Beiträge von DieGini84

    Sehe es eben auch so.

    Fasziennaht dann, wenn nach traumatischer Faszienverletzung diese auch wieder verschlossen wird (bei Unklarheiten oder nicht eindeutiger Beschreibung im OP Bericht RS mit Operateur halten!)

    In dem Fall war es aber für mich eindeutig eine Fasziennaht, da schichtweiser Wundverschluss beschrieben wurde. Und dann später noch "Hautnaht". Das heißt, dass das Gewebe darunter eben verschlossen wurde. Und wenn es vorher traumatisch verletzt war, dann kann ich hier den Wundverschluss aller verletzten Bereiche auch so codieren.

    Ähnlich verhält es sich ja bei einem offenen Weichteilschaden. Hier codieren wir auch immer die Hautnaht!

    Hier ist es schön unter dem Hinweis unter 5-79 beschrieben, was alles codiert werden darf bei Verletzung.

    Warum sollte es dann bei offenen Verletzungen mit tieferen Strukturen OHNE Fraktur nicht auch gelten.


    Fasziennaht oder anderes nicht codierbar, wenn die Faszie als Zugangsweg eröffnet wurde und am Abschluss der Operation wieder verschlossen wird.


    Liebe Grüße :)

    Der Codierung der Nervnaht mit 5-044.*0 würde ich Herrn Heindl zustimmen. Für die interfaszik. Naht muss das ganze auch so im OP Berihct beschrieben sein, dass einzelne Faszikel (Nervenfasern) wieder genäht wurden.

    Dies ist wesentlich aufwändiger, als die Naht des Epineurum (Hüllschicht des Nervens).

    Zumindest haben mir so unsere Handchirurgen damals den Unterschied erklärt. :)

    Bei der Diagnose würde ich mich hier jedoch für die S04.8 + Y69! entscheiden.

    Verletzung intraoperativ spezifisch in Lokalisation möglich + Y69! als Ergänzung hierzu, dass das Ganze durch die Operation / Operateur entstand anstatt einer T81.2 (welche hier nur den Inhalt einer Verletzung aufgrund der Operation wiedergibt, jedoch nicht genau wo. Könnte ja Kopf, Bein, Hals, Hand, Bauch....what ever...sein).

    Ich wäre hier tatsächlich nur bei der 5-807.** (+ ggf. 5-869.2 für den Tight Rope Fadenanker - oder zählt bei Augmentation der Fadenanker mit rein?)

    Die 5-79b.11 ist für mich die reine Reposition einer Gelenkluxation, ohne die Therapie des umgebenen Gewebes. In diesem Fall der Bandapparat.

    Die Refixation eines Kapselbandapparates beinhaltet für mich dann gleichzeitig die Reposition.

    Ich muss ja um die Kapselbandstruktur überhaupt wieder nähen/fixieren können, das Gewebe/Gelenk in seinen Ursprung wieder bringen.

    Niemand würde ein Kapselband oder ähnliches "einfach so" refixieren in völliger Fehlstellung.

    Daher ist wie gesagt, die Repo für mich bei 5-807.** bereits Bestandteil.

    Zwei Diagnosen, aber nur ein OPS meines Erachtens nach möglich.

    Ähnlich bei einem knöchernen Strecksehnenausriss.

    Diagnose Fraktur + Verletzung Sehne, aber nur ein OPS (entweder die Reposition des Fragmentes mit anliegendem Sehnenteil

    oder

    die knöch. Strecksehnenrefixation - je nachdem wie der OP Bericht auch beschrieben wird und was im Vordergrund stand)

    :)

    Bin gespannt auf weitere Kommentare.

    Guten Morgen,

    Entschuldigung für die verspätete Antwort.

    Das sehe ich eben genauso.

    Wie ist eben nur der OPS 5-842.70/.71 zu verstehen.

    Hier ist eben die Endstelle "Ein Finger / Mehrere Finger".

    Im Gegenzug hierzu der OPS 5-842.2 - "Hohlhand"

    Laut unserem Operateur Dr. Kalb wurde der OPS so generiert, dass mit Finger der Schnitt ab Ansetzen des "Fingers an der Hand" (banal erklärt) gemeint ist.

    Und hier habe ich dann eben ein Problem.

    Hier wieder ein schöner Fall:

    Operiert wird der Kleinfinger bis ins Endgelenk und der Ringfinger wird über den selben Schnitt in der Hohlhand mit versorgt.

    Am Ringfinger ist keine weitere Präparation über das Grundgelenk hinaus notwendig.

    Gut für den Patienten, schlecht für uns zu codieren.

    5-842.2 Hohlhand hat eben noch das kleine Wörtchen "isoliert" dabei.

    Das liegt in oben genanntem Fall ja nicht vor, da ich den IV Finger über die Hohlhand mitversorge.

    Codierung hier dann 5-842.71 + 5-86a.00

    Oder 5-842.70 + 5-842.x (für den Ringfinger, da der Schnitt ja nicht über das Endgelenk hinaus ging) + 5-86a.00

    Der Zusatzcode ist gar nicht mal so das Problem, sondern eben die möglichen Endstellen bei 5-842.**

    Oder denke ich hier einfach alles kaputt?

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. :)

    Hallo Zusammen,

    immer wieder stellt sich mir folgende Frage bei der Operation des Morbus Dupuytren , wie die Endstelle "Ein Finger/ Mehrere Finger" zu werten wäre.

    Ganz oft behandeln wir den MD mit einem Schnittverlauf vom Endglied des IV. Strahles bis in die Hohlhand. In der Hohlhand behandeln wir beispielsweise zusätzlich durch die Schnitterweiterung in der Hohlhand noch den III. und V. Fingerstrahl mit, ohne das wir eine Schnittführung direkt ab Grundglied bis Mittel- oder Endglied durchführen müssen.

    Hier haben wir bisher immer den OPS 5-842.70 bzw. 5-842.80 (falls eine zus. Arthrolyse notwendig war) codiert, da die Schnittführung ja nur bis in einen FINGER ging. In der Hohlhand haben wir ja nur an den "Mittelhandstrahlen" behandelt.

    Meine Überlegung ist, ob ich künftig den Zusatzops verwende 5-86a.0f oder eben doch auf die Endstelle 5-842.71 bzw. 5-842.81 gehe.

    Ich könnte doch auch einen MD bei zwei Fingerstrahlen nur in der Hohlhand behandeln. Codiere ich dann hier auch nur die Hohlhand, da dort nur der Schnittverlauf war + den Zusatzops für die Finger-/Mittelhandstrahlen (so der Wortlaut des Zusatzops).

    Oder wie wäre die Konstellation V Finger Schnittführung bis in das Endglied und in die proximale Hohlhand. Dann zusätzlicher Schnitt in der 1. Zwischenfingerfurche notwendig. 5-842.70 & 5-842.2 bzw. 5-842.3

    Natürlich führen wir immer mehrere Neurolysen/Arteriolysen durch, daher kommt für uns nur 5-842.7* & 5-842.8* in Frage.

    Aber eben haben wir auch die Konstellation mit dem zusätzlichen Schnitt in der 1. ZFF.

    Beispielauszug aus einem OP Bericht:

    "Hautschnitt von der Endgelenksbeugefurche am Ringfinger bis in die Hohlhand nach Bruner sowie drei V-Y-Plastiken an der Mittelgelenksbeugefurche, Grundgliedbeugefurche und in der Hohlhand. Scharfe Präparation und Darstellung des Dupuytren-Gewebes. Das Dupuytren-Gewebe verläuft spiralförmig, so dass die Gefäßnervenbündel radial und ulnar von den Verklebungen gelöst werden mussten im Sinne von Arteriolysen und Neurolysen. Nach Entfernung des Dupuytren-Gewebes konnte der Ringfinger komplett gestreckt werden. In der Hohlhand im Verlauf des III. Strahles wird auch Dupuytren-Gewebe entfernt. Nach Mobilisation der Haut nach V-Y-Plastik konnte nach Dehnung der Haut eine spannungsfreie Hautnaht vorgenommen werden (weit über 4 cm²). Vorher wird die Blutsperre geöffnet und eine Blutstillung vorgenommen. Lockere Hautnähte. Salbengazeverband und Anlage einer dorsalen Gipsschiene."

    Codierung hierzu:

    5-842.70, 5-903.79, 5-984 (OP Lupenbrille),

    Option zusätzlich jetzt hier möglich? : 5-86a.00 ??????? (für den III. Strahl in der Hohlhand)

    Oder doch in diesem Fall die Endstelle auf 5-842.71 zu ändern? :rolleyes:

    Ich bin auf eure Meinung gespannt.

    Liebe Grüße

    Ich hab da mal etwas zur SIRS nicht-infektiöser Genese.

    Controllen die Handchirurgie und wir haben des Öfteren schwere Handtraumen.

    Bei einigen Fällen habe ich jetzt bereits die R65.2 codiert.

    Teilweise macht dies auch beim Erlös einen Unterschied von bis zu 10.000 Piepen. 🧐

    Der MDK möchte dies aber gern streichen mit der Begründung,

    wir haben keine BK abgenommen.


    Lese ich die Definition zur SIRS des Dimdis falsch?

    Für dieses SIRS muss ich doch gar keine BK abnehmen,

    BK bezieht sich doch eindeutig immer nur auf infektiöse Genese.


    Denn auch auf ein schweres Trauma reagiert der Körper logischerweise.


    Bin auf eure Antwort gespannt.

    Derzeit ist mir kein spezifischer Code bekannt für die Entfernung eines solchen Fadenankers,

    der den Zweck der Sehnenrefixation diente und nicht der Osteosynthese eines Knochens.

    Jedoch ist ein Aufwand für die Entfernung des Ankers sicherlich gegeben, zumal auch dieser die Kont. des Knochens beeinträchtigt hat.

    In wie fern dieser dann für eine ME zu codieren wäre, das frage ich mich auch sehr oft.

    Haben wir auch schon breit diskutiert, es kam der Vorschlag für "Fremdkörper", was ja völlig falsch wäre.

    Also bleibt es bisher nur dabei ihn unter der Osteosyntheseentfernung abzubilden.

    Oder man wählt einen OPS aus 5-780.x* (wobei eine Inzision sicherlich auch nicht im eigentlichen Sinne durchgeführt wird).

    Schöner Code, wenn ein Knochenanker verwendet wurde, aber fraglich die Entfernung eines solchen bei Komplikationen.

    Weswegen kam denn der Patient im Nachgang? Nekrose an Haut und Unterhaut? (Warum wurde dann der Anker im Knochen entfernt?)

    Ging die Nekrose tiefer und ist somit spezifischer abbildbar? (Knochennekrose?)

    Liebe Grüße