Beiträge von J. Westphal

    Kodierung Akutes Nierenverschlechterung bei terminaler Niereninsuffizienz

    Liebes Forum,

    ich versuche dieses Thema erneut zu beleben. DKR006e, auch die KDEs und Schlichtungsausschüsse gehen grundsätzlich nicht auf die Problematik ein bzw. stellen etwas klar.

    DKR006e a) es gibt keine eigene Schlüsselnummer für akut auf chronische Niereninsuffizienz b) es gibt keine gegenteilige Anweisung unter N17.xx c) weder im Alphabetischen Verzeichnis noch als Klammer im Hauptbegriff aufgeführt

    Auch bei der COPD gibt es eine Exacerbation beim schlechtesten Stadium (J44.10) und ehrlich gesagt, ist hier der Mehraufwand auch meist "nur" die intensivierte/vermehrte bereits bestehende Therapie, Medikamenten- oder Dosisanpassung.

    So ein "Exacerbations-ICD" liegt bei der N18.5 nicht vor. Hier ist die Akuttherapie meist auch "nur" die die intensivierte/vermehrte bereits bestehende Therapie, Medikamenten- oder Dosisanpassung.

    Ich möchte es nicht bagatellisieren, da wir von schwer kranken Menschengruppen sprechen. Ich versuche ausschließlich einen objektives Bild einzunehmen.

    Darf ich die N17.xx bei der N18.5 kodieren oder nicht? Wenn ja, was muss Voraussetzung dafür sein? Wenn nein, was spricht explizit nicht dafür?

    Der MD streicht die N17.xx grundsätzlich als Hauptdiagnose bei vorliegen der N18.5 und fordert die N18.5 als HD, auch wenn der Patient zusätzlich oder zuvor noch gar nicht dialysiert wurde.

    Viele Grüße aus Berlin

    lol

    Mein Problem ist nicht das Verständnis bezüglich der neuen Kodierung. Ich komme damit super zurecht. Ich möchte gerne wissen, warum ich BKs für die SIRS brauche.

    Ich dachte die BKs werden benötigt für die Darstellung der Sepsis, da diese ja vorher aneinander gekoppelt waren.

    "Anpassung der Schlüsselnummern unter R65.- ! unter Berücksichtigung der aktuellen Definition der Sepsis an die Fassung der Weltgesundheitsorganisation (ICD-10-WHO)

    Die Angleichung an die WHO-Fassung (2) trägt dem Umstand Rechnung, dass die R65.0! und R65.1! für eine Unterscheidung unterschiedlich schwerer Fälle der Sepsis, so die ursprüngliche Idee, nicht mehr zweckdienlich sind. Damit werden die Kodes unter R65.-! von den originären Sepsiscodes (z.B. A40.-, A41.- etc.) entkoppelt."

    Hallo Herr Blaschke,

    vielen Dank für die Rückmeldung.

    Wieso Bedarf es weiterhin der Blutkulturen für die SIRS infektiöser Genese? Ich dachte, das dient der Bestimmung zur Sepsis (da ja der Keim, der die Sepsis verursacht im Blut ist), weil es vorher nicht getrennt war. Und die Sepsis an die SIRS gekoppelt war.

    Die SIRS braucht doch keinen Keim in der Blutkultur, weil es anhand der Kriterien und der Ursache definiert wird. (So hatte ich das immer verstanden in den letzten Jahren.) Die SIRS hat ja bisher die Bakteriämie zur Sepsis gemacht.

    Die Sepsis wird aber nun durch den SOFA definiert. Eine genauere Bezeichnung der Sepsis mit Keimgewinn über die BK.

    Vielen Dank für ein weiteres Feedback und die eventuelle Unterbrechung meines Denkfehlers!

    Hallo,

    da ich nun vollends verwirrt war, obwohl es für mich relativ eindeutig war nun nochmal meine Fragen:

    1)Die SIRS hat nach wie vor 4 Kriterien zu erfüllen richtig? Es fällt nur die bisher notwendige BK-entnahme weg, bei der infektiösen Genese?

    2)Die Sepsis (wenn durch SOFA (und Arzt) so beschrieben) wird spezifisch über die Blutkultur oder eben über eine A41.9 abgebildet. Oder?

    Danke und Grüße

    Hallo Pseudo,

    ich schließe mich auch Findus und Herrn Breitmeier an bzgl T84.5. Sollte die Wunde jedoch, auch wenn typischerweise mit Keimen besiedelt, zusätzlich gereinigt worden sein, um sie zu entkeimen oder mit antiseptischen Wundauflagen behandelt, würde ich auch eher zur T81.4 tendieren als zur T81.8.

    Der Patient wird drei Monate nach Hüft-TEP mit einer persistierenden Fistel bei chronischem Wundinfekt (Nachweis Enterobakterien und Streptokokken) stationär aufgenommen

    Allerdings hast du auch dies hier selbst geschrieben "Chronischer Wundinfekt"

    Die Sekundärheilung also Nahtdehiszenz bei Multimorbiden Pat. wie oben beschrieben wäre die T81.3.

    VLG

    Hallo Merguet,

    deine Frage ist wirklich gut!!!

    Ich betrachte es prinzipiell wie du. Ein spezifischer Code ist immer einem T-Code als HD vorzuziehen. Ist i.d.R. schlechter für das KH und besser für den MDK. Finde ich auch nicht immer gut, ist aber so.

    Die Frage ist, ob die pAVK nicht nach der Amputation behoben sein sollte, bzw. sollte sie so weit behoben sein, dass die Gefäße, die ein Gängrän machen nicht mehr da sind bzw. so behandelt, dass sie ein gute Perfusion gewährleisten. Ja, ich weiß chronisch usw.- aber kein Operateur würde ja die Gefäße distal der Engstellen verschließen (denke ich). Und ja, die Stadien können durch die chronische Erkrankung immer wieder zu einer Verschlechterung führen! Frage, ist im Duplex ein Progress zu sehen, bzw. liegt hier eine Perfusionsstörung durch die pAVK vor oder eher als Komplikation nach einer OP?

    Ich denke diese Frage kann dir definitiv ein Gefäßchirurg beantworten!

    In diesem Fall würde ich aber auch auf die I70.25 bestehen, da ja die andere Seite auch betroffen und die verzögerte Wundheilung durch die pAVK begründet scheinen!

    Mein Beispiel:

    Ein Pat. mit einem Herzschrittmacher wegen eines AV-Blocks kommt mit Synkope wegen AV-Block bei Sondensislokation:

    Hier ist auch die T82.1 und nicht der wieder aufgetretene AV-Block meine HD. (und der AV-Block ist auch definitiv chronisch und viel spezifischer, aber eben behandelt, ich meine okay der Mehraufwand liegt ja hier auch in der Korrektur und ich könnte es auch so von der Seite her betrachten ...)

    Oh je... ich glaube, jetzt habe ich nur mir geholfen und dir nicht!

    VG

    Hallo,

    ich möchte kurz zur Z92.2 diesen Hinweis geben: Hämorrhagische Diathese durch Thrombozytenaggregationshemmer D69.80.

    Bei Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper unter D68.3- fällt zum Beispiel Xarelto (D68.35...hier gibt es ja gar keine andere Möglichkeit als das ganze zu pausieren - "Dabigatran, Rivaroxaban (Xarelto), Edoxaban und Apixaban (Eliquis) zählen zu den nicht-Vitamin-K-antagonistischen oralen Antikoagulanzien (NOAK), die auch als direkte orale Antikoagulanzien (DOAK) bezeichnet werden. Sie alle hatten bis 2015 (nicht nur) eine Gemeinsamkeit: Es gab kein zugelassenes Antidot, das man bei bedrohlichen Blutungen hätte einsetzen können."(s. Artikel DAZ.Online vom 4.3.19) Mittlerweile gibt es bis auf Edoxaban passende Antidote für die anderen OAKs, allerdings sind diese auch nicht immer ziehlführend- je nach stärke der Blutung und Komorbidität- und werden stets mit großem Bedacht angewendet!

    Aber wie verhält es sich denn bei Ihnen mit der Kodierung der D68.4. Ich muss zugeben, dieser ICD lässt meinen Kopf immer auf den

    Hier kann ich leider auch nur auf die KDE-316 verweisen mit der Empfehlung der SEG4 und dem Konsens des FoKa.

    Da ich jedoch kein Hämatologe bin, ist das auch nur ein Sammelsorium bei mir .

    VG