Beiträge von TiBo

    Hallo zusammen,

    wir haben hier einen MD-Sachverhalt, bei dem wir unsicher sind, ob wir die Prüfung so nicht vielleicht ablehnen können/müssen?!

    zunächst die groben Falldaten:

    Aufenthalt 1: 28.06.23 - 28.07.23

    Aufenthalt 2: 09.08.23 - 21.09.23

    Beide Aufenthalte mussten zusammengeführt werden.

    Entlassanzeige erster Fall: 01.08.2023

    Storno Entlassanzeige Fall alleine: 05.10.2023

    Finale Entlassanzeige (zusammengeführt): 05.10.2023

    Schlussrechnung: 13.10.2023


    Nun kam aber schon in Folge des ersten Falles am 18.08.2023 eine Prüfanzeige nur für den ersten Aufenthalt. Die Frist zur Unterlagenlagenübermittlung war der 13.10.2023.

    Am 06.10.2023 habe ich die Unterlagen ins LE-Portal gestellt, mit dem Hinweis, dass die Fälle mittlerweile zusammengeführt sind, ich aber nur eine Prüfanzeige für den ersten Aufenthalt und auch keine Änderungsanzeige habe und entsprechend auch nur die Unterlagen des ersten Aufenthaltes hochlade (Datensparsamkeit, Datenschutz...).

    Daraufhin bekam ich am 17.10.2023 eine Email vom MD, dass die Prüfung am 17.10.2023 von der Krankenkasse storniert wurde.

    Heute bekomme ich eine neue Prüfanzeige (andere Auftragsnummer) mit folgendem Text: "hiermit zeigen wir Ihnen an, dass die o.g. Krankenkasse am 17.10.2023 die Medizinischen Dienste [...] beauftragt hat, eine Prüfung [...] durchzuführen."

    Das passt ja zum Storno-Datum, allerdings sind seit dem 17.10. (Einleitung des Prüfverfahrens) mehr als 2 Wochen vergangen. Laut § 6 Abs. 2 PrüfVV "muss (die Anzeige) dem Krankenhaus innerhalb von 2 Wochen ab der Beauftragung zugegangen sein". Das wäre der 30.10.2023 gewesen.

    Damit ist doch die Prüfanzeige des MD zu spät und die Prüfung kann nicht mehr durchgeführt werden, oder?!

    Ich frage mich jetzt, was wir tun sollen. Im Grund pflegen wir zum MD ein gutes Verhältnis, aber ich bezweifle, dass dieser mir 1 Woche Fristverlängerung einräumen würde, wenn ich eine seiner Fristen missachten würde.

    Letztlich bleibt ihm (der Kasse) doch die Möglichkeit, die Prüfung nochmals zu stornieren und dann noch einen neuen Prüfauftrag zu starten, diesmal innerhalb der Fristen, oder?! Die vier Monate sind ja noch nicht um...

    Kann mir einer eine Einschätzung geben?


    Vielen Dank und schöne Grüße

    TiBo

    Hallo zusammen,

    als reine Kinderklinik, stehen wir tatsächlich nun zum ersten Mal vor der Frage und sind daher unsicher.

    Was ist bei einer teil(stationären) Behandlung auszustellen? Eine Liegebescheinigung oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

    Die Verfahrensbeschreibung für die Erstattung der Meldung im Rahmen des Datenaustausches elektronische Arbeitsunfähigkeit (eAU), sagt folgendes:

    [...]

    Zeiten einer teilstationären Behandlung sowie für ambulante sowie vorstationäre und nachstationäre Behandlungen sind nicht zu übermitteln. In diesen Fällen wird bei Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder ggf. eine Liegebescheinigung vom behandelnden Arzt ausgestellt.

    [...]

    Was heißt hier das "oder ggf."? Reicht nun eine Liegebescheinugung oder muss es eine (elektronische) Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sein?

    Wie läuft das in anderen Kliniken?

    Würde mich über Meinungen freuen.

    Schöne Grüße

    TiBo

    Hallo zusammen!

    Laut GBA Beschluss vom 02.11.2022:

    Für das Erfassungsjahr 2023 erfolgt die Ziehung der repräsentativen Stichprobe im Umfang von fünf Prozent bis zum 8. Dezember 2022.

    Das IQTIG teilt den gezogenen Krankenhäusern bis zum 15. Dezember 2022 mit, dass sie an der Stichprobe teilzunehmen haben und welche Unterlagen innerhalb welcher Fristen zu übersenden sind.

    Hat da schon jemand was bekommen, bzw. wurde möglicherweise irgendwo eine Liste veröffentlicht, auf der man die glücklichen Gewinner finden kann? Auf den ersten Blick habe ich nichts gefunden.

    Wir haben bisher nichts bekommen und ich bin unsicher, ob ich mich jetzt freuen darf, oder ob die Mühlen nur mal wieder langsam mahlen?!

    Gruß

    TiBo

    Hallo zusammen,

    vielleicht hat ja jemand einen Ratschlag für mich, bzw. ist es auch ganz einfach.

    Wir diskutieren gerade, wie man die absichtliche Überdosierung von Methylphenidat dokumentieren sollte.

    Folgende Konstellation:

    Behandlung wegen Depression (HD), im Verlauf Einnahme von gesammelten Methylphenidat-Tabletten einer anderen Patienten und Überdosierung mit Verlegung in die Somatik. Vorher keine "Sucht-Problematik" mit Methylphenidat.

    Wir sind uns nicht sicher, mit welcher Nebendiagnose man die Intoxikation am korrektesten kodiert:

    A. F55.- Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen;

    Exkl.: Missbrauch abhängigkeitserzeugender psychotroper Substanzen (F10-F19)

    Ist Methylphenidat Abhängigkeitserzeugend? Die Meinungen schwanken. Suchtgefährdend wohl allemal und es ist als BTM eingestuft.

    B. F15.0 - Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein - Akute Intoxikation [akuter Rausch]

    Liegt hier eine Verhaltensstörung vor, wenn die Tabletten aus unserer Sicht auf Grund der depressiven Störung genommen wurden und eher nicht als Stimulanz? Das wäre die finanziell attraktivste, weshalb hier mit hoher Wahrscheinlichkeit von einer MD-Prüfung auszugehen ist.

    C.  T-Kode Vergiftungen durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen;

    Inkl. Irrtümliche Verabreichung oder Einnahme falscher Substanzen Überdosierung dieser Substanzen

    Das ist doch eher in Richtung aus Versehen gemacht, oder?!

    D. noch ganz anders...

    Würde mich über Unterstützung freuen.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    kann mir hier jemand sagen, ob wir als Psychiatrie auch DEMIS Meldungen machen müssen, wenn Patientinnen oder Patienten von uns positiv getestet werden? Ich finde die Infos des RKI nicht ganz eindeutig.

    Einerseits sollen alle Krankenhäuser Verdacht, Nichtbestätigung eines Verdachts, Erkrankung, intensivmedizinische Behandlung, Entlassung aus der Einrichtung und Tod melden (Hinweise zur Meldepflicht - DEMIS Wissensdatenbank - Confluence (gematik.de)).

    Wenn ich mir dann den dort explizit empfohlenen Link mit weiterführenden Hinweisen zur Umsetzung der Meldepflicht des RKI (RKI - Coronavirus SARS-CoV-2 - Hinweise zur Umsetzung der Meldepflicht bei Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19)) durchlese, steht dort unter

    Was muss gemeldet werden?:

    Meldepflichtig ist jede Hospitalisierung in Bezug auf COVID-19. Das bedeutet, dass der Grund der Aufnahme in Zusammenhang mit der COVID-19-Erkrankung steht, aber ein direkter kausaler Zusammenhang zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht hergestellt werden muss. Dies soll eine niedrigschwellige, zügige und aufwandsarme Meldung gewährleisten. Wird bei Aufnahme der betroffenen Person jedoch deutlich, dass die Krankenhausaufnahme in keinem Zusammenhang mit der COVID-19-Diagnose steht, z.B. bei einem Verkehrsunfall, dann besteht keine Meldepflicht.

    Bei uns (in der Psychiatrie) wird vermutlich nie ein Zusammenhang zwischen Aufnahme und COVID-Diagnose bestehen. Entsprechend müssten wir ja nie melden, oder?!

    Andererseits lautet die Überschrift der Hilfeseite Hinweise zur Umsetzung der Meldepflicht bei Aufnahme einer Person in ein Krankenhaus in Bezug auf die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).

    Was ist mit den Personen, die nicht bei Aufnahme postiv sind, sondern erst während ihres Aufenthaltes erkranken? Für die gelten dann die zitierten Hinweise nicht? Diese müssen dann gemeldet werden?

    Und falls ja, müssen wir die Labormeldung ohne eigenes Labor nicht machen, sondern "nur" die Arztmeldung (FAQ für Krankenhäuser - DEMIS Wissensdatenbank - Confluence (gematik.de))?!

    Wenn hier schon jemand einen Prozess dafür hat, würde mich interessieren, wie Ihr die 24-stündige Terminschiene einhaltet? Insbesondere am Wochenende wird das ja mit dem leitenden Arzt vermutlich schwierig, oder?! Theoretisch müssten sie oder er ja dann ins Haus kommen, oder im Homeoffice am Sonntag-Nachmittag die Meldung machen, oder?!

    Würde mich freuen, wenn jemand etwas beisteuern kann.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    uns beschäftigt gerade das „Problem“ teure Medikamente für somatische Erkrankungen (Dauer-Medikation), die schon bei Aufnahme bestehen, aber nichts mit der psychiatrischen Behandlung bei uns zu tun haben. Ein ZE gibt es nicht.

    Laut Gesetz sind wir für nun mal die Arzneimittelversorgung zuständig und insofern würde ich zunächst mal sagen, haben wir halt Pech gehabt und müssen uns die Kosten ans Bein binden. Mal gewinnt man und mal verliert man.

    Trotzdem übersehe ich ja vielleicht auch eine Lücke und es gibt doch irgendwie die Möglichkeit über den Versorgungsauftrag (reine Psychiatrie) zu kommen und daher die Kosten ggf. über den ambulanten Bereich oder sonst was abzurechnen?

    Eine Vorab-Deal mit der Kasse machen, meine ich jetzt nicht, denn da kenne ich die Antwort schon.

    Für Hinweise wäre ich dankbar.

    Gruß

    TiBo