Beiträge von kscholze

    [c=#c800ff]
    Sehr verehrtes Forum,

    worin besteht der Unterschied zwischen einem Konsiliararzt und einem Belegarzt bzw. Belegoperateur? Gibt es hier gravierende Unterschiede bei der Abrechnung? Woher ein Belegoperateur sein Geld bekommt (GÖÄ/ EBM) ist mir bewusst. Wie sieht es bei dem Konsilairarzt aus? :deal:

    Vielen Dank und einen schönen Abend,
    :roll:
    K. Scholze[/code]

    [c=#0024ff]
    Sehr geehrtes Forum,

    Medizinprodukte-Herstlellern geben immer die Nettopreise an. Wenn ein KH solche Produkte kauft, wird jedoch eine Mehrwertsteuer bei Rechnungsstellung mit ausgewiesen. Wird diese an die Kostenträger weitergegeben oder muss ein KH diese selbst tragen?

    Evtl. ist es auch möglich, mir den passenden Paragraphen oder Verordnungen zu nennen.

    Vielen Dank für eine Antwort und Gruß,
    K. Scholze[/code]

    [c=#0900ff]Hallo werte Forumgemeinschaft,

    bei mir kommt mal wieder erhöhtes Interesse am privat-belegärztl. Bereich auf (ohne hier selbst tätig zu sein bzw. zu werden). Es sind lediglich formale Kriterien und Amtsdeutsch, welches meine Interpretationsfähigkeit an die Grenzen treibt.

    Ist es richtig, wenn ich als Belegarzt einen Privatpatienten im KH (in dem ich selbst angestellt bin) vollstationär behandel, dass das belegärtzliche Honorar um 15% zu mindern ist. GOÄ §6a :deal:

    Gibt es im Internet irgendwo kostenlose Software zur Privaten-Abrechnung (selbstverständlich nicht zum Dauereinsatz)? Die auf http://www.derprivatpatient.de erscheint mir persönlich etwas umständlich. Gibt es spez. Seiten, die sich mit Analogziffern befassen und ihrer Argumentation?

    Vielen Dank und schönes WE,
    Scholze[/code]

    Sehr geehrte Frau J. Busse,

    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort aus Sicht der KK-Seite.

    Gerne möchte ich etwas tiefer ins Detail gehen. Darf eine Methode, die ich im KH erbringen darf, da sie bis jetzt nicht vom G-BA abgelehnt wurde Bestandteil eines \"Integrierten Vertrages\" sein, obwohl das Verfahren bisher nicht Bestandteil der Leistungen ist, die von der GKV vergütet werden? :d_gutefrage:

    Oder mal anders gefragt. Kann ich als Niedergelassener ein Verfahren als Bestandteil eines Integrierten Vertrages erbringen (unter Einbezug eines KHs), obwohl dieses keine GKV-Leistung ist. Und falls ja, wie trete ich mit den KKs in Verhandlung, damit eine Win-Win-Situation entsteht. :d_zwinker:

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Gruß,
    Scholze

    Hallo wertes Forum,

    gestern gab es im DRG-Newsletter folgendes Zitat:

    Auf eine Gleichbehandlung drängen vor allem die Vertragsärzte. Im Gegensatz zu den Krankenhäusern können sie Neuerungen nur abrechnen,
    wenn diese vom Ausschuss positiv bewertet wurden. Sie sehen darin einen Wettbewerbsnachteil, vor allem wegen der immer stärkeren Verzahnung von ambulant und stationär.

    Diese Situation war/ ist mir nicht unbekannt. Da ich es sehr gut als Argumentation einbauen kann, möchte ich gerne von den Expertem im Forum wissen, wo ich diesen Passus im Paragraphen-Dschungel finde. :boom: :deal:

    Die KKs treten seit Neustem verstärkt an uns heran und lehnen Methoden ab, mit der Argumentation, dass diese nicht annerkannt seien. (Verehrte KK-Mitglieder im Forum; betrachten sie es nicht als Vorwurf, denn letzendlich ist eine KK auch \"nur\" ein Unternehmen.)
    Hat jemand hier ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Vielen lieben Dank und ein schönes WE,
    :roll:
    Scholze

    Ohhh, peinlich,

    der Lord of the Codes hat selbstverständlich völlig Recht. :i_respekt: Da habe ich wohl noch im alten System gedacht. Auch wollte ich keine eigene Nomenklatur entwickeln. Manchmal kann man Menschen eher etwas näher bringen, wenn man mal vom Standard abweicht (- mal abgesehen von meinem fachlichen Fauxpas).

    Auch allen ein schönes Osterfest wünschend verbleibe ich

    mit freundlichem Gruß,
    K. Scholze

    Hallo AA,

    wenn Sie den Patient, wie in Ihrem Beispiel aufgeführt, am 15.03. aufnehmen und die F69A zutreffend ist, dann ergibt sich folgendes Szenario:

    15.03.05 = Aufnahmetag = kein Behandlungstag
    19.03.05 = Pat. Kann ohne irgendwelche Abschläge nach Hause geschickt werden – Pat. hat jetzt 3 Behandlungstage bekommen (= 3 Übernachtungen)

    In Ihrem Fall bekommt das KH nach 23 Behandlungstagen pro Tag einen Zuschlag. Die Werte zur Berechnung der Ab-/ Zuschläge entnehmen Sie dem aktuellen Fallpauschalen-Katalog.

    Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen. :sonne:

    Frohes Osterfest,
    K. Scholze
    :roll:
    PS: Ich spreche bei der uGVD immer von Übernachtungen, damit man die Leute nicht zu sehr mit fachlichen Details verwirrt. :sterne:

    Hallo verehrtes Forum,

    gerne übt die Kostenträgerseite an der Auswahl unserer Prozeduren krititk. Wir sind ein Haus der Grund- und Regelversorgung und führen seit neustem minimal-invasive Wirbelsäulenchirurgie durch. Die Abrechnungssituation ist uns klar und verlief bisher weitgehend störungsfrei.
    Neuerdings argumentiert die Kassenseite bei dem erwähnten Verfahren wie folgt: \"..da es sich bei Ihrem Haus um ein KH der Grund- und Regelversorgung handelt, fällt diese Leistung nicht in Ihr Ressort und ist anderen Anbietern überlassen...\". :noo:
    Der Eingriff ist wenig aufwendig und die Patienten verlassen in der Regel nach kurzer Zeit wieder das KH. Bisher gab es keine Komplikationen. Im Falle eines Falles, haben wir alles im Haus (neuste Technik und Leute die diese bedienen können sowie gut Operateure).
    Wie können wir hier gegenargumentieren??? :d_gutefrage:

    Danke und ein frohes Osterfest,
    :roll:
    K. Scholze

    Hallo Anja M.,

    eine Folge könnte sein, dass man Ihnen bzw. Ihrem Haus unterstellt zuviele konservative Verfahren durchzuführen. Konservativ mein in diesem Fall, dass Sie ein enomres Patienten-Potential haben, welches auch ambulant behandelt werden könnte bzw. hätte konnen. Die Kostenträger argumentieren ganz gerne so. :deal:
    Worte wie Fehlbelegung werden dann auch schon mal in den Mund genommen.
    Die Position der Kostenträger ist teilweise verständlich, da sie für die Patienten Geld an die KVen abgeben und für das KH-Budget.

    Viele Grüße und frohes Osterfest,
    :roll:
    K. Scholze

    Guten Morgen verehrter Herr Selter,

    Danke für die Ausführungen. Mir ist bewusst, dass die CCLs der HD keinen Einfluss auf den PCCL haben. Auch ist mir die Splittung klar, auch wenn diese lediglich unter den Basis-DRGs auftaucht. Die bessere Überschaubarkeit kann ich nur bestätigen.
    In meinem konkreten Fall ging es darum, den Patienten aus der einen in die andere Basis-DRG zu bekommen - ohne den Verdacht des Upcodings.
    Durch die Debilität benötigt der Pat. erheblichen Mehraufwand, der sich meiner Meinung nach derzeit nicht wiederspiegelt.

    Trotzdem, Danke nochmals für Ihre Ausführungen. Evtl. habe ich meine Frage(n) nicht deutlich genug formuliert.

    Einen schönen Tag, :sonne:
    K. Scholze

    Sehr verehrte Forum-Mitglieder,

    kennt sich jemand mit der Kodierung bzw. Abrechnung von Blutkonserven aus?
    Sind diese in einer DRG enthalten oder git es hier zusätzliche Möglichkeiten der Abrechnung? :d_gutefrage:

    Vielen Dank,
    K. Scholze