Guten Tag zusammen,
ich möchte das Thema vor den neuen Kodierrichtlinien für die Beatmung seit 2020 wieder aufgreifen:
Man könnte meinen, dass meine Frage nach fast 2 Jahren neuer Regelung ziemlich spät kommt. Doch ich war mir bisher ziemlich sicher bis wir ein neues Dokumentationsprogramm für die Intensiv erhalten haben, das die Beatmungsstunden automatisch berechnet.
So diskutiere ich nun mit dem Softwareanbieter darüber, ob reine CPAP-Beatmung seit 2020 zu den Beatmungsstunden zählt oder nicht.
Ich bin der Meinung, dass CPAP, wie schon vor 2020, nur bis zum 6. Lebensjahr abrechenbar ist. Der Softwareanbieter meint, dass alle Beatmungsformen, auch CPAP, zu den Beatmungsstunden zählen. Das einzige Kriterium sei die Druckdifferenz.
Also kurz und knapp: Zählt CPAP bei einer Druckdifferenz von min. 6 mbar zu den Beatmungsstunden?
Bin gespannt auf Ihr Meinungen und Handhabungen in der Praxis.