Beiträge von Wonni

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der OPS-kodierung von 2 oberflächlichen Hautabszessen am Gesäß. Durchgeführt wurden 2 Exzisionen in toto mit primärer Naht. Den OP-bericht habe ich beigefügt.

    "Der Patient wurde vom ambulanten Chirurgen zur Versorgung o. g. Befunde eingewiesen. Anamnestisch war durch ihn im Vorfeld bei Abszedierung eine Inzision vor längerer Zeit erfolgt. Jetzt kam es zur erneuten Ausbildung von kleinen Abszedierungen gluteal rechts. Indikationsstellung zur Operation. Zunächst wird ein kleinerer Abszess in toto exzidiert. Dieser reicht nur unwesentlich in das Subkutangewebe. Vollständige Exstirpation. Anschließend wird der zweite kleine Befund, der neben der Narbe nach vorheriger Inzision liegt, einschl. der Narbe exzidiert. Im Bereich der Narbe hat sich nur etwas Pus entleert. Vollständige Exzision. Anschließend Durchführung der Blutstillung. Bei Bluttrockenheit und völlig sauberen Wundverhältnissen Verschluss der beiden Inzisionsstellen mit insgesamt mehreren Einzelknopfnähten."

    Kodiert wurde der OPS 5-894.1d. Jetzt kommt die Anfrage, ob die angegebene relevante Prozedur korrekt ist. Ist sie es? Oder muss ich den OPS ändern und stattdessen die 5-892.0d nehmen? Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen...

    MfG Wonni

    Hallo zusammen,

    ich habe dieses Mal bezüglich der Kodierung der OPS eine Frage. Operiert wird ein Douglasabszess nach Darmperforation eines Fremdkörpers ( Geflügelknöchelchen) im distalen Sigma/rektosigmoidaler Übergang.

    Durchgeführt wurde die laparoskopische Abszessausräumung, Spülung, Entfernung des Fremdkörpers aus dem Darm und Verschluss der Perforationsöffnung in Nahttechnik, Drainage.

    Kodiert wurde von unseren Ärzten 5-469.71 (lap. Übernähung eines Ulkus)?! Das stimmt doch im Leben nicht. Müsste hier nicht die Kolon-Naht 5-467.03 verschlüsselt werden? Welche OPS müsste ich für die lap. Abszessausräumung und Entfernung des Fremdkörpers nehmen? "Andere Operationen am Darm als Sonstige" und "Andere Bauchoperationen als Sonstige". Kann mir da jemand helfen?

    LG Wonni

    Guten Abend,

    nein es wurde keine Gastro durchgeführt. PPI-Gabe sicherlich prophylaktisch. Eine Schmerzursache bezüglich des Tumors/Tumortherapie ist in meinen Augen nicht ersichtlich. Durch den Beschluss des Schlichtungsausschusses bin ich total verunsichert, was die Hauptdiagnose betrifft. Dadurch, dass ja weitere diagnostische bzw. therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit dem Prostatakarzinom durchgeführt wurden (CT-Abdomen, urologisches Konsil, Xtandi-Gabe) habe ich keine Ahnung, nach was die Hauptdiagnose festgelegt wird. Greift hier die DKR 0201 „Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Erkrankung zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist, ist das Symptom -in meinem Fall die Oberbauchschmerzen- als Hauptdiagnose zu kodieren...“ oder der Beschluss des Schlichtungsausschuss -in meinem Fall das Prostatakarzinom???

    LG Wonni

    Guten Tag,

    ich habe mal wieder eine Frage bezüglich des Beschlusses des Schlichtungsausschuss. Die stationäre Aufnahme des Patienten erfolgte wegen Oberbauchbeschwerden, Ausschluss akute Pankreatitis.

    In der Vorgeschichte bekanntes ossär metastasierendes Prostatakarzinom mit Zustand nach Prostatektomie und Radatio. Bei erneutem PSA-Anstieg seit 2020 Gabe von LH-RH und Xtandi. Darunter PSA-Abfall.

    Es erfolgte bei Aufnahme eine Sonographie und ein CT-Abdomen mit dem Befund: Suspekte LK´s in Höhe der Nierengefäße bds. paraaortal. Keine sonstigen malignitätsverdächtigen Läsionen. Keine erkennbare Schmerzursache. Kein Nachweis von Knochenmetastasen oder Sinterungen.

    Am Folgetag erfolgte ein urologisches Konsil " Patient ist bereits in Behandlung mit LH-RH und Xtandi. Darunter PSA gut rückläufig. Lymphknotenmetastasen bei Prostatakarzinom M1-Stadium gut möglich. Empfehlung: Weitere ambulante fachuro-/onkologische Weiterbetreuung mit PSA-Kontrolle. Bei erneutem PSA-Anstieg ggf. Chemotherapie mit Docetaxel indiziert."

    Es wurde mit Infusionen, analgetischer Therapie und PPI-Gabe behandelt. Seine Medikation (Xtandi) wurde stationär fortgesetzt.

    Was wird Hauptdiagnose R10.1 oder C61?

    LG Wonni

    Guten Morgen,

    es erfolgte 2016 die Laparotomie bei Non-Hodgkin-Lymphom im Bereich der rechten Beckenachse sowie Milzmetastase. Infolge dessen entstand eine Narbenhernie, die 02/2020 operativ mit einem Sublay-Mesh versorgt wurde. Jetzt erneute Vorstellung mit bestehender Rezidivherniation. In der Epikrise steht "Narbenhernien-Rezidiv (EHS M2 W3) nach Längslaparotomie bei follikulärem Non-Hodgkin-Lymphom 07/16... Therapie und Verlauf: Zur OP-Olanung und zum Staging CT Abdomen mit Beurteilung: Großflächige Narbenhernie mit nur geringer Vorwölbung.

    Keine Lymphome."... Es erfolgte die offene Herniotomie sowie Entfernung des Ports."

    LG Wonni

    Guten Abend,

    ich habe heute eine Kodierfrage bezüglich meiner Hauptdiagnosenauswahl. Patient kommt zur OP einer eingeklemmten Narbenhernie. Es erfolgte vorher ein CT-Abdomen und in der Epikrise steht nun auch das Wort Staging. Z.n. follikulärem Non-Hodkin- Lymphom 3a 2016. Im gleichen Atemzug erfolgte mit der OP der Hernie auch die Explantation des noch vorhandenen Ports.

    Nun meine Frage...

    Muss ich aufgrund des Beschlusses des Schlichtungsausschusses Bund gemäß § 17c Abs. 3 KHG den Krebs als Hauptdiagnose nehmen, da weitere diagnostische und therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt wurden?

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar :S...

    Liebe Grüße Wonni

    Guten Abend,

    ich brauche Hilfe bei der Kodierung der OPS einer Wundrevision (Hämatomentfernung, Spülung der Wundhöhle) und Entfernung des liegenden Ultrapro-Netzes bei einem großem Hämatom mit sekundärer Serombildung im Bereich der Wundhöhle nach TEP vor 14 Tagen (primär direkte Leistenhernie). Im OP-Bericht steht, dass „… das Hämatom, welches sich präperitoneal befindet, schrittweise mazeriert und abgesaugt wird. Hämatommenge ca. 200ml. Das Ultrapronetz findet sich an der vorderen Bauchwand adhärent. Es scheint jedoch im Bereich der rechtslateralen oberen Ecke umgeschlagen. Des Weiteren finden sich fibrinöse Beläge auf dem Netz, wahrscheinlich im Rahmen des Einwachsens. Der Bruchsack ist unterhalb des Netzes präperitoneal nachzuweisen...“ Im Anschluss erfolgte eine Neuimplantation eines Ultrapro-Netzes (diagnostische Laparoskopie, Drainage). Kodiert wurde ärztlicherseits 5-542.0 ( Exzision von erkrankten Gewebe der Bauchwand) sowie die erneute TEP (5-530.32) mit Gewebeersatz.

    Nun meine Frage:

    1. Ist die Kodierung so richtig, wie es verschlüsselt wurde? Müsste die Entfernung eines Fremdkörpers der Bauchwand=Netzentfernung

    (5-540.2) noch dazu?

    oder

    2. Die Kodierung ist 5-542.0 ist falsch und es wird nur der OPS 5-892.2 für Hämatomausräumung mit Fremdkörperentfernung kodiert?

    Über Antworten wäre ich Ihnen sehr dankbar.


    Mit freundlichen Grüßen

    Wonni

    Hallo,

    ich brauche Hilfe bei der Kodierung einer Anus praeter Blutung (Blutung aus dem Randbereich des Anus praeters) mit nachfolgender Umstechung in unserer Notfallambulanz. Wäre der ICD K91.4 als HD mit R58 als ND korrekt? Und welcher OPS ist in diesem Fall zutreffend Ligatur oberflächlicher Venen 5-389.a4 oder lieber 5-389.x als Sonstige? Die OPS führen mich in unterschiedliche DRG's ?(...???