Zitat
Original von J-Schikowski:
- Bei Verdacht auf Eileiterschwangerschaft wird diese als solche codiert, auch wenn keine solche vorliegt, man aber in den Bauch geschaut hat. Nur wenn man nicht nachgeschaut hat (laparoskopisch) und es stellt sich heraus, dass es keine Eileiterschwangerschaft ist, sind lediglich Symptome zu codieren!!
Richtig ist: Vermutet man eine Krankheit, sprich EUG, und kann sie während des stat. Aufenthaltes nicht ausschließen, sprich keine Bauchspiegelung, und wartet ab, Besserung und Entlassung, darf die Arbeitsdiagnoses codiert werden. Das Beispiel ist aber schlecht gewählt, trifft besser auf die Appendicitis zu. Im gyn. Fall wird wohl niemand so vorgehen. Bei App. halte ich das eher für denkbar.
- Das histologische Ergebniss fliesst in die Entlassungsdiagnose ein solange die Drei-Tages-Frist in der die Daten der Kasse zu übermitteln sind noch nicht verstrichen ist. Wenn ich bei einer Postmenopausenblutung den Verdacht auf ein Corpus-Carcinom habe, muss ich dies als Corpus-Ca verschlüsseln, wenn ich nicht innerhalb von drei Tagen die Histologie habe. Wenn sich herausstellt, der Befund ist gutartig hat die Kasse halt Pech gehabt.
Hier wäre die Frage, ob bei dringendem V.a. Ca die Entlassung gerechtfertigt ist bzw. ob man die Histologie etwas schneller besorgt.
In jedem Fall wird die Kasse den Fall reklamieren.
Hinsichtlich der Logik kann ich leider auch nicht weiterhelfen, zumal als Gynäkologe. Aber geteiltes Leid ist halbes Leid.
In diesem Sinne!
:kong: :kong:
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Joris Schikowski
MC KKH Bad Salzungen
[ Dieser Beitrag wurde von J-Schikowski am 20.11.2001 editiert. ]
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Nein, dies kann eigentlich nicht sein. Die Eileiterschangerschaft kann nach Kapitel "Verdachtsdiagnosen" nicht verschlüsselt werden, nur weil ich nachgeschaut habe, denn die "Codierfähigkeit" der VD hängt nur von der Therapie ab. Also eine reine Laparoskopie ist ja keine Therapie. Daher können im gewählten Beispiel nur die Symptome verschlüsselt werden.
Ob man das "aggressive Zuwarten" bei Appendizitis als Therapie sehen kann, möchte ich mal dahingestellt lassen.
Viele Grüße,
V. Blaschke