... bei jeder Rechnungskorrektur kann die Krankenkassen den Fall jedoch durch den MDK wieder prüfen lassen, also nicht selbst ins Knie schießen...
Beiträge von Kodiere_noskill
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Guten Morgen,
wir hatten diese Problematik auch. Seitdem wir schreiben (was auch der Realität entspricht), dass examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger (die Berufsbezeichnung aus dem OPS und nicht Pflegehelfer oder Auszubildende) die 1:1 Betreuung übernehmen haben wir dieses Problem nicht mehr.
Einen Nachweis über eine Examensurkunde / Beschäftigungsnachweis / Leistungsvergütung übermitteln wir dem MDK nicht....^^
Eine schöne / entspannte Arbeitswoche
Mit freundlichen Grüßen
Kodiere_noskill
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Moin,
Fallbeispiel:
Herr X. kommt um 01:00 Uhr notfallmäßig, freiwillig zur wdh. Aufnahme in den geschützten Bereich. F10.2 bekannt. Aktuell AAK: 1,20 %, dabei voll orientiert. Im Vorfeld suizidal, hier davon distanziert (Entlastet durch die Aufnahme).
Wird um 12 Uhr des Folgetages wieder entlassen. Möchte keine QE und es ist auch im direkten Anschluss nicht indiziert, wenn dann möchte er dies in einem anderen KH machen.
Meine Fragen:
1) Für diesen Tag eine S1 - Behandlung oder S2 - Behandlung mit dem Intensivmerkmal der "besonderen Sicherungsmaßnahme" (Vitalgefährdung lag nicht vor)
--> Ich sehe eine S1 Behandlung
2) Entlassung regulär oder aus sonstigen Gründen?
--> Ich sehe eine reguläre Entlassung, weil es im beiderseitigen Interesse / einvernehmen geschieht
Ich würde mich sehr über einen Austausch freuen
Mit freundlichen Grüßen
kodiere_noskill
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Guten Tag,
wir nutzen diese Diagnose durchaus, wenn sie nachgewiesen ist und ein entsprechender Ressourcenverbrauch vorliegt und / oder es der Aufnahmeindikator war.
Dies Diagnose wird aber fast immer geprüft und wir legen den Fokus der Dokumentation auf die Verhaltensstörung.
F70.0 F71.0 F72.0 ... = keine Prüfung
F70.1 F71.1 F72.1 ...= Prüfung
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Vielen Dank ck-pku,
über diesen § bin ich auch "gestolpert". Ich sehe halt die Gesamtverantwortung verlagert, auch wenn der Patient innerhalb von 24 Stunden zurückverlegt wird...
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Guten Tag zusammen,
ich habe jetzt viele über die Definitionen einer ,,Verlegung" und einer ,,Verbringung" gelesen, ebenso einige Gerichtsurteile zu diesem Thema. Es bleibt bei mir trotzdem eine Frage offen:
Wenn Patient im Krankenhaus A (PEPP) z.B. eine Substanz konsumiert und anschließend durch eine somatische Komplikation sofort per Notarzt ins Krankenhaus B (DRG) muss, jedoch nach ~ 4 Stunden von der Intensivstation wieder zurück nach Krankenhaus A (PEPP) verlegt wird...
Ist das eine Verlegung oder eine Verbringung? Aus meiner Sicht ist es eine Verlegung, weil die Gesamtverantwortlichkeit des Patienten Krankenhaus B übertragen wurde.
Wie sehen sie das?
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Guten Tag,
ich vermute, dass in dieser Konstellation die QE den Erlös triggert und sie in einer anderen Abrechnungskategorie landen?
Das hört sich ja fast nach einer Strukturprüfung an … Wenn die Krankenkasse sich stur stellt und sie keine Möglichkeit haben ihr Behandlungskonzept darzustellen würde ich das auch von ihrer Kanzlei prüfen lassen.
Wäre an dem Ausgang der Angelegenheit interessiert
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Guten Morgen,
wir bilden unser physiotherapeutisches Angebot, welches natürlich zur Therapie dazugehört, auch in OPS Codes ab. Seit 2019 natürlich nur die Einzelleistungen...
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hammerhart der PrüfvV-Text hat es in sich....
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Vielen Dank dw-mhtr
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Morgen ,
er hat noch weiter ND (somatische Erkrankungen habe ich jetzt nicht alle hier aufgeschrieben). Es geht darum die F11.2 zusätzlich zu kodieren. Ich persönlich finde dieser Code bildet eine Oxycodon-Dauertherapie nicht korrekt ab.