Beiträge von McClane

    Guten Tag,

    Komplikationen offener Wunden werden mit T89.0 verschlüsselt.

    Aber wie werden Komplikationen zugenähter, also sekundär geschlossener Wunden verschlüsselt? Ist die Infektion eine Woche nach Naht weiterhin eine Komplikation einer offenen Wunde? Oder handelt es sich um eine Frühkomplikation eines Traumas T79.4 (Posttraumatische Wundinfektion) ?

    Gruß

    Mc.

    Herr Merguet - das ist ein letztes Aufbäumen. Dann ist Kurzarbeit beim MDK...

    Die neue Quote für Prüfaufträge für das erste Quartal ist schon übererfüllt. Also haben wir Schluß gemacht und schicken für dieses Quartal keine Akten mehr. Mehr gibt`s jetzt erst einmal nicht. Statt 22,5% jetzt runter auf 5%: das ist schon eine ordentliche Diät. Da werden sicherlich Verträge mit Fremdfirmen auslaufen und Kapazitäten abgebaut. Da wird jede Menge brillianter Sachverstand neue Verwendung suchen.

    Gruß

    Mc.

    Kleine Nachfrage zu diesem Komplex:

    1. Die Prüfquote soll für 2020 5% betragen. Also auch für das erste Quartal? Wo finde ich die exakten Daten?

    2. Was ist mit den Strukturprüfungen? Werden auch die Strukturprüfungen ausgesetzt bzw verschoben? Und wo finde ich dazu etwas Schriftliches?

    Gruß Mc.

    Hallo Ductus,

    der qSOFA ist ein Suchinstrument. Patienten mit hier auffälligen Werten brauchen besondere Aufmerksamkeit. Relevant für die Kodierung ist der qSofa nicht.

    Das SIRS ist unabhängig geworden von der Sepsis. Sepsis wird nicht mehr über SIRS definiert, sondern über SOFA. Das SIRS kann zukünftig an jede Infektion gehängt werden.

    Für eine Sepsis braucht es den SOFA-Score und die nachgewiesene Veränderung.

    Gruß

    Mc.

    Guten Abend an das Forum,

    - das sehen unsere Juristen auch so: die Pflicht zur Erörterung incl. Nachweis, was erörtert wurde, soll für alle Fälle gelten, die ab dem 01.01.2020 ans Gericht gehen. Also auch für alte Fälle aus 2015-2019. Diese Nachweispflicht gilt selbstverständlich auch für die Kassen. Textblöcke wie der simple Hinweis auf mögliche Ablaufoptimierung dürften sich als nicht substantiiert erweisen. Wenn dann argumentativ nicht mehr nachgelegt werden darf....

    Der MDK hier beginnt, sich auf dieses Problem einzustellen und will ab kommendem Jahr wieder richtige Gutachten schreiben....

    Gruß

    Mc.

    Liebe Mitstreiter,

    unsere Patientin hatte ein tiefes Ulcus an der Ferse, die Achillessehne und der Kalkaneus lagen frei und waren teils nekrotisch, wurden debridiert und teils excidiert und schließlich gedeckt. Die Wunde hatte einmal angefangen als Fersenulcus L97, sich aber weiter entwickelt zu einer infektiösen Tendinitis und Osteomyelitis. Strittig ist hier die Kodierung der HD. Ist einmal L97 immer L97 richtig? Oder muß hier die Tendinitis, Synovitis oder Osteomyelitis die HD bilden?

    Gruß M.

    Hallo Pseudo,

    - grau ist alle Theorie.

    Es gibt ein rechtliches Konstrukt. Und es gibt die Realität. Wenn der Kostenträger immer 1:1 die Empfehlung des Gutachtens in eine Leistungsentscheidung umsetzt, dann ist diese Entscheidung nur noch ein formaler Akt. Die inhaltliche Prüfung erfolgt erst im nächsten Schritt durch das KH. Auch Herr Spahn hat offensichtlich erkannt, daß faktisch der MDK hier die Entscheidung trifft und die Prüfquote deshalb an das Votum des Gutachtens gebunden, nicht an die Leistungsentscheidung des KTR.....;)

    Gruß

    Mc

    Hallo Herr Breitmeier,

    MDK-Gutachten sind i.d.R. Einzelfall-Entscheidungen von einzelnen Gutachtern. Eine inhaltliche Qualitätkontrolle ist mir nicht bekannt. 4 Augen schauen da eher selten drauf. Dementsprechend hoch sind die subjektiven Einflüsse und die Interrater-Differenzen: Der eine Gutachter findet, die Patientin war zu Recht im KH, der andere streicht drei Tage. Das kommt hier selbst dann vor, wenn zwei MDK-Gutachter zufällig hier neben- und hintereinander ungewollt den gleichen Fall anfassen. Durchgesetzt hat sich dann der "strengere" Kollege: Es gibt keinen objektiven sondern nur viele subjektive Maßstäbe. Und dann noch Variationen nach Tagesform und Blutzuckerspiegel. Alles kleine Könige, alle sehr auf ihre Autonomität bedacht.

    Das Ministerium hat nur die Kassen-Propaganda zu den massenhaften Falschabrechnungen gelesen, sich aber die Daten-Qualität nicht angeschaut. Dem Ministerium ist offensichtlich gar nicht bekannt, daß hier stark bias-verzerrte, immer subjektive Einzelfallentscheidungen von häufig nicht mit der Materie vertrauten Gutachern die Quote bestimmen sollen. Bei nicht wenigen MDKn werden die Entscheidungen inzwischen vielfach von nicht-ärztlichen Mitarbeitern zur Unterschriftsreife vorbereitet. Oder die Fälle gleich an Fremdfirmen vergeben.

    Ist diese Quote eine gute Quote? Ist das eine solide Grundlage? Ich habe da starke Zweifel.

    In diesem System brauchten wir eine ganz andere Datenqualität und Transparenz des Handelns des MDK.

    Gruß

    Mc.

    Guten Tag, Herr Breitmeier,

    hier wird der Umgang mit 2 Fällen beurteilt. Und klar, der MDK schreibt hier negative Gutachten im Sinne der Fragestellung: Aus medizinischer Sicht .... Voraussetzungen nicht erfüllt. Das setzt die Kasse 1:1 in eine Leistungsentscheidung um. Erst wenn es einen Widerspruch gibt, setzt erstes Nachdenken ein. Dann wird der Fall nochmals an den selben Gutachter zur 2.-Begutachtung gegeben. Der hat keine neuen Erkenntnisse (war auch nicht anders zu erwarten). Dann folgt die endgültige Ablehnung durch die Kasse. Und dann die Klage von uns samt Hinweis darauf, daß hier die BSG-Rechtsprechung durch den Gesetzgeber inzwischen korrigiert wurde.

    Der MDK ist nicht unfehlbar. Im Gegenteil, seine Entscheidungen sind häufig umstritten. Und er zeigt eine starke Tendenz zur Forderung nach blutiger Entlassung zugunsten der Finanzen der Kassen. Und trotzdem sollen diese tendenziösen, kritischen, umstrittenen und gerichtlich häufig korrigierten Entscheidungen zukünftig das Maß der Quote sein.

    Das ist ein Problem.

    Und das darf und sollte im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses angesprochen und diskutiert werden. Gern mit den zuständigen MDBs.

    Gruß

    Mc.

    Liebe Kollegen,

    das MDK-Reformgesetz sieht vor, daß die Quote der Prüfungen sich allein nach dem gehobenen oder gesenkten Daumen des MDK richtet. Diese Festlegung muß implizit davon ausgehen, daß der MDK und jede seiner Mitarbeiterinnen gottgleich, unabhängig, überparteilich, allwissend und unfehlbar sind. Denn sonst müßte ja eine Überprüfung & Korrektur dieser primären Entscheidung vorgesehen sein.

    Ich weiß - und vermutlich teilen Sie mein Wissen aus ähnlich schlechten Erfahrungen - daß diese Gottgleichheit zwar vom MDK gelebt wird, im Grunde aber eine Farce ist: Lieber Gesetzgeber - der MDK ist fehlbar!

    Heute morgen sagt mir z.B. der MDK-Gutachter, die Kasse habe nur nach einem medizinischen Zusammenhang gefragt bei einer möglichen Fallzusammenführung. Daß einer der Fälle ein Sternchen in Spalte 13 trägt und von der Zusammenführung ausgeschlossen ist, interessiere ihn nicht. Er schreibe jetzt ein negatives Gutachten, die FPV sei Leistungsrecht.

    Diese Ignoranz des ansonsten Gottgleichen verursacht hier zwei negative Voten für die beiden nicht zusammengehörigen Fälle, die ab 2020 mit in unsere Quote gehen würden.

    Sie haben sicherlich selbst sehr viele ähnliche Erfahrungen mit teils kuriosen Entscheidungen des MDK. Diesen Schatz an Erfahrungen sollten sie teilen.

    Das MDK-Reformgesetz wird jetzt vornehmlich von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses beraten. Aber abstimmen wird dann der gesamte Bundestag. Vielleicht haben die Abgeordneten von diesen Problemen noch nie gehört. Dann wäre es schade, wenn wir, also Sie und ich, den Abgeordneten nicht helfen würden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Gesetze richtig zu formulieren.

    Wenden Sie sich also gern persönlich an Ihren Abgeordneten und insbesondere die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Wir können auch Lobby!;)

    Gruß

    Mc