Guten Morgen,
bei einzelnen Patienten streichen wir im stationären Verlauf ein zweites Mal ab, wie z.B. Altenheimbewohner oder Reha-Verlegungen). Jetzt bekomme ich von einer KK den zweiten Abstrich gestrichen mit der Begründung, das ein weiterer
Abstrich nicht Abrechenbar sei.
Wer kann mir da bitte weitere Infos zu geben=
LG aus Südniedersachsen