Hallo Herr Jacobs,
das Kalkül mit dem Frühumsteigen in 2003 durch Mehrerlöse reich zu werden kann nicht aufgehen. Für 2003 gilt zwar der krankenhausfreundliche Mindererlösausgleichsatz von 95%, d.h. das KH
bekommt 95% seiner Mindererlöse von den Kassen erstattet. Ab 2004 gilt aber wieder der auch zur Zeit gültige Mindererlösausgleichsatz von 40%. Außerdem ist eine Mindererlösstrategie immer nur kurzfristig vorteilhaft. Mittelfristig führt sie zu einer entsprechenden Budgetabsenkung.
Im Bereich der Mehrerlöse sind zwei Effekte zu unterscheiden:
1. Mehrerlöse aus Kodierung (Steigerung des CMI): diese sind zu 100% zurück zu erstatten (up-coding bringt also keine direkten finanziellen Vorteile!)
2. sonstige Mehrerlöse aufgrund von Fallzahlsteigerung:
hier gilt für 2003 ein Satz von 75% und ab 2004 65%, d.h. das KH darf 25% bzw. 35% der erzielten Meherlöse behalten.
Ob die Mehrerlösausgleichsregelung in 2003 im alten Entgeltsystem oder im DRG System vorteilhafter sind läßt sich nur durch Simulation im Einzelfall entscheiden, weil der Erlösanteil der Fallpauschalen und Sonderentgelte dafür maßgeblich ist. Hier gibt es ja differenzierte Ausgleichsätze von 75-55%, die in jedem Falle besser als der DRG Mehrerlösausgleichsatz von 75% in 2003 sind.
Das prospektiv vereinbarte Mengengerüst (Anzahl und Art der DRG) für 2003 sollte sich an der erwarteten Menge orientieren. Dabei spielt genauso wie jetzt auch die vereinbarte Menge des Vorjahres und die Ist-Menge eine Rolle. Keine Frage , es wird nicht einfach werden das erste DRG-Mengengerüst zu vereinbaren.In 2003 und 2004 wird nach altem Recht verhandelt (§ 6 BPflV), d.h. es gilt für das Budget
der Grundsatz der Beitragsatzstabilität. Verweildauerverkürzungen und Leistungsverlagerungen etc. sind budgetmindernd zu berücksichtigen. Die "vereinbarte" Fallzahlerhöhung ist ein Ausnahmetatbestand, der
budgeterhöhend berücksichtigt werden kann. Er ist zumindest in 2003 u. 2004 nicht schiedstellenfähig!
KH , mit denen es nicht gelingt für 2003 eine prospektive Vereinbarung zu treffen, können m.E. nicht früh umsteigen. Alles andere (vorläufiger Basisfallwert etc.) wäre nicht praktikabel. Es ist zu bedenken, dass den Kassen das Parallelverfahren des Optionsmodells ohnehin einen Riesenaufwand bereitet.
Alexander Ebert