Hallo Zusammen,
hier mein 2. Versuch, leider ist mir eben mein Rechner mal wieder abgestürzt. Die Divertikulose ist im Sinne der Kodierrichtlinie 1105d nicht als Hauptdiagnose kodieren. Selbst bei einer unteren gastroinstestinalen Blutung darf bei unbestimmter Blutungsquelle nur die K92.- kodiert werden. Bei einer oberen gastrointestinalen Blutung dürfte dann die Läsion, auch ohne Blutungsnachweis kodiert werden. Bei einer leichten Pangastritis ist dies eher unwahrscheinlich, wäre aber möglich. Lt. der Kodierrichtlinie für die Hauptdiagnose ist Z03.8 nur zu kodieren, wenn es keine spezifischeren Schlüsselnummern gibt, auch wenn es hierbei um Symptome handelt. Im nächsten Absatz heißt es, dass auch Befunde als Hauptdiagnose kodiert werden können. Da ja anscheinend noch nicht einmal eine gastrointestinale Blutung nachgewiesen werden konnte (vielleicht handelt es sich ja nur um eine Fehlbestimmung)ist meiner Ansicht der positive Hämoccult-Test (abnorme Befunde) als Hauptdiagnose zu kodieren. Wenn die GI-Blutung gesichert ist, dann diese. Die Frage der Notwendigkeit der stationären Behandlung, egal bei welcher Kodierung bestehen.
MfG
A. Bauer