Beiträge von PsychiatrieKodierer

    Hallo,

    ich habe leider nichts passendes im World Wide Web gefunden. Wo finde ich denn die gesetzliche Grundlage, das in einem vorstationären Fall keine Rezepte ausgestellt werden? Gilt dies auch für andere Verordnungen? Transportschein usw.?

    Wie handhabe ich es, wenn ein Patient sich akut notfallmäßig mit einer Verordnung von Krankenhausbehandlung vorstellt, eine stationäre Krankenhausbehandlung allerdings nicht notwendig ist. Der Ärztliche Dienst würde dennoch gerne eine Bedarfsmedikation verschreiben. Rezept über den Niedergelassenen Arzt? Gibt es hier Erfahrungen anderer Häuser?


    Vielen Dank


    VG PK

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    kann ich bei einem abgängigen Patienten der aus diesem Grund entlassen wird die Z53 kodieren?
    Im ICD steht .."Maßnahmen nicht durchgeführt wegen: ...vom Patienten unabhängige Gründe" Würde doch darunter fallen?

    Rein Erlöstechnisch hat dies natürlich keinen Vorteil, aber ich versuche die Fälle immer so gut wie möglich abzubilden.


    Vielen Dank und ein schönes Wochenende

    Hallo zusammen,

    die mehrfache Kodierung von Kodes wie z.B. 9-649.x an einem Tag ist nach den Kodierrichtlinien (PP005g) zwingend. Viele Krankenkassen bemängeln diesen Fehler immer mal wieder, lassen sich aber nach o.g. Begründung besänftigen.

    Manchmal landen solche Fälle bei der Krankenkasse auch in einer Fehler-PEPP, bei uns in der Software allerdings nicht. In solchen Fällen bleibt uns nur noch die manuelle "nicht Berücksichtigung" eines OPS-Kodes für den gleichen Tag übrig.


    Viele Grüße

    PK

    Guten Tag sei-di,

    auf der KV Hessen Webpräsenz ist das wie folgt geschildert:

    Ärztliche Atteste abrechnen

    Patienten mit hoher oder erhöhter Priorität (Priorisierungsstufen zwei und drei) für die Corona-Schutzimpfung haben gemäß CoronaImpfV einen Anspruch auf ein ärztliches Attest. Ärzte stellen dieses, wenn der Patient den Wunsch danach äußert, aus und erhalten dafür pauschal fünf Euro. Patienten müssen nicht extra zu ihrem Hausarzt gehen, um sich das Attest ausstellen zu lassen. Sofern der Patient aufgrund früherer Behandlung dem Arzt unmittelbar persönlich bekannt ist, kann er das ärztliche Attest auch telefonisch anfordern. Die Praxis schickt es dann per Post zu. Arztpraxen erhalten dafür 90 Cent.

    PSEUDO-GOP LEISTUNGSINHALT KURZBESCHREIBUNG VERGÜTUNG
    88320 Zeugnisausstellung Ärztliches Attest ausstellen im Kontext der CoronaImpfV 5 Euro

    88321 Portopauschale Portopauschale im Kontext der CoronaImpfV für postalischen Versand 90 Cent

    Wir haben bisher auch noch keine Lösung gefunden um dies abzurechnen.

    Viele Grüße PK

    Hallo,

    wir haben den Fall, das der MDK in einem Gutachten moniert, das die Entlassung gegen ärztlichen Rat erfolgte und nicht wie von uns übermittelt "nach Hause". Die Krankenkasse hat uns daraufhin eine KAIN mit "MDK03" zugesendet und die AWP abgelehnt mit der Begründung, das eine MDK-Prüfung bei korrekter Übermittlung des Entlassgrund nicht erfolgt wäre. Hier musste ich schmunzeln, da die Prüfung darauf abzielte gewisse Zusatzentgelte zu streichen und nicht die Verweildauer zu prüfen. Ganz zu schweigen, das die Entlassung tatsächlich nicht gegen ärztlichen Rat erfolgte.. Hiervon ist im kompletten Aufenthalt nicht die Rede. :/

    Müsste die Krankenkasse nicht "MDK01" übermitteln? Oder greift in solch einem Fall tatsächlich "MDK03"? Es fand von unserer Seite aus doch keine Datensatzkorrektur statt. Es handelt sich hierbei um ein Gutachten ohne Abrechnungsminderung. Der Entlassgrund ist doch hierbei völlig irrelevant. Oder irre ich mich hier?

    Vielen Dank.

    Viele Grüße

    PK

    Guten Tag,

    ich würde gerne das o.g. Thema ansprechen und herausfinden wie in anderen Kliniken Patienten abgerechnet werden, die sich notfallmäßig im Hause vorstellen? Welche Möglichkeiten und Voraussetzungen gibt es? Über einen Austausch wäre ich sehr verbunden. Eine Recherche im www hat nichts schlüssiges erbracht.

    Gibt es für solche Fälle Gesetzliche Grundlagen, wie diese abgerechnet werden müssen? Oder bleibt es den Institutionen selbst überlassen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Problem sind auch bei uns die Intensivmerkmale. Sind jetzt dazu übergegangen (bestimmt im Sinne der KK) max 2 Merkmale anzugeben.

    Guten Tag,

    handhaben sie das bei fixierten Patienten mit EG und FG ebenfalls so? Ein einfacheres ET ist wohl nicht zu bekommen in solch einem Fall.
    Ein ET nicht zu berechnen, nur um dem MDK Gutachten aus dem Wege zu gehen, kann ich nicht nachvollziehen.


    Viele Grüße

    PK

    Guten Morgen,

    hat die Gutachterin denn für solch eine Aussage auch eine Grundlage? Wo wird festgelegt, das bei Fallzusammenführungen die Zählung der Behandlungstage für die U50. durchgehend ist?

    "Einmalige Kodierung der motorischen Funktionseinschränkung innerhalb der ersten fünf stationären Behandlungstage;.." bezieht sich für mich auf den Einzelfall und nicht auf eine komplette Fallzusammenführung. Erschreckend wie hier argumentiert wird um ein Gutachten negativ zu bewerten.

    Ich habe leider auch nichts vergleichbares im www gefunden. Bin sehr gespannt auf weitere Meinungen.

    Viele Grüße

    PK

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    Ich sehe es auch sehr skeptisch diese ET's einfach nicht zu berechnen. Diesen enormen Mehraufwand sollte man definitiv berechnen und nicht einfach ignorieren.


    Die Dokumentation findet in unserem Hause 15minütig statt mit Kürzel des Mitarbeiters auf dem entsprechenden Formular. Ob ein einfacher Name und eine Berufsbezeichnung dem MDK dann reicht? Wir werden es sehen. Vielen Dank für die Hilfe!