Beiträge von thebiller

    Guten Tag zusammen,

    darf ich zu dem Thema noch eine Frage hinzufügen?

    Bei NUBs die für 2023 den Status 1 erhalten haben, aber noch kein OPS-Schlüssel vorliegt, wie soll/kann dieser verhandelt/kodiert werden? Kann es überhaupt zu so einer Konstellation kommen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe

    tb

    Guten Tag zusammen,

    können Sie mir sagen welche Regelungen nun ab dem 01.01.2023 gelten? Sind ab Januar nur die 4 Schubladen (KHB, KPA, TLB und ZUS) zu befüllen oder bereits die 95 MD Dokumententypen/ Beschreibung (title)

    Die KIS-Systeme haben ja hier so ihre Probleme mit der Umsetzung der Vereinbarung, somit auch wir als Haus.

    Wie beschriften Sie die Dokumente für das LE-Portal ab dem 01.01.2023?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung

    Guten Tag zusammen,

    anbei ein Auszug aus dem Referententwurf zur KHPlfEG zum Thema der Aufschlagszahlung nach § 275c Absatz 3 SGB V welche das Bundeskabinett am 14.09.2022 beschlossen hat.

    "Zur Verwaltungsvereinfachung für die Krankenkassen und Krankenhäuser hinsichtlich des Verfahrens nach § 275c Absatz 3 Satz 1 SGB V, in dem die Krankenkassen im Rahmen der Krankenhausabrechnungsprüfung berechtigt sind, Aufschläge geltend zu machen, wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, wonach die Aufschläge von den Krankenkassen im Wege der elektronischen Datenübertragung geltend gemacht werden können."


    Eine neue Art eines Verwaltungsaktes! Von wegen gegenseitige Verwaltungsvereinfachung - eher einseitige / kassenfreundliche Vereinfachung. Wir sind gespannt wie Vereinbarung aussehen wird...

    Schöne Grüße

    tb

    Hallo zusammen,

    folgendes aktuelles BSG Urteil - B 1 KR 15/21 - für Sie zur Info. Kann für das ein oder andere KH interessant sein:

    Tenor:

    Für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche hat das Krankenhaus die räumliche, apparative und personelle Ausstattung zur Erbringung der wesentlichen Leistungen selbst vorzuhalten. Es darf solche Leistungen nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern.

    Guten Tag zusammen,

    leider konnte ich kein Chat finden, wo dieses Thema bereit besprochen wurde. Deshalb wende ich mich jetzt an Sie, in der Hoffnung das Sie mir weiterhelfen können. Wir haben einen Häftling aus der JVA aufgenommen. Bis dato war es immer so, dass wenn ein Häftling kam wurde die Haftunterbrechung auf den Tag stationären Aufnahme von der JVA ausgestellt und wir die Kosten mit der zuletzt zuständigen KK abgerechnet haben. Nun haben wir aber den Fall, dass die Haftunterbrechung erst während des Aufenthaltes ausgesprochen wurde und nun zwei Kostenträger vorliegen. Nach Rücksprache mit der JVA werden die Kosten von denen aber nur anteilig übernommen. Gesetzlich ist es ja geregelt, dass der Kostenträger der am Tag der Aufnahme zuständig ist, die kompletten Kosten zu übernehmen hat. Dieser nimmt dann Kontakt zum anderen Kostenträger auf und die teilen sich die Rechnung. Doch die JVA weigert sich die gesamten Kosten zu übernehmen. Die Aussage von der JVA, wir sind keine gesetzliche Kasse und unterliegen nicht den Bestimmung der FPV. Wer hat den jetzt Recht? Welches Gesetz hat Vorrang?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung.:thumbup:

    VG tB

    Hallo medman2,

    dies ist im §294a (1) geregelt:

    (1)Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass eine Krankheit eine Berufskrankheit im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung oder deren Spätfolgen oder die Folge oder Spätfolge eines Arbeitsunfalls, ... oder eines Impfschadens im Sinne des Infektionsschutzgesetzes ist oder liegen Hinweise auf drittverursachte Gesundheitsschäden vor, sind die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte und Einrichtungen sowie die Krankenhäuser nach § 108 verpflichtet, die erforderlichen Daten, einschließlich der Angaben über Ursachen und den möglichen Verursacher, den Krankenkassen mitzuteilen.

    VG

    tB

    Hallo zusammen,

    ich muss mich im Vorfeld gegenüber der Community entschuldigen. Ich bin selten in der Abrechnung tätig bzw. werde damit konfrontiert und unserer Abrechnungsabteilung mir hier nicht ganz genau sagen kann was nun Sache ist...

    Existiert eine Übersicht oder eine einfache Erklärung für wann, wie oft und mit welchen Test wir die Patienten testen und abrechnen können? Wann darf das PCR-Test druchgeführt werden (nur bei Aufnahme, mehrmals pro Aufenthalt)? Wann ist der Antigen-Test abzurechnen? Dürfen wir weiterhin die PoC-Antigen-Test je Kalendertag 1x abrechnen? Eine gleichzeitge Abrechnung der Testungen an einem Tag ist bestimmt nicht möglich.

    Wir haben das Problem, dass vereinzelt Kassen, die Abrechnung der PCR testungen abgelehnt, mit der Begründung pro stationären Aufenthalt max 3x, obwohl der Patient z.B. 6 Tage bei uns lag.

    Während des stationären Aufenthaltes ist eine Abrechnung nur über die ZEs nach § 26 KHG möglich.

    Ich muss zugeben, langsam verliere ich den Überblick und wahrscheinlich vereinzelte Krankenkassenmitarbeiter/innnen ebenfalls..

    Vielen Dank!

    Hallo zusammen,

    nun muss ich mich leider wieder melden.

    Mittlerweile fordern die Kassen (eigentlich nur eine) in mehreren Fällen eine FZF. Hier wird auf das BSG Urteil sowie § 1 Abs. 7 Satz 5 FPV (Beurlaubung) verwiesen. Der 1. Senat sagt hierzu, neben der Forführung des Krankenhausaufenthaltes sei im Sinne des Wirtschaftlichkeitsgebotes eine Beurlaubung möglich gewesen. :cursing:

    Das Gesetzt sagt doch ganz klar wann eine FZF durchzuführen ist und was eine Beurlaubung ist.

    Sind Ihnen gleichgelagerte Fälle bekannt?

    VG