Beiträge von MedConOG

    Hallo liebe Forum-Mitglieder,

    wir haben folgendes Problem:

    Wegen Mammakarzinom erfolgt bei einer Patientin eine Segmentresektion mit anschließender Rekonstruktion mittels Rotationslappen und periareolärer Mastopexie. Für die periareoläre Mastopexie haben wir die 5-886.2 kodiert. Laut MDK soll aber für den Rotationslappen und der periareoläre Mastopexie die 5-886.1 und 5-882.x (sonstige Operationen an der Brustwarze) kodiert werden (dies führt natürlich in eine niedrigere DRG). Was ist nun richtig? :d_gutefrage:


    Für einen schlauen Tip wäre ich sehr dankbar. MfG

    MedConOG

    Hallo Herr Schulz,

    durch die Hämochromatose kommt es zu Ablagerungen in der Leber, welche dann zum zirrhotischen Umbau führen können. Wie jede Leberzirrhose kann diese durch die Hämochromatose bedingte Zirrhose nun aber auch mal dekompensieren.
    :d_zwinker:
    Dies ist im beschriebenen Fall auch wiederholt passiert. Folge dessen ist die Bildung von Aszites, welcher wie schon beschrieben mehrfach punktiert wurde. Der MDK sieht nun in der Zirrhose der Leber eine Leberkrankheit bei andernorts klassifizierter Erkrankung (hier Hämochromatose). Soweit so gut, aber in der K77.8 fehlt jeglicher Hinweis auf das eigentliche Problem, nämlich die Dekompensation. Deshalb meine Frage zu einer alternativen Kodierung.
    ?)

    MfG MedConOG

    Gesundes und erfolgreiches Neues Jahr allen Mitstreitern im Forum!
    :o_smilewinkgrin:

    Haben leider seit dem Vorjahr ein Koodierproblem bei einem Patienten mit bekannter Hämochromatose. Der Patient wurde wiederholt wegen rezidivierender Aszitesbildungen eingewiesen. Die Hämochromatose war bekannt. Die Dignität eines Lebertumors konnte bisher nicht geklärt werden, da der Patient nicht zu invasiver Diagnostik bereit ist. Im Aszitespunktat konnten keine Tumorzellen nachgewiesen werden.
    Mittlerweile war der Patient insgesamt 5x zu Aszitespunktionen bei dekompensierter Leberzirrhose infolge Hämochromatose stationär. Zuletzt sogar mit einem Hepato-renalen Syndrom.
    Ursprünglich wurde von uns die dekompensierte Leberzirrhose verschlüsselt, da die Hämochromatose bekannt und letztlich auch nur deren Folgen behandelt wurden. Nun zwingt uns der MDK zur Kodierung der E83.1 (Störung des Eisenstoffwechsels) als Hauptdiagnose und der K 77.8* ( Leberkrankheiten bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten). Nach unserer Meinung trifft das nicht den Kern der eigentlichen Behandlungsprobleme.
    Wie könnte erfolgversprechend argumentiert werden? :f_keineahnung:

    Vielen Dank schon mal im Voraus :knie:

    MedConOG

    :i_respekt:

    [c=#e300ff]Meinen herzlichsten Dank [/code]für solch konkrete Hilfe, ich hatte die Fälle schon mehrfach hin- und hergeschoben und mir zwar konkrete Argumente zurechtgelegt, allein mir fehlte der Glaube, daß die KK sich ohne amtliche Aussage vo ihrem Ansinnen abbringen lässt.
    Also nochmals Danke und liebe Grüße aus dem sonnigen Vogtland!

    G.M.:sonne:

    Seit geraumer Zeit (nach Mitarbeiterwechsel) fordert uns eine große Ortskrankenkasse auf die Säuglinge bei Überschreitung der OGVWD für Neugeborene aufgrund einer Sectio der Mutter als gesunde Begleitpersonen abzurechnen. Diese Neugeborenen werden aber natürlich nicht nur durch die Mutter versorgt, sondern genauso betreut, wie vor Erreichen der OGVWD. ?(
    Ist die Krankenkasse im Recht oder sollten wir auf die Bezahlung der Zuschläge beharren?
    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht und vielleicht eine gut Lösung?

    Liebe Grüße

    das Team des MCOG

    Bei einem Patienten wurde nach Infusionstherapie eine Phlebitis diagnostiziert (ärztlich dokumentiert) und eine mehrtägigen Lokalbehandlung begonnen. Der MDK leht hier mehrfach die Verschlüsselung der Diagnose T80.1 ab und fordert zur Kodierung der I80.8 auf. In der Begründung zum ersten Gutachten steht, daß die I80.8 die spezifischere Diagnose (\"laut Hierarchie\") wäre und im Folgegutachten wurde gar bezweifelt, daß es sich tatsächlich um eine Komplikation handelt. :boese:
    Wer kann uns noch weiterhelfen?

    :d_gutefrage:
    Lieber Milli,

    auch bei uns erfassen die Ärzte der Intensivstation die Scores täglich beginnend nach den ersten Behandlungstag. Bisher gab es auch immer Klarheit darüber, daß der Entlaß- bzw. Verlegungstag dabei nicht mitzählt. Das Softwareprogramm eines nicht ganz unbekannten Herstellers mit den 3 Großbuchstaben hat dann am Ende alles schön zusammengerechnet. Leider haben wir nun nach einer Aktualisierung der Softwareversion im Oktober das Problem, daß dieses Progrann auch nunmehr für den Entlaß- und Verlegungstag einen Score verlangt! :sterne:
    Auch Rückfragen bei der Firma haben bis jetzt nichts gebracht. Man vertritt jetzt - entgegen der Meinung am Jahresanfang - den Standpunkt, die DIVI verlange auch das Scoring am Verlegungs- bzw- Entlaßtag?! Leider finde ich einfach kein \"amtliches Dokument\" in dem explizit dazu STellung bezogen wird.
    Hat irgendjemand eine Lösung für unser Problem?

    Liebe Grüße

    MAGA

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Meinung. Habe dem MDK jetzt zum dritten Mal einen Widerspruch verfasst, über 2 Seiten...bin mal gespannt, wie der MDK jetzt argumentiert.
    Übrigens über die MEinung des MDK, dass lediglich das SIRS zu kodieren ist, konnten wir in unserer Abteilung auch nur mit dem Kopf schütteln. Aber diese Sturheit seitens der MDK-Ärzte ist unfassbar....

    Ich wünsche ein schönes Wochenende


    S. Popp

    Hallo liebes Forum,

    ich muss nochmal ein sicher bekanntes Thema ansprechen. In letzter Zeit zwingt uns der MDK, bei nachweislich vorliegender Sepsis, die zur Aufnahme geführt hat, entweder :sterne:
    1) die infektiöse Grunderkrankung (z.B. Pneumonie) als Hauptdiagnose zu kodieren und die Sepsis (A-Kode) als Nebendiagnose anzugeben.
    oder
    2) statt der Sepsis sollen wir lediglich eine SIRS mit R65.-! kodieren.

    Wir sind der Meinung, dass bei einer zur Aufnahme führenden Sepsis diese auch mit einem Kode aus dem Kapitel A entsprechend zu kodieren ist und weder die infektiöse Grunderkrankung als HD noch die SIRS zu kodieren ist. Wer kann mir mit schlagenden Argumenten helfen? Am Besten mit entsprechenden Nachweis durch die Kodierrichtlinien! :d_gutefrage:
    Danke!