Guten Morgen,
"Die Höhe des Zusatzentgelts für Testungen von Patientinnen und Patienten auf eine
Infektion durch einen Nukleinsäurenachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 mittels PCR
beträgt:.."
Eine Abrechnung eines Antikörpertests ist ausgeschlossen in Bezug auf das von ihnen genannte ZE.
Viele Grüße
PK