Hallo Sada,
als erstes sollten Sie die OPS Kodes bei den nachmelden. Ich habe auch schon eine Richtlinie zur Qualitätssicherung gesehen, die finde ich zur Zeit aber nicht. Soweit ich mich erinnere, braucht man keinen Gastroenterologen, aber einen Facharzt für Innere Medizin und es muss eine bestimmte an Coloskopien pro Arzt erreich werden.
Sie können nach EBM2008 abrechnen:
- 13421 (vollständige Coloskopie) o. 13422 (Teil-Coloskopie) u. ggf. die 13423 für bestimmte Zusatzleistungen
- die Grundpauschale 13210-13212; wenn Sie eine Überweisung vom Facharzt haben, fordern einige Kassen stattdessen die 01436
- wenn Sie Zusatzleistungen erbringen (Labor, was nicht schon in der Leistungsbeschreibung enthalten ist oder Rö, Sono usw.), können Sie dieses nach dem EBM abrechen
- wenn Sie einen externen Pathologen haben, können Sie diesem eine Überweisung für die Histologie ausstellen, alternativ oder bei eigener Pathologie kann man diese Leistungen auch in Rechnung stellen (EBM Kapitel 19, ggf. auch die Kostenpauschale 40100)
- wenn Sie einen Brief schreiben, ist dieser nicht abrechenbar, aber das Porto bzw. die Fax-Kosten mit der 40120
Dann werden noch 7% auf die Rechnung aufgeschlagen (für die Materialien, die sonst unter den Praxisbedarf fallen).
Mit freundlichen Grüßen
A. Bauer