Hallo Herr Breitmeier,
bei uns wird das so umgesetzt - und auch geklagt. (Wenn das Gericht mal entscheidet, würde ich auch dazu berichten)
Für den ersten Tag gilt: Begründete Entscheidung zur Aufnahme, dann Abrechnung des Tages, auch wenn unerwartet vorher entlassen.
Für den zweiten Tag gilt???
Nach unserer Ansicht genauso die begründete Entscheidung vor Ende des regulären Dienstes. Die Patientin bleibt dann, weil begründet erwartet wird, daß sie noch viele weitere Stunden überwacht werden muß. Wir treffen also im Prinzip jeden Tag wieder eine Aufnahme- bzw. Bleibe-Entscheidung. Und diese Entscheidung hat dann auch die gleichen Konsequenzen für die Abrechnung wie die erste Aufnahmeentscheidung.
Gruß
M