Beiträge von secretvm

    Ich bin nicht im Krankenhaus, sondern für eine Softwarefirma tätig. Wir haben heute versucht herauszufinden, wie man richtig mit diesen Fällen umgeht. Mittlerweile hat sich unsere Meinung auch dahingehend geändert, dass bei Fällen mit primärer Fehlbelegung auch der Pflegeerlös wegfällt...

    Vielen Dank für die Informationen! Ihre Erklärung klingt prinzipiell plausibel.

    Jedoch passt das alles in meinen Augen nicht zusammen. Bei Fällen mit primärer Fehlbelegung wird der Pflegeanteil von der Kasse bezahlt, da dieser Erlösteil nicht Bestandteil der Prüfung ist. In der AEB soll der Fall jedoch nicht auftauchen, obwohl hier Erlöse generiert wurden...

    Hallo allerseits,

    seit der Ausgliederung der Pflegeerlöse aus dem DRG-System ist die Berechnung des Erlöses eines Falles, der zurecht aufgrund von primärer Fehlbelegung geprüft wurde, gar nicht mehr so einfach. Mit der neuen AEB (inkl. Pflege) kam bei mir die Frage auf, inwieweit diese Fälle in der AEB berücksichtigt werden müssen.

    Wie sehen Sie das?