Beiträge von TiBo

    Hallo zusammen!

    Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen. Ich bin gerade nicht sicher, wie ich das "Service"-Dokument befüllen muss, da wir das erste Mal einen Ausnahmetatbestand haben.

    Durch hohe Personalausfälle im März können wir in diesem Quartal den Ausnahmetatbestand gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 PPP-RL geltend machen. Das bedeutet, dass wir auch den Reiter A6 im Servicedokument befüllen müssen. Das habe ich (hoffe ich) soweit verstanden. Man gibt ja dort einmal den Zeitraum an in dem der Tatbestand gegolten hat (bei uns März) und dann auch den Zeitraum in dem eben nicht (bei uns Januar und Februar) und stellt das dann ja mehr oder weniger gegenüber.

    Was ich jetzt nicht verstehe ist, ob man im Reiter A5.1 nun das gesamte Quartal angeben muss (also alle drei Monate) oder eben nur die in denen kein Ausnahmetatbestand gegolten hat. Kurzes (vereinfachtes) Beispiel:

    Angaben B2.1

    Monat VKS-Soll VKS-Ist
    Jan 100 100
    Feb 100 100
    Mrz 100 50

    Daraus folgend nun:

    Angaben A5.1 (komplett)

    Quartal VKS-Soll VKS-Ist
    Q1 300 250

    ODER

    Angaben A5.1 (nur Monate ohne Ausnahmetatbestand):

    Quartal VKS-Soll VKS-Ist
    Q1 200 200

    Was von Beiden ist richtig?

    Daraus resultiert weiterhin die Frage, welchen Umsetzungsgrad gebe ich in A5.2 an? Den des kompletten Quartals oder den der beiden Monate in denen keine Ausnahmetatbestand gegolten hat? Das würde ich ja auch in A6.4.3 angeben, oder nicht?

    Kann mir da einer weiterhelfen?

    Ich würde mich freuen.

    Gruß

    TiBo

    Hallo medman2,

    danke für die Einschätzung. So hätte ich das auch interpretiert, ich war dann nur etwas unsicher wegen des Schreibens vom BMG zum Thema Strafzahlungen. Die gelten nach BMG-Sicht ja auch für alle Leistungsentscheide ab 01.01.2022, egal wann das Aufnahmedatum war. Nicht, dass ein übereifriger Richter diese Sichtweise auch auf das Erörterungsverfahren überträgt. Aber bestimmt sehe ich hier zu schwarz. :)

    Gruß

    Guten Morgen zusammen,

    gerne möchte ich das Thema noch einmal aufgreifen. Ich habe hier einen konkreten Fall, bei dem ich nicht weiß, ob ich nun vor Klage erörtern muss, oder nicht.

    Das ist die Historie:

    Aufenthalt: 19.10.2020 -20.11.2020

    Schlussrechnnung: 24.11.2020

    MD-Prüfanzeige: 15.02.2021

    MD-Unterlagenanforderung: 16.02.2021

    MD-Gutachten: 08.07.2021

    KAIN-Kasse: MDK02 am 02.09.2021

    Widerspruch von uns: 10.09.2021

    Mitteilung Kasse, dass sie prüft: 20.09.2021

    Mitteilung Kasse, dass sie Widerspruch nicht akzeptiert: NVI01 am 04.02.2022

    Was gilt bei dem Fall nun bzgl. Erörterung? Die erste Leistungsentscheidung war ja in 2021 (damit ja eigentlich keine Erörterung) und "nur" die finale Ablehnung des Widerspruchs kam in 2022.

    Muss ich den Fall nun noch einmal erörtern, oder kann ich ihn auch direkt klagen?

    Hoffe auf Rat und sage schon einmal Danke.

    Gruß TiBo

    Guten Tag,

    hiermit möchte ich das Thema noch einmal wieder hochholen. Wir setzen seit einigen Monaten auch die elektronische Patientenkurve und Medikation von ORBIS ein. Wie schaffe ich es, die Kurve für den MD nutzbar zu exportieren? Ich habe jetzt angefangen mit der "Druckübersicht" zu arbeiten, aber das funktioniert nicht wirklich anwenderfreundlich. Aktuell ist es so, dass ich aus einer Doppelseite DIN A3 mit der elektronischen Variante für den MD 23 Seiten mit mehr oder weniger sinnvoller Strukturierung gemacht habe. Bestimmt kann man das noch sinnvoll straffen, aber wirklich übersichtlich ist das in meinen Augen im Vergleich zu Papierkurve dann nicht mehr.

    Da wir je vermutlich nicht das einzige Haus sind, dass die elektronische Akte einsetzt und hinterher Fälle vom MD überprüfen lassen muss, gehe ich davon aus, dass es doch eine einfache Lösung geben muss, die ich nur noch nicht gefunden habe. Gibt es vielleicht einen Weg über eine Standardauswertung von ORBIS? Oder gehe ich das Problem falsch an? Wir haben das andere Häuser gelöst? Seit 2018 muss sich doch was in der Entwicklung getan haben.

    Ich würde mich echt über Rückmeldungen und Tipps und Tricks freuen.

    Gruß

    TiBo

    Guten Tag,

    wie ist denn § 9 Abs. 6 zu verstehen? Muss man jetzt im Rahmen des Erörterungsverfahrens die komplette Patientenakte, die man dem MDK zur Verfügung gestellt hat der Kasse zukommen lassen?

    ...Grundlage des EV sind sämtliche erforderliche Daten [...] einschließlich aller der vom MD beim Krankenhaus erhobenen Daten [...] Die Parteien stellen sicher, dass [...] erforderliche Unterlagen spätestens 4 Wochen nach Mitteilung [...] der anderen Partei vorliegen...

    Da frage ich mich jetzt zwei Sachen:

    1. Muss ich das wirklich so verstehen, dass ich dann zukünftig im Erörterungsverfahren mit den Sachbearbeitern der Kasse(n) die Patientenakte durchgehe und dann darüber diskutiere warum ich den Fall anders sehe als der MD?! Wenn ich mir überlege, dass ich bisher bei einem Falldialog am Telefon kaum was über den Patienten sagen darf, ohne mich datenschutzechtlich auf sehr dünnes Eis zu begeben, ist das ein doch recht deutlicher Unterschied. Datenschutz (von Mitarbeitern und Patienten) scheint im Krankenhaus aktuell nicht mehr so wichtig zu sein, habe ich das Gefühl.

    2. Wenn das tatsächlich so ist, muss ich die Unterlagen an die Kasse schicken, oder kann man vielleicht davon ausgehen, dass diese sie vom MD bekommt? Sonst fange ich also demnächst wieder an die Patientenakten auszudrucken, weil die Kassen ja (noch) kein Leistungserbringerportal haben?! Aber das wird bis 01.01.2022 bestimmt fertig sein. Ich lasse im Wirtschaftsplan schon mal vorsichtshalber mein Kopierbudget wieder aufstocken. :)

    Gruß

    Hallo zusammen,

    ich hole das Thema einfach noch mal hoch. Scheinbar sehe ich den Wald vor lauter Bäumen nicht und die Antwort ist so offensichtlich, das keiner antwortet. Oder ich übersehe etwas. Ich bitte das zu entschuldigen.

    Vielleicht mag mir aber doch einer sagen, wie sie oder er mit der Essensbegleitung bei anorektischen Patienten umgeht? Im Zweifel auch einfach per P.M.

    Gruß

    Guten Morgen zusammen,

    auch von mir eine Frage: Was versteht der MD unter "mehrere"? Wenn ich es richtig sehe, steht bei allen/vielen Kodes der nette Satz:

    "Für alle personengebundenen Qualifikationen und obligatorisch anzuwendenden Pflege-/Therapiebereiche sind mehrere mitarbeitende Personen namentlich aufzuführen.".

    Was soll denn jetzt mehrere heißen? Zwei Mitarbeiter pro Pflege-/Therapiebereich wären ja schon mehrere. Klar wäre das Blödsinn, aber ich kann mit der Formulierung nichts anfangen. Wird das bei der Unterlagenanforderung (hat schon jemand eine?) dann präzisiert, oder kann man sich aussuchen, ob die Unterlagen für alle Mitarbeiter eingereicht werden oder möglicherweise gegriffene 10 Personen oder vielleicht alle die auf dem ebenfalls eingereichten Dienstplan stehen oder...?

    Gibt es da schon Meinungen/Erfahrungen hier?

    Wäre für Input dankbar!

    Gruß

    Vielen Dank für die Rückmeldung. So handhaben wir das ja auch. Ich war nur irritiert über diese Auslegung im Gutachten. Aber ob man dann beim Widerspruch oder Klageverfahren ein anderes Gutachten zitieren kann ist ja fraglich. :) Also lieber streng auslegen.

    Gruß