Liebe Kollegen,
das MDK-Reformgesetz sieht vor, daß die Quote der Prüfungen sich allein nach dem gehobenen oder gesenkten Daumen des MDK richtet. Diese Festlegung muß implizit davon ausgehen, daß der MDK und jede seiner Mitarbeiterinnen gottgleich, unabhängig, überparteilich, allwissend und unfehlbar sind. Denn sonst müßte ja eine Überprüfung & Korrektur dieser primären Entscheidung vorgesehen sein.
Ich weiß - und vermutlich teilen Sie mein Wissen aus ähnlich schlechten Erfahrungen - daß diese Gottgleichheit zwar vom MDK gelebt wird, im Grunde aber eine Farce ist: Lieber Gesetzgeber - der MDK ist fehlbar!
Heute morgen sagt mir z.B. der MDK-Gutachter, die Kasse habe nur nach einem medizinischen Zusammenhang gefragt bei einer möglichen Fallzusammenführung. Daß einer der Fälle ein Sternchen in Spalte 13 trägt und von der Zusammenführung ausgeschlossen ist, interessiere ihn nicht. Er schreibe jetzt ein negatives Gutachten, die FPV sei Leistungsrecht.
Diese Ignoranz des ansonsten Gottgleichen verursacht hier zwei negative Voten für die beiden nicht zusammengehörigen Fälle, die ab 2020 mit in unsere Quote gehen würden.
Sie haben sicherlich selbst sehr viele ähnliche Erfahrungen mit teils kuriosen Entscheidungen des MDK. Diesen Schatz an Erfahrungen sollten sie teilen.
Das MDK-Reformgesetz wird jetzt vornehmlich von den Mitgliedern des Gesundheitsausschusses beraten. Aber abstimmen wird dann der gesamte Bundestag. Vielleicht haben die Abgeordneten von diesen Problemen noch nie gehört. Dann wäre es schade, wenn wir, also Sie und ich, den Abgeordneten nicht helfen würden, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Gesetze richtig zu formulieren.
Wenden Sie sich also gern persönlich an Ihren Abgeordneten und insbesondere die Mitglieder des Gesundheitsausschusses. Wir können auch Lobby!
Gruß
Mc