Liebe Forumsmitglieder,
ich habe auch eine Frage in Bezug auf die Gültigkeit von Gesetzen bei Entbindungfällen:
Die PrüfVV 2022 und § 275c Abs.1 SGB V ist auf diese Fälle nicht anzuwenden, gilt das für § 17c KHG?
Falls nein, wären RG-Korrekturen (Nachkodierung) doch möglich?
Gibt es diesbezüglich Erfahrungen Ihrerseits?
Und auch nochmal zur Definition von Entbindungsfällen :
OPS Geburt wurde vergessen...
Danke und beste Grüße
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