Beiträge von kscholze

    Guten Tag verehrte Forum-Mitglieder und Gäste,

    ich habe eine Frage wie hoch der Sachkostenanteil sein muss, um von §4 Abs. 4 Satz 4 KHEntgG gebrauch (bei Mehrmengen) machen zu können.

    Zitat

    Sofern bei DRGs mit hohem Sachkostenanteil die für zusätzliche Leistungen entstehenden Kosten nicht gedeckt werden können, werden die zusätzlich entstehenden Kosten berücksichtigt.

    Ähnliches gilt zudem für den Mehrerlös nach §4 Abs. 9 Satz 5 KHEntgG. Dort heißt es…

    Zitat

    Bei DRGs mit sehr hohem Sachkostenanteil sollen prospektiv abweichende Ausgleich vereinbart werden.

    Liegt die Orientierung zur Schwelle der [mark=silver]sehr hohen Sachkosten[/mark] im Zeitalter der DRGs nach BPflV §11 Abs. 8 Satze 2 bei 50% oder gibt es hier andere Erfahrungen/ Grundlagen?

    Zitat

    Für Mehrerlöse bei Entgelten mit einem hohem Sachmittelanteil von über 50% können die Vertragsparteien…

    Meine Frage zielt darauf ab, wie hoch der Sachkostenanteil sein darf/ muss, um von dieser Regelung gebrauch machen zu können. Und auch, was die Berechnungsgrundlage für diesen ist. Gilt hier die hauseigene Base Rate oder wird zur Bemessung der Kalkulationsbasisfallpreis des InEK zugrunde gelegt? Dieser kann nämlich sehr stark vom Haus/ Land abweichen und zu Verzerrungen (in beide Richtungen) führen. Denn beispielsweise Sachkosten in Höhe von 50% in einer DRG können im Haus schneller als erreicht werden als in der Kalkulationsgrundlage des InEK.

    Ich bedanke mich schon jetzt für Ihre zahlreichen Antworten.

    Viele Grüße 8) ,

    [c=#ff0024]PS: Ich wünsche Allen viel Spaß auf dem 4. nationalen DRG-Forum.[/code]

    Guten Tag,

    spät, aber nicht zu spät kann man folgendes für die (Ballon)-Kyphoplastie im Jahr 2005 sagen.

    Seit 2005 unterscheidt man Abrechnungstechnisch zwischen Vertebro- und Kypgoplastie. Was im Jahr 2004 (für beide Verfahren) noch in I10A und I10B endete sieht aktuell gänzlich anders aus. :grouper:

    Die (Ballon)-Kyphoplastie (OPS-Kode 5-839.a-) groupt einen (standardmäßig) in die I49Z [RG 2,581], I09Z [RG 3,556], I19Z [3,887] oder I06Z [RG 5,395]. Letztere ist insofern interessant, dass die Ansteuerung duch den OPS-Kode 5-839.a2 bzw. 5-839.a3 ausgelöst wird. D.h. wer drei bzw. mehr als drei Segmente kyphoplastiert, wird automatisch in die I06Z geführt. Entgegen der Vorfreude auf einen sehr hohen Erlös, steht die Tatsache der Materialkosten. Da es sch um ein Single-Use-Device handelt, müssen Sie theoretisch für jedes Segment zwei neue Ballone benutzt werden.

    Eine Splittung anhand der vertebroplastierten Level/ Segmente gitb es für das Verfahren der Vertebroplastie nicht. Zudem werden (standardmäßig) völlig andere DRGs (I53Z [RG 1,623]) angesteuert.

    Abschließend kann/ muss man feststellen, für den der \"richtig\" kodiert, sind beide (medizinisch als auch erlöstechnisch) Verfahren interessant, wobei die (Ballon)-Kyphoplastie wohl einen höheren Marketing-Effekt nach sich zieht. :jaybee:

    PS: Ich möchte hier keine Diskussion über Marketing & Medizin anheizen oder auslösen!

    Guten Tag Frau Möhrle,

    danke für die Ausführungen zu diesem Thema.
    Wenn ich Sie richtig verstanden habe, erfolgt die Anschubfinanzierung in Höhe von max. 1% des KV-Budgets als 1% auch des KH-Budgets in der entsprechenden Region. Mich interessiert hier besonders der KH-Bereich. Sie schrieben...

    Zitat

    als auch von jeder Krankenhausrechnung in dieser KV-Region abgezogen.


    Ich gehe davon aus, dass Sie damit meinen, dass das entsprechende Patientenklientel ausgelagert wird und nicht wirklich jede einzelne Rechnung mit Abschlägen belastet wird, oder? Es würde am Ende nichts ändern, lediglich die Formalien.

    Kennen Sie IV-Verträge, die lediglich zwischen Partner außerhalb des KH-Budgets und KV-Budgets geschlossen wurden?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und viele Grüße.

    Guten Tag,

    hier kann man wohl beide Seiten verstehen. Wer möchte nicht gerne mehr verdienen?

    Mein Tipp: Was zählt ist praktische Erfahrung. Sollten Sie nach einiger Zeit die wirtschaftlichen Erfolge durch Ihr zutun bzw. lassen nachweisen können, sollten Sie (mit Ihrem Chef) neu verhandeln.

    Hier hat Jupp vollig Recht,

    Zitat

    die Alternativ- Jobs liegen auch nicht gerade auf der Straße....

    Egal um wen oder was es geht, der/ das Andere ist immer nur soviel Wert, wie jemand bereit ist dafür aufzuwenden...

    Guten Abend,

    wir sind hier zwar kein Buchclub, aber flogendes ist auch empfehlenswert.

    Bernard Braun. Das Märchen von der Kostenexplosion - 3. Aufl., Orig.-Ausg. - Frankfurt am Main : Fischer-Taschenbuch-Verl., 1999

    Guten Nacht!

    Guten Tag Zusammen,

    ich suche aus Recherchegründen OPS-Kode(s) für konservative Verfahren in der Wirbelsäulen-Chirurgie.
    Nehme wir folgenden Fall an: Ein Patienten mit pathologisch- oder traumatisch-frakturierten Wirbelkörper(n) sollen im KH konservativ behandelt werden (bsp. Mittels Mieder, Korsett etc.).

    Welche Kodes 3 bzw. 4 Steller (auch gerne noch genauer) kann ich hier nehmen?

    Mir ist bewusst, dass der Fall etwas schwammig ist. Dafür ist er eben auch rein fiktiv.

    Vielen Dank für den Support.

    [c=#0000ff]Hallo @all,

    je mehr ich mich mit dem Thema IV beschäftige, desto häufiger höre ich den Begriff \"Garantie\" im Kontext mit IV ?).
    Ist ein IV grundsätzlich nur möglich, wenn ich \"eine Garantie\" gebe, dass bestimmt Dinge/ Komplikationen nicht passieren bzw. wenn sie eintreten, dass ich diese dann kostenlos behandel? :d_gutefrage:

    Bsp. Hüft-TEP mit 10 jahre Garantie. Ist eine solche Garantie zwingend oder Notwendig? Oder sind die ersten IVs einfach nur \"schlecht/ falsch\" ausgehandelt worden und jetzt Richtungsweisend?

    Hallo Frau Petschl,

    ich kann Hern Grimm nur zustimmen.

    Zitat

    Und wie berechne ich die Tage über der oberen Grenzverweildauer??

    Erlös für die Tage über der oGVD:
    Relativ-Gewicht pro Tag (für A06A = 0,411) x Anzahl der Tage über der oGVD = Zuschlaf für Langlieger

    Zitat

    Dazu muss ich doch die eingegebenen Beatmungsstunden nehmen und ermitteln wieviele Tage das sind, dann schauen ob man über der oGVD ist und wenn ja dann für die Tage den Erlös berechnen und dann addieren, oder??

    Ich wüsste nicht, was die Beatmungstunden mit der oGVD zu tun haben. Diese ergibt sich aus der Anzahl der Tag, die der Patient insgesamt im KH war/ ist. Ist Ihr Patient mehr als 132 Tage im KH, erfolgt ein Zuschlag für Langlieger.
    Probieren Sie es doch einfach mal an einem Online-Grouper aus.

    Viele Grüße,
    :roll:
    K. Scholze

    PS: Vielleicht verstehe ich das Problem Ihrer Frage nicht... :noo:

    Hallo Frau Petschl,

    meines Wissens nach haben die Beatmungsstunden nichts mit der oGVD zu tun.
    Den Erlös errechen Sie wie folgt:

    BaseRate x Relativ-Gewicht = Erlös (innerhalb der oGVD)

    für die Tage nach der oGVD:

    Relativ-Gewicht pro Tag (= 0,411) x Tage über der oGVD = Erlös für Tage über oGVD.

    Danach beide Erlöse addieren und Sie haben den Gesamterlös.

    Viele Grüße,
    :roll:
    K. Scholze