Beiträge von 19049

    Guten Tag zusammen,

    uns stellt sich bzgl. der Abrechnung die Frage, ob mit dem ZE auch sämtliche Zu- und Abschläge berechnet werden können/ dürfen.

    Die Vereinbarung aus der Schiedsstelle zum Corona-ZE ist hier etwas vage. In § 1 Abs. 2 heißt es zwar,

    "...Das Zusatzentgelt nach § 26 KHG geht nicht in das Erlösbudget nach § 4 Abs. 1 KHEntgG und nach § 3 Abs. 3 BPflV ein und unterliegt nicht den Erlösausgleichen nach dem Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung. .."
    Aber laut Rundschreiben der DKG ist dies nur für die Berechnung der proz. Zuschlagshöhe der krankenhausindividuell möglichen Zuschläge (Budgetvereinbarung/ Budgetebene) relevant. Laut DKG wollte man mit dieser Formulierung bzw. mit diesem Passus die Befürchtungen der Kassen zerstreuen, dass die Erlössumme des ZE zu einer Neuberechnung der Zuschläge führen könnte.

    Auch das ZE97 (Behandlung von Blutern) ist extrabudgetär und nicht für die Erlösausgleiche relevant. Für dieses ZE können auch alle Zuschläge abgerechnet werden. Wir haben es gerade mal mit einer Testrechnung geprüft.

    Wir haben des Corona-ZE bisher "normal" und damit auch die entsprechende Zuschläge abgerechnet. Einige große Kassen weisen unsere Rechnungen zurück mit dem Hinweis, das keine proz. Zuschläge auf dieses ZE abgerechnet werden dürfen.

    Kann jemand weiterhelfen? Wer hat ähnliche Probleme?

    Danke :thumbup:und Viele Grüße aus dem Norden
    19049