Hallo Flööt,
nach dem KHEntgG §8 Absatz 7 können Sie ab dem 8. Tag eine angemessene Abschlagszahlung verlangen. Wir haben dies schon einige Male gemacht. Wie genau dies geht, hängt von Ihrer EDV ab. Bei uns muss man den Patienten soweit möglich kodieren, entlassen und den Fall im KIS abschließen. Dann wird die Rechnung im Verwaltungssystem generiert und per DTA versandt. Dann storniert man die Rechnung und die Entlassung wieder. Gleichzeitig haben wir die Krankenkasse telefonisch oder schriftlich informiert und haben darauf hingewiesen, dass wenn eine Überprüfung des Falles durch den MDK erfolgen soll, dieser doch den Patienten vor Ort aufsuchen möchte, da die Behandlung noch andauern wird. Die Zwischenabrechnungen wurden bisher von den Kassen auch ohne Probleme bezahlt.
Natürlich können Sie auch per Hand eine Rechnung erstellen, wenn dies bei Ihnen möglich sein sollte.
Viel Erfolg
A. Bauer
PS. auch in diesem Forum wird gerne gesehen, dass man freundlich/höflich miteinander umgeht und z.B eine Anrede verwendet, das fördert die Antwortbereitschaft