Hallo Frau Jessner,
ich halte die Ansicht von Frau Räbiger für falsch.
Nähern wir uns dem Problem:
- Fall 1 und 2 sind nicht zusammenzuführen, da die OGVD überschritten ist.
- Fall 1 und 3 sind auch nicht zusammenzuführen, da bei der Prüfung auf die relevante Partitionsabfolge innerhalb von 30 Tagen die unmittelbare Fallabfolge gefordert ist. Dies hier ja nicht der Fall.
- Bei Fall 2 und 3 ist diese direkte Abfolge der Fälle jedoch gegeben, so dass diese Fälle zusammengefasst werden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Bauer