Beiträge von DRG-Medicus

    Ein Hallo an das INEK,

    ich habe diese Fragestellung schon an anderer Stelle ins Forum eingestellt, bin aber weiterhin unsicher bezüglich der richtigen Antwort, daher direkt ans INEK.

    KRankenhaus ohne eigene Dialyseabteilung, aber mit Dialysepraxis direkt ans Haus angeschlossen. Dialysepraxis rechnet die interkurrenten Dialysen direkt mit der KV ab, die akuten Dialyse werden mit dem Krankenhaus abgerechnet. Transportkosten im eigentlichen Sinnen entstehen nicht, Schwester bringt den Patienten hin.
    Nach meiner Information dürefen wir ZE für akute Dailysen abrechnen, für interkurrente Dialysen nicht. Soweit ist die Sache klar (macht computermäßig riesige Probleme, aber so what.

    Soweit mir bekannt ist, ist aber die Dialyse bei 8 DRG´s alleiniges Splitkriterium, z.B. F49 um in die DRG F49A reinzukommen. Würde ich die Kodierichtlinien streng anwenden, darf ich die interkurrente Dialyse nicht kodieren und damit bei diesem Pat. die DRG A nicht abrechen, sollte der Pat. aber akut dialysepflichtig werden darf ich doppelt abrechnen (ZE und den \"Mehrverdienst aus dem Splitkriterium\").
    NIcht das ich das System in allen Punkten für logisch halte, aber da kommen mir doch einige Bedenken. :d_gutefrage: :sterne:.
    Mit den Krankenkassen darüber zu verhandeln, wird nicht weiterbringen, da hier dann am ehesten Einzelantworten zu erwarten sind, was abrechnungstechnisch dann gar nicht mehr unter einen Hut zu bringen ist.
    Ich denke hier ist doch ein Statement der übergeordneten Stellen gefragt, denn es geht hier doch um den Patienten ????

    Gruß DRG-Medicus

    Hallo Hr. Killmer,

    sie schreiben, das lt. INEK Leistungen nicht kodiert werden dürfen, die vom KrH nicht bezahlt werden. Wennn sie darüber eine mail bekommen haben wäre ich an dieser sehr interessiert. Ich frage mich in diesem Zusammenhang allerdings warum ein Krankenhaus mit eigener Dialyseabteilung sozusagen doppelt (Zusatzentgelt und höherwertige DRG)abrechnen darf, Krankenhaäuser ohne Dialyseabteilung die höher wertige DRG (zB. die F49) dann nicht abrechnen dürfen :d_gutefrage: :sterne: . Ich würde diesen Sachverhalt gerne nochmal mit dem INEK durchdiskutieren (mir fehlt aber irgentwie eine ansprechadresse (wäre hier für Tips dankbar.

    Gruß DRG-Medicus
    c.boehme@st-augustinus.de

    Hallo ans Forum,

    ich habe die Diskussion erst jetzt verfolgt und muss mal eine ganz dumme Frage stellen. Zahlt den die deutsche Krankenkasse den Aufenthalt in einem Londoner Krankenhaus. Denn der Verlegungsabschlag dient meines Erachtens ja auch dazu, das nicht ein wahloses hin und her verlegen mit mehreren abzurechnenden DRG´s zustande kommt und den Kassen in Rechnung gestellt wird. Außerdem ist die \"Verlegung\" ja auf Wunsch der Patientin erfolgt Vielleicht ist das ja etwas naiv gedacht, von jemandem der noch nicht lange dabei ist. Interessanter wird es da schon wenn man an Portalkliniken denkt, Portalklinik hier in Deutschland, pflegende oder behandelnde Klinik im Ausland. :d_gutefrage:

    Grüße aus Gelsenkirchen

    Ein Hallo ans Forum

    Nach meinen Informationen dürfen o.g. Krankenhäuser nur akute/ kurrente Dialysen als ZE abrechnen. Dürfen diese Häuser aber auch die OPS Hämodialyse bei chronischer Dialysepflichtigkeit verschlüsseln (Splitkriterium bei einigen DRG´s), obwohl sie die Dialyse nicht selbst erbringen und dafür auch nicht bezahlen müssen, sondern dies mit der Krankenkasse von der Dialyspraxis separat abgerechnet wird. Es soll in den Fällen nur der OPS-Code für die DRG verschlüsselt werden, ein ZE wird in diesen Fällen nicht abgerechnet.
    Wer steckt in einer ähnlichen Situation von der Konstellation her.
    Auch für EDV-Lösungen bin ich dankbar.

    Mit Grüßen aus Gelsenkirchen