Beiträge von abauer

    Hallo Frau Jessner,

    ich halte die Ansicht von Frau Räbiger für falsch.
    Nähern wir uns dem Problem:
    - Fall 1 und 2 sind nicht zusammenzuführen, da die OGVD überschritten ist.
    - Fall 1 und 3 sind auch nicht zusammenzuführen, da bei der Prüfung auf die relevante Partitionsabfolge innerhalb von 30 Tagen die unmittelbare Fallabfolge gefordert ist. Dies hier ja nicht der Fall.
    - Bei Fall 2 und 3 ist diese direkte Abfolge der Fälle jedoch gegeben, so dass diese Fälle zusammengefasst werden müssen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Nachfrager,

    so einfach, wie ADG dies darstellt ist dies nicht. Wenn es sich um Belegärzte handelt, ist es kein Problem. Aber nach dem Vertrag nach §115b dürfen Sie nur Leistungen erbringen, die in das Spektrum des Krankenhauses gehören. Wenn Sie daher keine Urologie haben, dürften Sie eigentlich auch keine urologischen Operationen abrechnen. Dann können Sie auch nicht die Narkose hierzu abrechnen. Als Alternative könnte man über die KV-Zulassung des Chefarztes (wenn er eine haben sollte) abrechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Frau Keppler,

    Sie haben das richtig verstanden. Bei allen anderen Patienten müssen Sie Verlegungsabschläge in Kauf nehmen, die sind dann in der Regel höher als die Abschläge bei der UGVD. Nur bei verlegten Patienten, die in eine Verlegungsfallpauschale kamen, musste bis jetzt auch bei der Unterschreitung der UGVD kein Abschlag gezahlt werden. Jetzt muss das verlegende Krankenhaus den Abschlag für die UGVD hinnehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Nachfrager,

    wir hatten bisher mit der vorstationären Abrechnung keine Probleme. Mögliche Alternativen:
    - Patienten mit dem Carzinom als Hauptdiagnose und Z53 und der genauen Diagnose der Blutbildveränderung als Nebendiagnose als stationären Fall (mit Hinweis auf die Urteile des BSG (B 3 KR 4/03 R und B3 KR 11/04 R - abgebrochene stationäre Behandlung)abrechnen. Vorsicht: auch einige Carzinom-DRG´s unterliegen der Wiederaufnahmeregelung
    - Länderabhängig kann ggf. eine Abklärungsuntersuchung (wenn ich mich dunkel erinnere nach GOÄ bis zur Höhe der vorstationären Pauschale) abgerechnet werden. Das steht im Vertrag nach § 112.

    Ansonsten stammt die Regelung der 5-Tage-Frist zwar noch aus der vor-DRG-Zeit, ist aber nicht außer Kraft gesetzt worden, zur DRG gehört die Untersuchung also nicht. Die Kassen können argumentieren, die Blutbilduntersuchung könnte auch am Tag zuvor vom Hausarzt durchgeführt werden. Dies wird aber wahrscheinlich zu Unmut unter den Patienten und auch den Hausärzten führen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bauer

    Hallo Herr Schrader,

    eine Bursitis kann sich zu einer Phlegmone entwickeln, wenn die Entzündung auf das umliegende Gewebe übergreift. Als Hauptdiagnose ist das zu kodieren, weswegen der Patient aufgenommen wurde. Wenn sich die Phlegmone erst im Verlauf des Krankenhausaufenthaltes entwickelt hat, bleibt die Bursitis die Hauptdiagnose.
    Wenn die Phlegmone bei Aufnahme vorhanden war, kann man sie auch als Hauptdiagnose kodieren, man gelangt dann allerdings in eine Fehler-DRG, wenn man den Patienten operiert (-> Kassenanfrage wahrscheinlich). Es gibt verschiedene Alternativen, wie man argumentieren kann:
    1. nur durch die Phlegmone wäre die stationäre Aufnahme notwendig gewesen, ansonsten hätte eine ambulante OP zur Therapie ausgereicht
    2. Phlegmone und Bursitis wurden beide behandelt und man kann sich nach dem Ressourcenverbrauch eine Hauptdiagnose auswählen

    Es kommt also wie immer auf die Dokumentation der Aufnahme an,
    viele Grüße
    A. Bauer

    Hallo Milli,

    hier für gibt es keine Regeln. Für die Abrechnung gibt es die Festlegung, dass die Fachabteilung gilt, in der Patient am längsten gelegen hat. Wenn Sie eine interne Verrechnung der Erlöse haben möchten, müssen Sie sich für eine Möglichkeit entscheiden. Es wird sich nachher immer jemand beschweren. Sie können neben der aufnehmenden und entlassenden Station versuchen die Erlöse nach einem Schlüssel aufzuteilen, z.B. nach Belegungstag. Aber auch das ist nicht gerecht - dann bekommen z.B. die Internisten die anteiligen hohen Erlöse einer Operation gutgeschrieben, obwohl die Kosten der OP nur auf der Seite der Chirurgen lag. Auch hier wird sich also wieder jemand beschweren. Das Problem lässt sich nur durch eine Kostenträgerrechnung lösen (da hat man dann nur das Problem die Kosten gerecht aufzuteilen, nicht die Erlöse :biggrin: ).

    Lassen Sie sich nicht entmutigen,

    A. Bauer

    Hallo Herr Brenk,

    die E1 Plus ist eigentlich eine Summenauswertung über alle Fälle. Man kann sich die Daten der Einzelfälle anzeigen lassen, in dem man bei Ausgabe auf \"mit Einzelfallausweis\" klickt. Dann bekommen Sie die Daten für jeden Einzelfall, sortiert nach DRG. Den Export nach Excel habe ich allerdings noch nicht benutzt.

    Viele Grüße

    Annette Bauer :d_zwinker:

    Hallo Claudi,

    lt. dem ICD muss es sich nur um eine Maßnahme handeln, die nicht durchgeführt wurde. Eine Chemotherapie ist meiner Meinung nach eine solche und kann daher kodiert werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Nastie,

    so wie Sie den Fall beschreiben, handelt es sich bei der Symptomatik um eine Komplikation der Antibiotika-Behandlung. Dann ist der 2. Fall als Wiederaufnahme bei Komplikationen zu werten und, wenn der Aufnahmetag innerhalb der OGVD der ersten DRG liegt, zusammenzufassen.
    Das die Symptomatik erst nachstationär entstand, spielt keine Rolle. Auch Infektionen, die erst nach der Entlassung entstehen, müssen zusammengefaßt werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Hallo Herr Lückert,

    wie bereits erwähnt wurde, besteht die Dokumentationspflicht für alle Patienten mit der Hauptdiagnose Pneumonie ohne Ausschlusskriterium. Und das Ausschlusskriterium Aufnahmegrund existiert nicht. Daher ist es zwar medizinisch falsch eine solche Pneumonie im Bogen \"ambulant erworbene Pneumonie\" einzutragen, muss aber leider sein. Eigentlich ist nur die Bezeichnung des Bogens falsch, da im Bogen extra nach der Aufnahme aus einem anderen Krankenhaus gefragt wird. Hierbei handelt es sich dann auch nicht um ambulant erworbene Pneumonien.

    Fazit: Bogen ausfüllen

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer

    Sehr geehrter Herr Brenk,

    der Report lautet RNSE1PLUS und ist auch unter Statistiken/Auskunft - PatManagement - Gesetzliche Statistiken zu finden. Hier kann man einstellen, für welche Zeiträume und für welche Fachabteilungen eine E1plus-Statistik erstellt werden soll. Der Bericht erscheint dann zunächst auf dem Bildschirm, kann aber neben dem Ausdruck z.B. nach Excel exportiert werden und damit gesichert werden. Dann haben Sie eine komplette E1plus-Statistik inclusive der einzelnen Abschläge und Zuschläge je DRG. Richtig ist, dass sich die E1plus-Statistik ändert, wenn sich Ihre Originaldaten im abgefragten Zeitraum ändern. Bei uns werden nach dem 30.4.05 keine Änderung der Daten des Jahres 2004 durchgeführt, daher ist die E1plus für 2004 seit Anfang Mai 05 konstant. Ansonsten kann man nur auf das Erstellungsdatum hinweisen und immer eine aktuelle E1plus zu Rate ziehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Bauer