Beiträge von abauer

    Hallo Herr Hilberer,

    auch wir (ebenfalls Geburtstklinik) hatten schon Post von einer großen Kasse, die mit Hinblick auf die QM-Regelungen bestimmte Fälle nicht zahlen wollte (allerdings die der Mütter). Als Geburtsklinik darf man regelhaft nur Fälle >36+0 entbinden. Durch ein EDV-Problem hatten wir in einigen Fällen keine SS-Dauer übermittelt und erhielten daher Post.
    Bei der Indikation für den perinatalen Schwerpunkt ist fetale Wachstumsretardierung angegeben, daher führte auch die Kodierung dieses ICD-Kodes zu einer Nachfrage. Da wir begründen konnten, dass das pränatal geschätzte Geburtsgewicht nicht auffällig war, und sich erst nach der Geburt herausstellte, dass dies im Rahmen der Toleranz zu niedrig ermittelt worden war, haben wir alle Fälle bezahlt bekommen.

    Wenn eine Patientin vor 36+0 mit Wehen zu Ihnen kommt, muss der Arzt im Einzelfall entscheiden, ob eine Verlegung noch indiziert ist. Auch ein solcher Fall wurde akzeptiert.

    Was die P66D allerdings mit einem Gewicht < 1500g zu tun haben soll, ist mir schleierhaft, da scheint mir irgendjemand etwas verwechselt zu haben.

    Ich wünsche Ihnen einen schönen Feierabend,
    Viele Grüße

    A. Bauer
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    Hallo Eli,

    mir liegt zu der Problematik bei plastischen Eingriffen im Rahmen von Mamma-TU Operationen ein sehr ausführliches MDK Gutachten vor:
    Es darf zusätzlich 5-886.1 plastische Rekonstruktion der Mamma kodiert werden, wenn zur Rekonstruktion auch ein Eingriff an der Mamille/Areola erfolgt (z.B. Verschiebung). Der OPS 5-886.2 - Mastopexie darf bei Tumoroperationen nicht kodiert werden. Wenn kein zusätzlicher Eingriff im Bereich der Brustwarze erfolgt, darf nur die Tumorexcision kodiert werden.

    Seit wir den OPS 5-886.1 kodieren, haben wir zu dieser Thematik keine Anfragen mehr.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Herr Glockner,

    vielen Dank, so hatten wir das kodiert. Der MDK sagt leider (ohne nähere Begründung), eine Skin scaring mastektomie sei keine subcutane Mastektomie, sondern eine normale Mastektomie. Ich werde wohl mal beim DIMDI nachfragen.


    A. Bauer

    Hallo Senologen, Gynäkologen, und alle anderen Anderen, die sich mit Operationen an der Mamma auskennen,

    wie kodiere ich korrekt eine skin sparing mastektomie (SSM) mit Entfernung der Brustwarze (beim DCIS)?

    Vorgeschlagen wird eine normale Mastektomie oder eine subcutane Mastektomie.

    Vielen Dank

    A. Bauer

    Hallo Zusammen,

    ich habe zu dem Thema eine Nachfrage:
    Haben Sie dieses Problem auch bei den Eingriffen, die im Abschnitt 1 des AOP Vertrages aufgeführt sind und bei denen die Narkose über 31821 ff. abgerechnet wird oder ausschließlich bei Eingriffen des Abschnitts 2, bei denen die Narkose über eine Ziffer aus dem Kapitel 5 abgerechnet werden muss?


    Viele Grüße

    A. Bauer

    Hallo Medicus,

    ich hatte in 2007 auch dieses Problem und habe daher beim DIMDI angefragt.
    Frage:
    Eine Patientin wird mit einem Kreatininwert von 9,7 mg/dl stationär aufgenommen, da keine renale oder postrenale Ursache festgestellt werden konnte, geht man davon aus, dass es sich um ein prärenales Nierenversagen aufgrund einer Exsikkose handelte. Die Patientin wurde einmal dialysiert. Wie ist hier das prärenale Nierenversagen zu kodieren, z.B. mit der N17.9 oder der R39.2?

    Antwort DIMDI:
    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
    Handelt es sich um ein akutes Nierenversagen, so wird dieses auch unter Berücksichtigung der Excl. kodiert und nicht das Symptom. Da wir keine Einzelfallprüfungen vornehmen und die Patientenakte nicht vorliegt, können wir nicht beurteilen, ob es sich tatsächlich um ein Nierenversagen handelte.

    Mit dem DIMDI im Rücken wurde unser Widerspruch akzeptiert.

    Viel Erfolg und ein schönes Wochenende

    A. Bauer

    Hallo Herr Herbertz,

    auch ich habe gestutzt als ich dies las.
    Es handelt sich aber nicht um die Abrechnenbarkeit des akuten Schlaganfalls auch Internisten konnten diesen bisher abrechnen. Es muss die Komplexbehandlung gemeint sein.

    In 2008 beruhte der DRG Split u.a. auf der \"neurologischen Komplexbehandlung\" 8-981, die \"andere neurologische Komplexbehandlung\" 8-89b hatte keinen Einfluss. Dies hat sich in 2009 geändert.
    Für die \"andere neurologische Komplexbehandlung\" brauchen Sie nicht zwingend einen Neurologen als Leiter des Teams, sondern hier \"reicht\" der Internist.

    Daher können jetzt auch internistisch geführte Abteilungen, wenn sie die Bedingungen der Komplexbehandlung erfüllen, in besser vergütete DRGs gelangen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Ups, da war Herr Blaschke wohl schneller.

    Hallo Zusammen,

    das Urteil bezieht sich auf KV Abrechnungen bis zum Jahre 2000, d.h. auf den \"alten EBM\", nicht den EBM2000plus oder den EBM2008. Außerdem bezieht es sich auf einen niedergelassenen Chirurg.

    Die Krankenhäuser rechnen aber nicht nach dem EBM ab, sondern die Grundlage hierfür ist der Vertrag zum ambulanten Operieren nach § 115 SGB V.
    Und dort ist in § 9 geregelt, was und wie abgerechnet werden darf. Der 3. Absatz sagt ausdrücklich, dass alles, was nicht im folgenden als extra abrechenbar aufgeführt wird, mit dem pauschalen Zuschlag von 7% vergütet ist. Ein Kassenarzt bekommt diesen nicht, sondern kann z.B. Rezepte ausstellen oder seinen Praxisbedarf abrechnen.

    Ich glaube daher nicht, dass Sie mit der Sie die Einmalabdeckungen mit Hinweis auf dieses Urteil gesondert vergütet bekommen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Herr Schaffert,

    ändern Sie bei Verweildauerkürzungen denn auch den Aufnahme- bzw. den Entlassungstag?

    Wir ändern diese nicht sondern nutzen dafür eine Funktion welche \"Tage ohne Berechnung\" heißt. Man kann dann z.B. den 21er Datensatz entweder mit oder ohne diese Tage ausspoolen.

    Zu rotes Tuch: auch bei uns sind die Rückforderungsbeträge häufig falsch, wobei ich auch der Meinung bin, dass diese vor allem aufgrund der Zuschläge von der Kasse falsch berechnet werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer