Hallo,
ich möcht hier kurz einen Fall vorstellen, der heute vor dem Amtsgericht hier vor Ort verhandelt wurde.
Ein privatversicherter Patient (Rechtsanwalt im Ruhestand)wurde stationär in unserem Krankenhaus behandelt, wenige Wochen nach Einführung der Abrechnung nach DRG. Einige Wochen vorher war er bereits einmal stationär gewesen, damals wurde noch nach Pflegesätzen abgerechnet. Beide Aufenthalte waren etwa gleich lang, die Rechnungssumme war im DRG-Fall jedoch wesentlich höher, was letztendlich den Patienten veranlasste die Rechnung nicht zu zahlen. Eine ausführliche Aufklärung über die Grundlagen der Abrechnung war erfolgt (Aufnahmevertrag, Allgemeine Vertragsbedingungen, Gespräche, mehrmaliger Schriftwechsel nach Entlassung). Neben der Frage nach der korrekten Kodierung der Nebendiagnosen und damit der Rechnungshöhe ging es vor allem um die Darstellung der Rechnung als solche. Vom Gericht wurde gefordert, die Rechnung solle neben der abzurechnenden Fallpauschale genau aufschlüsseln welche Kosten entstanden sind und diese als Einzelpositionen ausweisen. Begründet wurde dies mit einem Urteil des AG Korbach (3 C 514/03) vom 27.05.2004. Demnach seien die Abrechnungsgrundlagen aus dem Sozialrecht für Privatpatienten gründsätzlich ohne Bedeutung. Das Krankenhaus sei daher verpflichtet, eine der Einzelfallprivatliquidation entsprechende Rechnung mit detaillierter Angabe der durchgeführten Leistungen zu erstellen. Dieser Fall bezog sich allerdings noch auf Abrechnung nach Pflegesätzen. In unserem Fall wurde jedoch der Hinweis auf Vorschriften aus dem Sozialrecht (KHG, KhEntG) nicht beachtet und die Form der Rechnung (bestehend aus Fallpauschale und kodierten Diagnosen / Prozeduren) als nicht ausreichend erachtet. Letzlich wurde der Fall mit einem Vergleich abgeschlossen, da anderenfalls unsere Klage vollständig abgewiesen worden wäre.
Ich wäre an Meinungen oder ähnlichen Erfahrungen aus dem Forum interesiert. Vielleicht könnten sich ja auch die anwesenden Juristen hierzu äußern. Ich möchte den Fall auch mit dem Justitiar der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft besprechen. Über das Ergebnis kann ich dann gerne noch einmal hier informieren.
Viele Grüße,
Andreas Bongartz