Beiträge von SaSchu

    Hallo Neuroline,

    ich verstehe es immer noch nicht ganz. Sorry.

    Handelt es sich um eine Fallpauschale (beginnt mit 70) oder um ein Tagesbezogenes Entgelt (beginnt mit 85) oder um ein fallbezogenes Entgelt (beginnt mit 86)?

    Zitat von Neuroline

    Wir haben nun die Konstellation bei Pat. mit Tagen OGVD, dass das Pflegeentgelt die Fallpauschale übersteigt, also Fallpauschale =Null aber : Die Zuschläge für die OGVD haben wir bisher berechnet….

    Warum Null?

    Ist eine Verweildauer-Kürzung (nach Gutachten) vorzunehmen, oder warum Null?

    Gruß

    Hallo Kodierer007

    mich würde mal interessieren in welcher Konstellation die K91.88 erlösrelevant ist?

    Aufgrund der Beschreibung gehe ich davon aus, dass es ein Prüfung mit Gutachten gibt, da ja von einem Widerspruch die Rede ist.

    Ist denn tatsächlich diese Kodierung erlösrelevant?

    Gruß

    SaSchu

    Hallo,

    aus Sicht des Chirurgen ist die Gracilissehne nicht ortsständig, da sie nur mit einem separaten bzw. zusätzlichen Schnitt entnommen werden kann.

    Der MDK geht darauf nicht ein. Es sei eine typische Operationstechnik (ja im Internet auch häufig beschrieben) daher die Streichung aufgrund monokausaler Kodierung.

    Gruß

    SaSchu

    Hallo zusammen,

    ich muss dieses Thema aus aktuellem Anlass nochmals aufgreifen.

    Der MDK streicht uns grundsätzlich die OPS 5-852.f8 (Exzision an Muskel, Sehne und Faszie: Entnahme von Sehnengewebe zur Transplantation: Oberschenkel und Knie) im Zusammenhang mit der 5-804.8 (Offen chirurgische Operationen an der Patella und ihrem Halteapparat: Rekonstruktion des medialen patellofemoralen Ligamentes [MPFL]).

    Argument: Bei der typischen Operationstechnik wird die Grazilissehne für die MPFL verwendet und kann somit nicht zusätzlich kodiert werden. Aufgrund der monokausale Kodierung ist nur die 5-804.8 zu kodieren.

    Wir sehen das anders. Es handelt sich nicht um eine ortsständige Sehne und dadurch wird sie zusätzlich kodiert.

    Der Hinweis im OPS Katalog "Die Entnahme von ortsständigem Sehnengewebe ist im Kode enthalten" ist somit nicht treffend.

    Wie sieht das die Forumgemeinde?

    Besten Dank

    Guten Tag,

    in diesen Fällen ist die Aufnahme- und Entlassanzeige nicht zu korrigieren. Zur Übermittlung der Abrechnung mit der vorstationären Pauschale ist die Rechnungsart 22 zu benutzen.

    Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelung nur gilt, sofern es keine andere Abrechnungsmöglichkeit gibt.

    Gruß

    SaSchu

    Hallo zusammen,

    welche beiden Zuschläge sind davon beeinflusst?

    Meiner Meinung nach ist es nur der Zuschlag 47100031 Zu- und Abschläge nach GMG und sonstige Zu- und Abschläge Zuschlag für nachträglichen pauschalen und abschließenden Ausgleich etwaiger nicht refinanzierter Tarifsteigerungen im Bereich des Pflegepersonals.

    Gruß