Beiträge von abauer

    Hallo Herr Horndrasch,

    Wahrscheinlich wird die RL dann am 29.04.2023 veröffentlicht und dann haben die Häuser noch ein paar Stunde Zeit. (Sarkasmus off)

    der MD war etwas schneller- die Unterlagen für StrOPS Prüfungen 2024 sind veröffentlich!

    Anträge 2023 für 2024: BMG-Genehmigung liegt vor

    Allen trotzdem ein schönes langes Wochenende

    A. Bauer

    Hallo April,

    in der Hauptabteilung gehört die Strahlentherapie zu der stationären Behandlung und wird als Konsilleistung mitkodiert, die Kosten sind dann von Ihnen als Krankenhaus zu tragen, wie von Anne-DD geschildert. Die Bestrahlungs-OPS können je nach Hauptdiagnose der DRG zu einem Mehrerlös der DRG führen, aber leider nicht immer - und gerade am Anfang ist die Bestrahlung u.a. durch die Material-Kosten teuer.

    Bei Belegärzten gibt es allerdings eine Sonderregelung:

    In den Bundesmantelverträgen für Ärzte (Verträge zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Kostenträgern ist die Belegärztliche Versorgung (Kapitel 10) geregelt. Unter § 41 "Abgrenzung, Vergütung und Abrechnung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit" findet sich folgendes:

    • (6) Ein Belegarzt darf für eine Auftragsleistung, eine Konsiliaruntersuchung oder eine Mitbehandlung einen Vertragsarzt hinzuziehen, wenn das betreffende Fach an dem Krankenhaus nicht vertreten ist.

      (7) Zugezogene Vertragsärzte rechnen ihre Leistungen auf einem vom behandelnden Belegarzt mit der Elektronische Gesundheitskarte oder im Rahmen des Ersatzverfahrens ausgestellten und im Feld "bei belegärztlicher Behandlung" angekreuzten Überweisungsschein (Muster 6 bzw. Muster 10) ab.


    Wenn man sich die DRG-Kalkulation genauer anschaut, stellt man fest, dass auch die Kosten für solche Leistungen bei den Beleg-DRG´s deutlich niedriger veranschlagt sind, als bei der Hauptabteilung.

    Da Sie keine Strahlentherapie haben gilt damit im Rahmen der Belegarztbehandlung:
    der Belegarzt zieht den Strahlentherapeut als Vertragsarzt hinzu, und dieser rechnet mittels dem vom Belegarzt auszustellenden Überweisungsschein direkt mit der KV ab - und Sie haben mit der Angelegenheit nichts zu tun

    Viele Grüße

    A. Bauer

    Hallo Forum,

    bei uns streicht der MDK erstmals Beatmungsstunden wegen fehlender Indikation, allerdings nach einer großen Bauch-Operation und nicht in Zusammenhang mit einer palliativen Behandlung. Als Argument wird angeführt, dass aufgrund einer guten BGA die Extubation schon 1,5 Stunden früher möglich war, die Notwendigkeit einer längeren Beatmung sei nicht erkennbar. Damit wird die postoperative 24 Stunden-Grenze nicht mehr erreicht, der gesamte Beatmungszeitraum entfällt und die DRG wird geändert.

    Eigentlich dachte ich aber, wir therapieren keine BGA´s sondern Patienten. Gibt eine eine Möglichkeit, der Kürzung des MDK zu widersprechen? Leider bin ich nicht vom Fach, mir fehlen daher Gegenargumente.

    Vielen Dank im Voraus

    und allen Forumsteilnehmern ein frohes neues Jahr

    A. Bauer

    Sehr geehrte Forumsteilnehmer,

    uns erreichte die Ankündigung einer Prüfung der strukturellen Voraussetzungen zur Implantation und Versorgung von Defis und man übersendet uns gleichzeitig eine Checkliste, die wir beantworten sollen. Als Grundlage wird die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie aus dem Jahr 2006 angegeben.

    Es wird ein Fall aus dem Jahr 2010 geprüft, bei dem fristgerecht eine Kodierungsprüfung eingeleitet wurde. Bereits im Frühjahr wurde uns allerdings bereits (vom gleichen MDK) mitgeteilt, dass man nach der Prüfung des Falles zu dem Ergebnisse komme, dass die Kodierung korrekt sei.

    Bis jetzt war mir nur bekannt, dass der MDK Strukturprüfungen durchführt, wo die Strukturmerkmale im OPS-Katalog festgelegt sind. Hat schon jemand Erfahrung mit dieser Prüfung und auf welcher rechtlichen Grundlage beruht diese?

    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

    A. Bauer

    Hallo AlphaBeta,

    warum wollen Sie zwei Rechnungen schreiben? Die Coloskopie steht im Abschnitt 2 des AOP Kataloges und wird nicht mit einer EBM Ziffer aus dem Kapitel 31 für das ambulante Operieren abgerechnet, sondern mit 13421.

    Es sollte daher kein Problem darstellen die chirurgischen Eingriff mit der 31er Ziffer normal nach EBM abzurechnen und dazu die internistische Grundpauschale und die EBM Ziffer für die Colo - das schließt sich nicht aus.

    Problematisch wäre es, wenn Sie zwei Eingriffe aus dem 1. Abschnitt des AOP Kataloges hätten, da kämen nur zwei Rechnungen oder ein Simultaneingriff in Frage, aber die Frage stellt sich ja nicht.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Zusammen,

    bin leider erst heute wieder online.

    Die Kodierung der Biopsie durch Inzision führt tatsächlich in eine höher bewertete DRG - gut geraten Papiertiger_2.

    Leider ist der OP-Bericht nicht sehr aussagekräftig, ob einzelne Herde komplett entfernt oder nur biopsiert wurden. Unter OP wird \"Peritonealbiopsien\" angegeben, und im OP-Verlauf findet sich nur folgendes:
    \"... an mehreren Stellen des Dünn- und Dickdarms sind knotige Auflagerungen zu finden, diese haben noch zu keiner weiteren erkennbaren mechanischen Behinderung geführt. Dieser Veränderungen haften von außen der Darmwand an, palpatorisch ergeben sich keine Hinweise auf einen darmeigenen Tumor. Repräsentativ werden vom Dünn- un Dicdarm sowie vom Mesenterium des Dünndarms Proben entnommen.\"

    Im Histobefund werden PE von den unterschiedlichen Organen zwischen 7 und 12 mm Größe beschrieben. Und ich glaube nicht, dass der Operateur sich noch an diesen Fall erinnern kann (die OP war aus 2008, das Gutachten kam aber erst dieses Jahr).

    Viele Grüße

    A. Bauer

    Hallo Stalli,

    so klar ist die Sache nicht. Wir haben im Rahmen einer Notfall-OP bei Ileus durch eine Peritnealcarzinose u.a. Peritoneal-Biopsien durchgeführt. Auf dem Dünn- und Dickdarm sowie dem Meso fanden sich knotige Auflagerungen, von denen repräsentativ Proben entnommen wurden (lt. OP-Bericht). Wir hatten hierfür eine Biopsie am Peritoneum durch Inzision kodiert.
    Bei uns sagt der MDK, dass dies nicht korrekt sei. \"Es wurde am offenen Abdomen eine Probe vom Peritoneum entnommen. Dies ist mit dem OPS 5-543.x zu verschlüsseln.\"

    Das Gutachten stammt aus 2010, von einem Facharzt für Chirurgie, NRW.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Papiertiger,

    in meiner alten Klinik wurde dieses System schon vor über 10 Jahren eingeführt, allerdings gab es noch eine dritte Spalte für Anordnungen.
    Zuvor war aufgefallen, dass die Dokumentation sich teilweise widersprach. Bei uns wurde kein Datum vorgedruckt, man konnte also forlaufend dokumentieren. Das ganze war unabhängig von der Fieberkurve und konnte daher auch für mehr als eine Woche verwendet werden.

    Eigentlich sollte aber geachtet werden, dass die Einträge zum gleichen Tag auch nebeneinander lagen, hier kam es aber hin und wieder zu menschlichem Versagen.

    Ansonsten funktionierte das System sehr gut. Die Dokumentation wurde insgesamt sehr viel besser und es kam zu einem Informationsgewinn.

    Viele Grüße

    A. Bauer

    Hallo Tehall,

    ob das Geschehen lokal ist, spielt keine Rolle, auch bei der K35.1 liegt ein lokales Geschehen vor.

    Bei der K35.0 ist nicht nur die diffuse Peritonitis, sondern auch eine Peritonitis nach Ruptur oder Perforation (ohne Ausschluss einer lokalen Peritonitis) zugehörig. Die Kodierung der K35.9 ist bei einer Perforation explizit ausgeschlossen.

    [center]K35.0 akute Appendizitis mit diffuser Peritonitis
    Appendizitis (akut) mit:
    - Perforation
    - Peritonitis
    - Ruptur

    K35.9 akute Appendizitis, nicht näher bezeichnet
    akute Appendizitis ohne:
    - Perforation
    - Peritonitis
    - Ruptur
    Akute Appendizitis mit Peritonitis, lokal oder o.n.A.[/center]

    Hintergrund des Hinweises zur lokalen Peritonitis ist aus meiner Sicht, dass es eine lokale Begleitentzündung des anliegenden Bauchfells gibt, die keine größere Konsequenz hat. Auch dies ist nominell eine lokale Peritonitis. Dies ist nicht vergleichbar mit einer Ruptur, wo Darmbakterien in den Bauchraum gelangen und z.B. eine ausgeprägtere Spülung, die Einlage einer Drainage und eine Antibiose angezeigt ist.
    Ich kodiere wie folgt:
    K35.0 immer bei Perforation/Ruptur oder diffuser Peritonitis (ohne Ruptur aber selten)
    K35.1 bei Abszess
    K35.9 sonst

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
    mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Tehall,

    hier ist die K35.9 die leichtere Erkrankung. Dieser Kode wird kodiert, wenn maximal eine lokale Peritonitis besteht. Bei der K35.9 wird eine Perforation, ein Abszess und eine Ruptur ausgeschlossen, daher ist dieser ICD in Ihrem Fall nicht korrekt.
    Unter den ICD K35.0 fällt auch die akute Appendizitis mit Perforation oder Ruptur, auch wenn keine Peritonitis vorhanden ist, also ist dieser Kode korrekt.

    Mit freunldichen Grüßen

    A. Bauer