Hallo,
ich habe leider nichts passendes im World Wide Web gefunden. Wo finde ich denn die gesetzliche Grundlage, das in einem vorstationären Fall keine Rezepte ausgestellt werden? Gilt dies auch für andere Verordnungen? Transportschein usw.?
Wie handhabe ich es, wenn ein Patient sich akut notfallmäßig mit einer Verordnung von Krankenhausbehandlung vorstellt, eine stationäre Krankenhausbehandlung allerdings nicht notwendig ist. Der Ärztliche Dienst würde dennoch gerne eine Bedarfsmedikation verschreiben. Rezept über den Niedergelassenen Arzt? Gibt es hier Erfahrungen anderer Häuser?
Vielen Dank
VG PK