Werte Damen und Herren,
ich befasse mich mal wieder mit der o.g. Thematik.
Bis dato war unsere Abrechnung relativ einfach.
Bei fachgleicher Überweisung an den Operateur wurde die Rechnung am OP-Tag wie folgt GOP berechnet:
01436 Konsultationspauschale für den Operateur
05211 Grundpauschale für die Anästhesisten
05310 Präanästhelogische Untersuchung
31131 Eingriff am Knochen
31821 Anästhesie
31502 Postoperative Überwachung
Nun meldet sich die Krankenkasse mit der Auffassung die 05211 kann nicht neben der 01436 abgerechnet werden.
Wie ordnen Sie die Aussage ein, haben die ähnliche Fälle.
Beste Grüße
F.R.