Hallo in die Runde,
ich habe hier einen Disput mit meiner Vorgesetzten. Im Augenblick kommen hier vermehrt Prüfanzeigen von Fällen mit Rechnungsdatum aus dem ersten Quartal 2020 an. Die 5% im ersten Quartal sind nicht erreicht. Meine Chefin meint die KK darf Fälle aus dem ersten Quartal nur im ersten Quartal prüfen. Ich sehe das anders, die Prüffrist von 4 Monaten besteht ja weiterhin. Wenn ich eine Rechnung am 31.03.2020 gestellt habe ist der Fall bis 31.07.2020 zu prüfen.( sofern die 5% in 1. Quartal noch nicht erreicht sind)
Bei der KK stößt Sie natürlich auf Unverständnis . Ich befürchte wir ziehen uns jetzt etliche Klagen an Land.