Beiträge von 123GanzViele

    Hallo,

    als Reaktion auf die COVID-Begrenzung der Prüfquote habe ich eine erstaunliche Offenheit bei manchen Kassen zu dem Thema erlebt. Ja, es gibt dafür KI-Systeme, wie es auch KI-Systeme zur Kodier-Optimierung gibt. Einfach mal schauen, wie diese Systeme Kodiervorschläge machen - andersherum generieren sie "Prüfvorschläge". Manche Hersteller beliefern für gutes Geld einfach beide Seiten...

    Ohne KI geht es mit hinreichend großer Datenbasis: Man schaue auf Fachabteilung und DRG und vergleiche mit anderen KH derselben Versorgungsstufe. Das Medizincontrolling auf KK-Seite kann aufdröseln, was die Fälle eines KH teurer macht: ZEs, VWD, höherer PCCL? Daneben legt man Retax - Raten der vergangenen Jahre und fertig ist eine Prüfstrategie. Manche Kassen bieten den KH diese Daten an - in der Hoffnung, dass das KH ohne "Verbrauch von Prüfanfragen" Abläufe ändert.

    Besonderheiten in einem Fall locken auch immer: Bei Verlegungen Zeitpunkt und Zielklinik, Indikationen für Begleitpersonen, bei ZEs Indikationen usw.

    Und dann kann auch der Kassenmitarbeiter den MD-Berater mal bei einem Kaffee fragen, bei welchen Fallkonstellationen sich Prüfungen lohnen. Das beantwortet der natürlich niemals, aber fragen kostet ja nichts...

    VG, 123

    Hallo Herr Stephan,

    formal hat die Kasse Recht. Inhaltlich muss man fragen: Geht es der Kasse um eine Gratisbehandlung oder eine Fehlbelegung? Nachdem dieses Thema "zufällig" in Budgetgesprächen aufkam haben wir die Zusage aller Kassenvertreter bekommen, dass es nicht Absicht ist, ZEs zu sparen, sondern Fehlbelegung zu prüfen. Und, dass das ZE natürlich erstattet wird. Bei Problemen mit einzelnen Kassen / Sachbearbeitern haben wir den Verhandler der entsprechenden Gruppe involviert. Das kam dann nicht mehr oft vor.

    VG, 123

    Guten Morgen,

    für mich klingt das wie eine Verbringung: Patientin wird von A nach B gefahren, konsiliarisch gesehen und zurück von B nach A gefahren. Wenn dem so war, sind die Transportkosten mit der DRG abgegolten.

    Hat eine Verlegung stattgefunden (Kriterium: Eingliederung in stationären Krankenhausbetrieb), die medizinisch notwendig war, dann zahlt die Kasse. Bei einem Aufenthalt in KH B >24h besteht eigentlich keine Diskussion, dass eine Verlegung stattgefunden hat. Dazu gab es ein Urteil aus Reutlingen zu Verlegungsfahrten zwischen Krankenhäusern desselben Trägers. Aber wenn ich richtig gelesen habe, nicht zu unterschiedlichen Standorten desselben KH.

    VG, 123

    Hallo,

    meiner Erfahrung nach sind echte und eigene Beispiele in beide Richtungen hilfreich.

    Wir hatten einen MD-Fall, in dem eine Schicht dokumentierte: "Alles unauffällig", die nächste: "Umlagerung des Pat mit 2PP wegen Isolation, Adipositas und Parese, Wechsel der Nahrung an Nahrungspumpe/PEG, DekuWunde neu verbunden". Unter den teilnehmenden PDLen erkannten einige die Handschriften der beteiligten, das erhöhte dramatisch die Aufmerksamkeit bei der Fortbildung.

    Negativ-Beispiele "Pat geht zum Rauchen raus" oder "Pat geht es gut" gehörten auch dazu.

    Ansonsten bleiben die Klassiker: Besonders dort an die Doku von Drainagen, Verbandswechsel, Pflege- / Therapieunterstützung und besonders Unselbständigkeit denken, wo das normal ist. Immer mit dem Fazit: Ohne diese Dokumentation wertet ihr als Pflege eure Leistung selbst ab!

    Viele Grüße, 123

    Ich würde mich nach dem SGB-Text richten, da gibt keine Notwendigkeit zur Interpretation. Vor allem sollte man beim gleichen Begriff bleiben wie das SGB, nämlich dem vollendeten Lebensjahr, und nicht auf das Alter wechseln.

    Gutes Beispiel, Cyre: Ihr Sohn hat damit das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet, das zweite schon. Genauso vollendet ein Kind das neunte Lebensjahr am Tag vor dem neunten Geburtstag.


    VG, 123

    Hallo Nils,

    Im ICD-10 steht das nicht.

    und wenn es nicht anders im ICD-10 steht, dann kann man das kodieren. Es gibt immer sehr selten Fälle, in denen man eine korrekte Kodierung nicht abschließen kann, das ist dann eine Meldung ans InEK wert.

    Prüfregeln der Grouper können geändert werden, ebenso können sie außer Kraft gesetzt werden. Einen Fehler, der das Groupen verhindert und "Alterskonflikt" heißt, gibt es zB bei 3M KODIP, die dazugehörige Regel kann in der "RuleEngine" modifiziert werden, zB von "Fehler" auf "Warnung" oder "Hinweis".

    VG, 123

    Ich vermute, es geht um die SARS-CoV2 - Testung mit ID-Now. Da hilft ein Blick in die Packungsbeilage: Testprinzip ist eine Nukleinsäure-Amplifikationstechnologie. Das ZE für die Corona-Tests schließt "weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik", nicht nur die klassische Labor - PCR ein, so der Wortlaut in der 4._Vereinbarung_nach____26_Absatz_2_KHG_ueber_ein_Zusatzentgelt_fuer_Testungen_auf_das_Coronavirus_SARS-CoV-2_im_Krankenhaus

    Hallo zusammen,

    für mich ist das Bronchial-CA HD und wurde erstmals diagnostiziert. Die behandelnden Ärzte gehen insofern davon aus, als sie einen weiteren Behandlungsplan darauf ausrichten, auch wenn der in Verlegung besteht. Eine CT erfolgt - Staginguntersuchung. Für mich liegt mehr vor als ein Verdacht.

    Sollte der MD prüfen, würde ich mit der Symptomatik mindestens für eine stationäre Nacht kämpfen.

    Und gemäß D0201: Erfolgt die Aufnahme zur Diagnostik/Behandlung des primären Malignoms, ist das primäre Malignom als Hauptdiagnose-Kode zuzuweisen.

    VG, 123