Beiträge von Pfeffi155

    Hallo Zusammen,

    bei Patienten mit Rektum-Ca und einer tiefe anteriore Rektumresektion unter Sphinktererhaltung (mit und ohne Lymphadenektomie) ist unseren Kodierfachkräften aufgefallen dass die Kodierung der Ligatur der A. mesenterica inferior(5-389.66) teilweise in eine höhere DRG führt. Im Operationsbericht ist die Ligatur der Arterie beschrieben.

    Nun ist meine Frage, ob die Kodierung zulässig ist?

    Meines Wissens nach ist eine Ligatur von Blutgefäßen bei onkologischen Operationen erforderlich und somit ja eigentlich ein regelhafter Bestandteil der Operation.

    Vielen Dank im Voraus für die tatkräftige Unterstützung bei der Lösung meines Problems:S

    Viele Grüße

    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die Antworten. Ich werde dann per DTA ein Nachverfahren beantragen und in Zukunft, bei Prüfungen von Diagnosen im Schreiben an den MDK, nochmals genau aufführen welche Diagnosen konkret zur Prüfung benannt wurden.

    Viele Grüße

    Hallo liebes Forum,

    ich hoffe ich bin unter dieser Überschrift nicht ganz fehl am Platz.

    Ich habe eine Frage zur Streichung einer Nebendiagnose.

    Die Fragestellung der KK lautete:

    - Ist die DRG korrekt?

    - Ist die Hauptdiagnose korrekt? M35.8#

    - Ist/ sind die Nebendiagnosen korrekt? Die Nebendiagnosen I08.0, I73.0 sind nicht im Krankheitsverlauf ersichtlich.

    Da wir Aktenprüfungen haben, wurden alle Unterlagen, die zur Prüfung der angefragten Diagnosen relevant waren mitgeschickt. Jetzt kam das Gutachten zurück und die Nebendiagnose J91* wurde gestrichen, welche einen Schweregrad ausgelöst hat. Dadurch kommt es zu einer ordentlichen Erlösminderung.

    Darauf hin habe ich mit der KK telefoniert. Nun meinte die Mitarbeiterin, dass sobald nach der DRG gefragt wird, alles geprüft werden darf. Stimmt das????

    Ich weiß ja, dass der MDK eine Prüfgrunderweiterung vornehmen kann ohne diese anzuzeigen. Hab ich wenigstens eine gute Argumentationsgrundlage ein Nachverfahren zu erreichen, weil ja konkret nur nach zwei bestimmten Nebendiagnosen gefragt wurde?

    Wie würden denn andere hierbei vorgehen? Oder ist es aussichtslos?

    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Hallo Kodifine,

    auch bei uns kamen die ersten geprüften Fälle zurück. Leider war bei uns das Problem, dass zwar konsiliarisch die Logopädin angefordert wurde und auch die Patienten regelmäßig durch Psychologen betreut wurden, aber diese Berufsgruppen nicht an der Teambesprechung teilgenommen haben. Somit wurden uns auch der Komplex aberkannt.

    Die ersten Fälle wurden anwaltlich geprüft und der kam zum Ergebnis, "dass den Erfolgsaussichten einer Klage aufgrund der Rechtsprechung des BSG überwiegende Prozessrisiken entgegenstehen, sodass eine Klageempfehlung nicht gegeben werden kann".

    Also gibt es eigentlich nichts zu argumentieren. Deshalb sind die Fälle abgeschlossen worden.

    Wir haben die Berufsgruppen jetzt in die Teambesprechung mit eingebunden und dies eben auch dokumentiert.

    Viele Grüße aus Baden.

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zu einem MDK-Gutachten, bei dem uns ein Zusatzentgelt verringert wurde.

    Bei uns wurde ein Medikament neu angesetzt, welches über den gesamten Aufenthalt morgens und abends gegeben wurde. Auch am Entlasstag. Nun streicht uns der MDK die am Entlasstag abends gegebene/verordnete Dosis, wodurch sich das Zusatzentgelt verringert. Wir haben der Patientin das Medikament mit nach Hause gegeben, da es sich im ein immunsuprimierendes Medikament handelt und die Apotheken das meistens nicht vorrätig haben.

    Ist das zulässig???

    Vielen Dank im Voraus :)