Hallo Herr Büttner,
es liegen eine Ober- und eine Untergrenze für die Höhe der Strafzahlungen vor, die nicht über- bzw. unterschritten werden dürfen.
Vielleicht helfen Ihnen folgende Beispiele bei einer angenommenen Beanstandungsquote von >40 und <=60%:
1)
Fallkosten Ursprungsrechnungsbetrag: 100.000 €
Streitwert: 4.000 €
Endgültiger Rechnungsbetrag: 96.000 €
-> Strafzahlung in Höhe von 1.000 € (25%)
Man bewegt sich hier zwischen der Mindesthöhe(300 €) und der Maximalhöhe von 10% des endgültigen Rechnungsbetrages(9.600 €)
2)
Fallkosten Ursprungsrechnung: 10.000 €
Streitwert: 4.000 €
Endgültiger Rechnungsbetrag: 6.000 €
-> eigentliche Strafzahlung in Höhe von 1.000 € (25%)
Da die Strafzahlung s 10% des endgültigen Rechnungsbetrages nicht überschreiten darf, beläuft sich die Strafzahlung auf 600 €
3)
Fallkosten Ursprungsrechnung: 5.000 €
Streitwert: 1.000 €
Endgültiger Rechnungsbetrag 4.000 €
-> eigentliche Strafzahlung in Höhe von 250 €(25%)
Da die Strafzahlung mindestens 300 € beträgt, wird der Betrag auf 300 € angehoben.
Ich hoffe, dass es durch diese Beispiele vielleicht etwas klarer wird
Mit freundlichen Grüßen