Beiträge von mediako

    Hallo und guten Tag,

    ich habe mal eine Verständnisfrage zu dem Hinweis unter 8-544

    "Hochdosis-Cytarabin, mindestens 1 g/m2 als Einzeldosis und mindestens 6 g/m2 kumulativ, auch ohne 2. Substanz".

    Müssen beide Vorgaben hinsichtlich der Dosis erfüllt sein, um die hochgradig komplexe und intensive Blockchemotherapie kodieren zu können? Ist hier mit "und" auch nur "und" gemeint?

    Hallo,

    vielen Dank für die Beiträge zu meiner Frage vom 24. März 2022.

    Geklärt werden konnte, dass hier nicht die Entscheidung des Schlichtungsausschusses zur Anwendung kommt. Also bleiben die DKR als Grundlage für die Wahl der Hauptdiagnose?

    Die DKR 0201 (Neubildungen) hat da mehrere schöne Sätze parat, z.B.:

    - Die Reihenfolge der anzugebenden Kodes hängt von der Behandlung während des betreffenden Krankenhausaufenthaltes ab.

    - Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen

    - Erfolgt die Aufnahme nur zur Behandlung von Metastasen, ist/sind die Metastase(n) als Hauptdiagnose-Kode anzugeben und zusätzlich, sofern bekannt, eine bzw. mehrere Nebendiagnose(n) für den Primärtumor

    - Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat.

    Es ist meiner Meinung nach nicht richtig geklärt, wie vorzugehen ist, wenn während des Aufenthaltes durch verschiedene diagnostische Maßnahmen sowohl (Hirn-)Metastasen als auch der Primärtumor festgestellt wurde, die Metastasen behandelt wurden, und eine Entscheidung zur Chemotherapie getroffen wurde, die nach dem Aufenthalt ambulant begonnen wurde.

    Diese Unklarheit führt leider zu Gutachten des Medizinischen Dienstes mit Aussagen wie „Das metastasierende Bronchialkarzinom hat den stationären Aufenthalt hauptsächlich veranlasst. Das Bronchialkarzinom war bisher nicht bekannt. Es handelt sich um die Erstdiagnose, bei der der Primärtumor als Hauptdiagnose zuzuweisen ist“.

    Breitmeier: Sie schrieben:

    “Meine persönliche Antwort auf Ihre Frage wäre daher: Bei Erstdiagnose eines Karzinoms ist dieses in der Regel HD, aber nicht immer.“

    Könnten sie vielleicht ein Beispiel nennen, wann der Primärtumor nicht Hauptdiagnose wäre?

    Hallo,

    wenn während des stationären Aufenthaltes sowohl Metastasen als auch der Primärtumor erstdiagnostiziert werden, muss dann die Entscheidung zur Hauptdiagnose je nach Ressourcenverbrauch getroffen werden, oder ist in so einem Fall dann immer der Primärtumor die Hauptdiagnose ?

    Hallo,

    ich bitte um Mithilfe bei einer Kodierfrage:

    Ist bei folgendem Eingriff die Prozedur 1-503.4 (Biopsie an der Wirbelsäule durch Inzision) oder 1-481.4 (Biopsie an der Wirbelsäule ohne Inzision mit Steuerung durch bildgebende Verfahren) zu kodieren?

    Es wurde eine Ballonkyphoplastie L3 bds. durchgeführt und eine Biopsie Pedikel L3 rechts.

    Auszug aus dem OP-Bericht:

    „Steriles Abwaschen und Abdecken. Time Out. Nun Durchführung eines ca. 5 mm langen Schnittes jeweils über dem Pedikel L3 rechts und links. Einführung der Jamshidi Nadel. Vortreiben derselben. Einführung des Drahtes. Ausleuchten in zwei Ebenen. Sichere intrapedikuläre Lage. Nun Auffädeln der Führungskanüle und Einbringen des Arbeitstrokars bds. Dies geschieht problemlos. Nun wird über dem Pedikel rechts, wo in der Bildgebung mehr Signal zu sehen war, über den Bohrer eine entsprechende Höhle für den späteren Ballon geschaffen und gleichzeitig eine Biopsie gewonnen. Es lässt sich hier spärlich jedoch suffizient Material gewinnen. Dies wird zur histologischen Aufarbeitung eingesandt.

    Nun Einführen der Ballons, welche mit Kontrastmittel gefüllt sind. Aufblähen…“


    Die Biopsie fand zwar intraoperativ statt, aber es erfolgte nur ein Stichinzision zum Einführen der Nadel, allerdings auch Einbringen von Arbeitstrokaren, eine richtige Freilegung des OP-Gebietes war es nicht…? Stehe gerade etwas auf dem Schlauch.

    Hallo zusammen,

    ich hänge mich mit meiner Frage mal hier an, da es um die Ligatur der A.subclavia,bzw. A. lusoria geht.

    Vielleicht kann mir jemand bei der korrekten Kodierung eines Eingriffs helfen, der von den Gefäßchirurgen als "Transposition der A. subclavia rechts auf die A. carotis communis rechts und Ligatur der A. subclavia bzw. A. lusoria rechts.“ beschreiben wurde.

    Kodiert wurden

    5-396.40 (Transposition von Blutgefäßen: Arterien thorakal: A. subclavia)

    5-389.40 (Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien thorakal: A. subclavia)

    Im MDK-Gutachten wird der OPS 5-389.40 gestrichen. Das Inklusivum lautet „Ligatur von Blutgefäßen". Eine Ligatur ja auch erfolgt (s.u.), aber kann ich den OPS halten, oder gilt er als regelhafter Bestandteil des Eingriffs und kann nicht zusätzlich kodiert werden?

    Auszüge aus dem OP-Bericht:

    „… Aufgrund der Gefäßanomalie zieht die Arterie nach dorsal in die obere Thoraxapertur. ……

    … Die Arterie wird dann schrittweise nach zentral präpariert, bis sie dann 1,5 cm zentral des Vertebralisabganges abgesetzt werden kann. Nach zentral wird die A. subclavia rechts mit Durchstichligatur mit Serafit der Stärke 2x0 versorgt und zusätzlich eine 2-reihige Übernähung mit Polyprophylen der Stärke 5x0. ………..

    …Es erfolgt dann die latero-terminale Anastomose zwischen A. carotis communis und A. subclavia…..“

    Über Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Hallo liebe Forumsteilnehmer,

    ich bitte um gedankliche Unterstützung zur Ermittlung der Hauptdiagnose in folgendem Fall:

    Bei der Patientin ist ein exulzeriertes Mamma-Karzinom mit ossären Metastasen und einer Pleurakarzinose mit rezidivierenden Pleuraergüssen bekannt.

    Die Patientin wird stationär aufgenommen mit starker Dyspnoe nach stattgehabter Chemo in der onkologischen Tagesklinik. Bei einer Pleurapunktion werden 1200 ml abgelassen, daraufhin Besserung der Dyspnoe. Die Patientin benötigt aber weiterhin Sauerstoff. Zur Planung einer Pleurodese wird die Patientin konsiliarisch den Chirurgen vorgestellt. Die Pleurodese findet dann während des stationären Aufenthaltes statt. Zwei Thoraxdrainagen werden intraoperativ eingelegt. Mehrere postoperative Röntgenkontrollen erfolgen. Zudem wird mit einer Bestrahlung der Brustwirbelsäule bei ossären Metastasen begonnen. Die Patientin wird insgesamt an drei Tagen während des Aufenthaltes bestrahlt. Täglich wird die Brust verbunden bei exulzeriertem Tumor.

    Liege ich so falsch, wenn ich meine, dass hier folgender Satz aus der Kodierrichtlinie 0201 (Neubildungen) greift?

    "Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."

    Ein MDK-Gutachter sieht hier den Primärtumor als Hauptdiagnose und argumentiert mit dem Beschluss des Schlichtungsausschusses. Wir hatten die Pleurakarzinose mit Pleuraerguss als Hauptdiagnose kodiert.

    Guten Morgen,

    ich hatte meine Kodierfrage erst an ein anderes Thema angehängt und es gab noch keine Reaktion darauf. Vielleicht hat die dortige Überschrift (Perigraftreaktion durch Dacron Patch) etwas abgeschreckt? Für folgende Fragestellungen zur richtigen Kodierung wäre ich sehr dankbar um Unterstützung:

    Kann ein vorhandener alloplastischer Patch bei einem Gefäß als vaskuläres Implantat bezeichnet werden?

    Und wenn ja, kann bei folgenden Eingriffen jeweils zusätzlich zum spezifisch kodierbaren Eingriff der OPS 5-394.2 (Revision eines vaskulären Implantates) kodiert werden?

    - Eröffnen des A. poplitea Patches mit dort lokal erfolgter Thrombektomie und anschließendem Verschluss des eröffneten Patches im Bereich der A. poplitea durch eine fortlaufende Naht.

    - Einnähen einer Crossover-Bypass-Anastomose femoral nach längs verlaufender Arteriotomie über das vorhandene gepatchte Areal im Bereich der A. femoralis communis in die A. femoralis superficialis hinein mit einer …Naht.

    Guten Morgen,

    ich hänge meine Frage mal hier an und wäre sehr dankbar um Unterstützung.

    Kann ein vorhandener alloplastischer Patch bei einem Gefäß als vaskuläres Implantat bezeichnet werden?

    Und wenn ja, kann bei folgenden Eingriffen jeweils zusätzlich zum spezifisch kodierbaren Eingriff der OPS 5-394.2 (Revision eines vaskulären Implantates) kodiert werden?

    - Eröffnen des A. poplitea Patches mit dort lokal erfolgter Thrombektomie und anschließendem Verschluss des eröffneten Patches im Bereich der A. poplitea durch eine fortlaufende Naht.

    - Einnähen einer Crossover-Bypass-Anastomose femoral nach längs verlaufender Arteriotomie über das vorhandene gepatchte Areal im Bereich der A. femoralis communis in die A. femoralis superficialis hinein mit einer …Naht.