Hallo K_B,
haben Sie so eine Vereinbarung getroffen oder wissen von einer?
Ist nämlich sehr spannend, aber ich frage mich, ob das ein Kostenträger mitmacht...
Viele Grüße, 123
Hallo K_B,
haben Sie so eine Vereinbarung getroffen oder wissen von einer?
Ist nämlich sehr spannend, aber ich frage mich, ob das ein Kostenträger mitmacht...
Viele Grüße, 123
Danke für die wertvollen Infos!
Kennt jemand einen speziellen medizinischen Aufklärungsbogen für diese mAK? Alles, was wir in dieser Richtung haben, ist onkologisch oder neonatologisch. Und den Aufklärungsbogen Blutprodukte.
Vielen Dank,
123
Guten Tag zusammen,
die Vereinbarung mit dem etwas sperrigen Titel zum Fehlen des Kodes 1-717 ist veröffentlicht, Kürzel B-BEP-Abschlagsvereinbarung.
Die Lektüre lässt mich etwas verwirrt zurück: Ich muss erstmals in der Woche nach Aufnahme den OPS 1-717 erbringen, danach unter Umständen noch mehrfach. Da weiß ich ja noch gar nicht, dass ich beatmet verlege. Erbringe ich die Feststellung retrospektiv? Begutachte ich alle beatmeten I-Patienten nach dem 1-717 prospektiv, käme eine Unmenge an Arbeit auf die Intensivisten zu...
Hat jemand eine Idee zur praktischen Umsetzung?
Viele Grüße,
123
Guten Abend,
ich versuche noch, das Wort "hinzuzuziehen" zu verstehen. Lässt sich das nicht durch eine telefonische Rufbereitschaft realisieren?
Und: Müssen wir hier wirklich auf die Gerichte warten, weil die Klarstellung ein verschriftlichter Rohrschach-Test ist?
Persönlich bin ich erleichtert, dass der MD dem Abwertungs-Wettlauf etwas entgegensetzt. So konnte er der 5%-igen Prüfquote eine selbstgeschriebene Prüf-Richtlinie entgegensetzen, ansonsten hätte der Stellenplan "Ärzte" abgewertet werden müssen...
Viele Grüße aus Mannheim,
123
Guten Tag zusammen!
Eine mir nicht so leicht verständliche Klarstellung:
ZitatAlles anzeigenDer OPS legt nicht fest, dass die geforderten Konsiliardienste in eigener Abteilung oder als fester
Kooperationspartner mit kurzfristiger (max. 30-minütiger) Einsatzbereitschaft ausschließlich durch
Fachärztinnen und Fachärzte erbracht werden müssen. Das bedeutet, dass auch Ärztinnen und
Ärzte in der fachärztlichen Weiterbildung die geforderten Konsiliardienste in eigener Abteilung
oder als fester Kooperationspartner mit kurzfristiger (max. 30-minütiger) Einsatzbereitschaft
erbringen können, um das Strukturmerkmal zu erfüllen. Durch organisatorische Maßnahmen ist
sicherzustellen, dass der Facharzt-Standard eingehalten wird und bei Bedarf eine Fachärztin oder
ein Facharzt innerhalb der geforderten kurzfristigen (max. 30-minütigen) Einsatzbereitschaft
hinzugezogen werden kann.
Kurz: Innerhalb von 30 Minuten kein Facharzt. Auch Ärzte in Weiterbildung erfüllen das Strukturmerkmal. Krankenhäuser müssen den Facharztstandard und einen Facharzt innerhalb von 30 Minuten sicherstellen.
Wie kann der Facharzt "hinzugezogen" werden? Auch telefonisch? Oder doch in Person? Wie verstehen Sie die Klarstellung?
Bin gespannt auf Ihre Deutungen,
123
Guten Mittag,
ja, entsprechend dem Fallpauschalenkatalog eine halbe Bewertungsrelation bei allen diesen DRGs zusätzlich zu den 300 Euro vor Vereinbarung.
Viele Grüße, 123
Allein: Nach Außen werden die Differenzierungen nie übergeben
Naja, die seltenen Erkrankungen sind im §301 SGB V verankert worden und (vermutlich) ab 01.01.2023 zu übermitteln. Das ist der Grund, warum KIS- und Grouper-Anbieter jetzt die Erfassung ermöglichen.
Vom Interesse der SE-Betroffenen abgesehen ist das Problem, dass mir ein Gesetz und der G-BA - Zentrumsbeschluss (Mindestmenge!) sagen, ich soll erfassen und übermitteln. Aber die Kodierregel bzw. BfArM sagen, dass ich nicht kodieren kann.
Viele Grüße,
123
Hallo zusammen,
ich habe zu der Frage eine Rückmeldung vom BfArM erhalten.
"Aus klassifikatorischer Sicht ist C49.2 die korrekte Kodierung in diesem Fall."
Eine Kodierung der SE sei in diesem Fall (noch) nicht möglich, es folgte der Hinweis auf die Verwendung von alphabetischem und systematischen Verzeichnis, um die Resteklassen zu vermeiden und spezifisch zu kodieren. Auf das Problem, dass die Alpha-ID-SE-Kodes viele ähnlicher SE-Fälle nicht erfassen, wird das BfArM mit einer Überarbeitung der Alpha-ID-SE reagieren und lokalisationsbezogene Kodierung von SEs mit einer ICD ermöglichen. Dies wird jedoch erst im kommenden Jahr geschehen.
Viele Grüße aus Mannheim,
123
Guten Tag Forum,
bei der Kodierung von SE entstehen einige praktische Probleme. Viele SE stecken in den Resteklassen .8 / .9., da bei ihnen nicht noch zusätzlich nach Lokalisation unterschieden wird. Beispiel: C49.2 Sarkom des Bindegewebes der Hüfte oder C49.9 Undifferenziertes pleomorphes Sarkom (Orpha-Kode:2023)
1) Der MDK legt häufig Wert auf die Kodierung der korrekten Lokalisation, für dies es oft eigene Schlüssel gibt. Die SE-Einträge finden sich meist in den Resteklassen. Erwarten Sie Probleme in der Fallprüfung?
2) Die anatomische Kodierung und die Kodierung einer Resteklasse (mit SE-Kodes) führen häufig in unterschiedliche DRGs. Hat jemand eine Vorstellung, wie sich das global erlöstechnisch auswirkt?
3) Ist eine Kodierung der Resteklasse (mit SE) zusätzlich zum Kode mit Tumorlokalisation zulässig (also im Beispiel C49.2 + C49.9)? Wenn ja: Welcher Kode ist als HD zu wählen?
Für Ihre Überlegungen dazu bin ich dankbar!
Viele Grüße aus Mannheim,
123
Vielen Dank, Herr Lindenau!
Aber widerspricht das nicht dem InEK? Dort liest man in der Klarstellung zur FPV vom 23.06.2020 :
1. Fallzählung bei Fallpauschalen für teilstationäre Leistungen
Bei der Abrechnung von tagesbezogenen teilstationären Fallpauschalen wird
gemäß § 9 Abs. 1 Satz 4 für jeden Patienten, der wegen derselben Erkrankung
regelmäßig oder mehrfach behandelt wird, je Quartal ein Fall gezählt.
Bei der Abrechnung soll die Anzahl der Tages-Fallpauschalen eines Falles ausgewiesen werden, damit nur einmalig Zuschläge ausgelöst werden.
Wie werden Sie das abrechnen? Einmal im Quartal eine Fallpauschale mit Zuschlägen, alle anderen Aufenthalte als einzelne Fälle ohne Zuschläge?