Hallo MCO,
die Ermittlung einer DRG aufgrund von Aufnahmediagnosen macht natürlich wenig Sinn, vor allem im operativen und interventionellen (Koro, ERCP etc) Bereich.
Im Normalfall übermittelt Ihnen die Krankenkasse ja auf Ihre Aufnahmeanzeige hin eine Kostenübernahmeerklärung. Diese bedeutet aber lediglich das der Patient bei der jeweiligen Krankenkasse versichert ist und Leistungen in Anspruch nehmen kann. Ob Sie Ihre - nach Ende der Behandlung zu stellende - Rechnung bezahlt bekommen, steht aber auf einem anderen Blatt. Hier kann die Kasse auch später noch eine Einzelfallprüfung nach §275 SGB V vornehmen, unabhängig von irgendwelchen Äußerungen vor oder während der Behandlung. Umgekehrt ergibt sich aber auch die Leistungspflicht der Krankenkasse aus der von Ihnen zu dokumentierenden Behandlungsnotwendigkeit.
Bei uns haben wir bisher kein derartiges Krankenkassenverhalten registriert, dass in der Tat etwas befremdlich erscheint. Wir übermitteln bei der Aufnahme in der Regel auch nur eine Diagnose, bei unklaren Fällen häufig auch nur als Symptom (z.B. Thoraxschmerz), dann brauchen Sie hinterher auch nicht erklären, warum aus der Angina pectoris eine Gastritis wurde und umgekehrt. Bisher wurde diese Vorgehensweise nicht beanstandet. Da bei den Nebendiagnosen ja auch auf die entsprechende Kodierrelevanz zu achten ist, werden diese vollständig erst bei Entlassung durch Kodierfachkräfte kodiert.
Zur Frage des Umgangs mit diesen Mitteilungen: Vielleicht zunächst ein freundlicher Hinweis an die Kasse, dass dieses Vorgehen wenig sinnhaft ist und keinesfalls akzeptiert wird. Im Zweifelsfall weiter abrechnen wie bisher und die Mitteilungen ignorieren.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende,
Andreas Bongartz