Beiträge von NoWi

    Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

    Ich bin Psychiaterin und ausschließlich im PEPP System tätig, daher auch nicht so firm in Sachen DRG.

    Fallzusammenführungen sind in der Psychiatrie eher Standard, oft auch Ketten mit 3 oder mehr Fällen. Letzte Woche haben wir erst eine Fallzusammenführung aus 11 Fällen für den MD vorbereitet...

    Das genannte Problem betrifft nahezu ausschließlich die Gerontopsychiatrie. Hier kommt es häufig vor, dass sich Patienten während des Aufenthalts somatisch verschlechtern und verlegt werden müssen. Zurück kommen sie meist in deutlich schlechteren Zustand. So kommt dann oft ein Barthel erst im zweiten Aufenthalt zustande. Ihn dann nicht kodieren zu dürfen finde ich befremdlich, sowohl den Einzelfall als auch den Gesamtfall würde dies aus meiner Sicht nicht korrekt abbilden.

    Hallo,

    ich glaube ein Zeitkriterium ist nirgends festgehalten, daher kann es die Kasse wohl auch nach Entlassung noch tun. Ich verweise dann immer auf den Entlassdatensatz, den sie ja schon erhalten haben und Informationen die über die Daten des §301 hinausgehen darf die Kasse ja ohnehin nicht erhalten.

    Bei Nichtbeantworten verweigern die Kassen ggf. die 300€ Aufwandspauschale, sollte dann eine MD-Prüfung folgen. Einer solcher Fälle aus unserem Hause liegt derzeit beim Rechtsanwalt.

    Ich habe mich nach Einführung der DSGVO mit der BKG und unserer Datenschutzbeauftragten des Bezirks sowie der Klinikleitung in Verbindung gesetzt. Wir übermitteln mit einem Standardtext ausschließlich die relevanten ICD-Diagnosen sowie relevante OPS-Codes. Mittlerweile sind Anfragen daher bis auf einen kleinen hartnäckigen Prozentsatz gegen 0 gegangen.

    VG

    Hallo!

    Ich stelle den Fall für eine Kollegin aus einer anderen Klinik vor. Wie viele hier wurden wir Corona-bedingt von einem Begehungshaus zu einem Aktenlagehaus. Nun trudeln langsam die ersten (überwiegend Negativ-) Gutachten ein, daher sind wir in engem Kontakt. Was wir früher problemlos durchgebracht haben, wird jetzt (wie zu erwarten war) gestrichen.

    Die Kollegin berichtete mir vor ein paar Tagen, dass die Gutachterin ihr eröffnet habe, dass sie den Barthel-Index bei Fallzusammenführungen künftig nur noch akzeptieren werde, wenn dieser in den ersten 5 Tages des ersten Behandlungsfalles erhoben wurde.

    Wenn sich der Patient erst im zweiten Teilfall verschlechtert hat, dann zähle das nicht. Das wäre angeblich im DRG auch so.

    Bei DIMDI ist die Kollegin leider nicht fündig geworden.

    Wie ist Ihre Erfahrung damit?

    Vielen Dank!

    Hallo,

    ich hätte auch eine Frage hierzu? Wie handhaben Sie es bei Fallzusammenführungen? 1.Aufenthalt Aufnahme vor dem 14.05., 2. Aufenthalt Aufnahme nach dem 14.05.

    Darf für den zweiten Aufenthalt die U99.0! verwendet werden oder nicht?

    Wir sind uns hier uneins.

    Herzlichen Dank!

    Hallo,

    wir haben alle Patienten nach dem Abstrich isoliert bis wir das Ergebnis hatten (i.d.R. innerhalb weniger Stunden). Bei TK-Patienten machen wir einen Tag vorher einen Abstrich, berechnen den aber nicht gesondert vorstationär sondern rechnen ihn mit dem folgenden TK-Tag ab.

    HG

    Hallo,

    im PEPP-System haben wir mit dem o.g. Code nicht oft zu tun, daher meine vielleicht etwas "unbedarfte" Frage: Wie ist der Code zu interpretieren?

    Sind hier als Behandlungstage nur solche Tage anzugeben, an denen ausschließlich eine Ernährung z.B. über Stoma erfolgte oder jeder Tag, an dem der Patient z.B. über Stoma ernährt wurde unabhängig davon wie viel noch anderweitig zugeführt wurde?

    Wie ist hier der Code 8-015 abzugrenzen? Ist die Hauptbehandlung hier definiert als "Patient wird ausschließlich z.B. über Sonde ernährt" oder ist die Hauptbehandlung in Zusammenhang mit der zu kodierenden HD gemeint?

    Vorab schonmal herzlichen Dank für das Feedback!

    Die Antwort des MDK auf unser Schreiben:

    "Da der Gesetzesentwurf zum Krankenhausentlastungsgesetz keine Maßnahmen zu den offenen Aufträge oder deren Fristen enthält bleibt uns im Moment leider keine andere Wahl als die Anforderung der Behandlungsunterlagen."

    Wir haben heute ein Schreiben erhalten, dass wir als Begehungshaus auf Aktenlage umstellen müssen. Wir erhalten in den nächsten Tagen die Anforderungen. Ich habe mich heute bereits schriftlich an die BKG gewandt und hoffe auf eine politische Lösung. In der aktuellen Situation fehlen uns die personellen Ressourcen sowie die Ausstattung um dies in so kurzer Zeit umzusetzen. Zudem muss damit gerechnet werden, dass wir in Kürze zur Unterstützung auf Station herangezogen werden.