzt nicht bewusst bzw. wir hielten uns bis jetzt an § 17d KHG Abs. 4 S.3:
    "Das Vergütungssystem wird bis zum 1. Januar 2017 auf Verlangen des Krankenhauses eingeführt. Das Krankenhaus hat sein Verlangen zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Verhandlung durch die Sozialleistungsträger den anderen Vertragsparteien nach § 18 Absatz 2 Nummer 1 oder Nummer 2 schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Verbindlich für alle Krankenhäuser wird das Vergütungssystem zum 1. Januar 2018 eingeführt. Bis Ende des Jahres 2019 wird das Vergütungssystem für die Krankenhäuser budgetneutral umgesetzt."

    Demnach müssen doch alle Krankenhäuser ab dem 01.01.2018 nach PEPP abrechnen und Variante 2 scheidet komplett aus. In der Budgetvereinbarung 2018 würde dann unterjährig "lediglich" der Basisentgeltwert angepasst werden. Die formale Abrechnung erfolgt jedoch bereits ab 01.01.2018 nach PEPP-Kriterien. Oder sehen wir das falsch?

    Beste Grüße