Alles anzeigen"... Wenn also immer schon (zumindest aber seit 2006 mit Einführung der Regelungen zur Beurlaubung) für alle Seiten klar gewesen ist, dass eine Beurlaubung nur vom Patientenwillen ausgehen könne, hätte es dieser Klarstellung nicht bedurft ... "
Hallo J. Da Silva,
sorry, das überzeugt mich nicht. Wenn für die spezielle Konstellation onkologischer Patienten mit ,fraktionierten Behandlungen' klargestellt wird, dass - insbesondere - die zwischenzeitlichen Intervalle ohne Behandlung keine Beurlaubung darstellen, impliziert das m.E. nicht, ansonsten umfasse eine Beurlaubung auch behandlungsfreie Intervalle mit Patientenabwesenheit ohne den ausdrücklichen Willen des Patienten.
"... Es ist ja nicht Wunsch der Patienten, für eine bestimmte Chemo- oder Bestrahlungstherapie alle 4 Wochen für X Tage in die Klinik zu gehen sondern in der Natur der jeweiligen Therapie begründet ..."
Nein, ist es nicht. Aber es könnte Wunsch des Patienten sein, zwischen den Behandlungszyklen die stationäre Behandlung zu unterbrechen.
Ich darf darauf hinweisen, dass es sich bei der FPV, sowohl bei einer Vereinbarung wie auch bei einer Ersatzvornahme im Sinne einer Verordnung, um eine Abrechnungsbestimmung handelt, die eng am Wortlaut auszulegen ist. Und in der FPV ist nun einmal der Wille des Patienten kodifiziert.
Wenn der werte Herr Hauck das Wirtschaftlichkeitsgebot über alles gestellt und damit Landesverträge außer Kraft gesetzt hat, war es halt so. Ggf. ist das dann auch für die FPV so. Aber vereinbart ist es halt nicht.
Viele Grüße und einen sonnigen Tag
M2
Sehr geehrter Herr M2,
dann kommen wir in dem Punkt nicht zusammen - ich sehe den Patientenwillen entgegen Ihrer Auffassung in der FPV nicht kodifiziert (das BSG auch unter Hauck und Schlegel ja auch nicht...) und teile Ihre Argumentation nicht (gleichwohl ich das als Medizincontroller damals so wie Sie gehandhabt habe).
Es ist aber letztlich auch so eine typische DRG-Diskussion wo die Endanwender sich die Köpfe heiß überlegen und am Ende Gerichte entscheiden, wie sie entscheiden und die Selbstverwaltung Ihren Einsatz verschläft (bzw. eher die DKG - die Kassen dürften kein übergeordnetes Interesse an eindeutigen Formulierungen in der FPV haben).
Wie oben dargelegt wären alle Diskussionen mit einer minimalen Anpassung des Textes vom Tisch gewesen - jetzt sind beide Seiten auf die Interpretation des BSG angewiesen (sofern Herr Schlegel nicht eine Möglichkeit findet, sich irgendwie um ein klares Statement herumzuformulieren).
Ob Sie es glauben oder nicht:
Ungeachtet meiner Ihnen entgegenstehenden Auffassung hoffe ich, dass das BSG insgesamt "Ihrer" Linie folgt und die Sache "Beurlaubung/fwA" zu Gunsten der Kliniken abschließt.