Ich glaube, da haben Sie was falsch verstanden. Die Kassen haben bisher nur wenige Aufträge geschickt, weil Sie ja das 1. Quartal abwarten.
Das mit den 2. Quartalen zurück, galt doch dann zur Ermittlung der neuen Prüfquote (im 3. Quartal 2020) und deren Ergebnis (Anzahl neg. Gutachten) aus dem 1. Quartal 2020.
Auf die Problematik mit den Storno und Neuberechnungen sind Sie gar nciht eingangen. Diese gibt es auch im 3. Quatal 2019. Diese Problematik hat man doch ständig.
Hallo!
Entschuldigung, dass ich die eigentliche Frage überlesen habe. Habe mich wohl zu sehr mit der Prüfquote befasst
Bezüglich der Prüfquote bin ich auch weiterhin anderer Meinung als der Großteil (siehe Anlage von Frau Peter).
Es würde ja bedeuten, dass sowohl das erste, als auch das zweite Quartal zwei mal für die Ermittlung der Quote herangezogen würden. Aber je nachdem wie weit Kasse und Krankenhaus hier auseinander liegen könnte ich mir vorstellen, dass es wieder mal auf einige Klagen hinaus laufen wird. Auch wenn eine gemeinsame Einigung häufig wünschenswert wäre.
Zu ihrer eigentlichen Frage denke ich, dass auch die Korrekturen zählen, da im Gesetz lediglich von Schlussrechnungen gesprochen wird und auch die Korrektur eine (leider erneute) Schlussrechnung ist.
Mit freundlichen Grüßen