Alles anzeigenMoin,
wobei sich mir gerade die Frage stellt, ob sie nur deshalb keine Pflegestufe bei der Pflegekasse hat, weil eine gleichwertige vorrangige Leistung eines anderen Trägers vorliegt?
Und: wieso soll die Krankenkasse ein ZE für eine Tatsache zahlen (nämlich die Pflegebedürftigkeit), wenn hier eindeutig die Ursache in einem Arbeitsunfall zu finden ist?! Hier müsste man das ZE ggf. der BG in Rechnung stellen.
Ist die KK denn überhaupt Kostenträger der Behandlung? Auch hier könnte ja die BG zuständig sein?!
Gruß
zakspeed
Guten Tag,
genau das ist der Punkt. Die Patientin hat nur keine Pflegegrad nach § 15 SGB XI, da vor über 15 Jahren als Resultat eines Arbeitsunfalles Pflegebedürftigkeit entstand. Damit bezieht die Pat. Leistungen nach § 44 SGB VII (Berufsgenossenschaft). Diese stufen ihre Versicherten in die Grade leichte, mittlere, erheblichste und schwerste Beeinträchtigung ein. Laut Kontakt mit der BG entspricht die schwersten Beeinträchtigungen unserer Patienten dem Pflegegrad V.
Die KK ist Kostenträger der Behandlung, Zusammenhang mit BG-Unfall ist nur indirekt (HD Pneumonie). MDK hat auch bereits geprüft.
Mal schauen was die Kasse mir nach meinem Nachweis der Pflegebedürftigkeit zurückmeldet, ich denke die werden weiterhin nicht zahlen wollen.
Grüße