Beiträge von Daniel_Buettner

    Wir helfen uns damit, dass Fallpauschalen nicht live abgerechnet werden.
    Die DRGs werden als vorläufige Abrechnungen "geparkt" und am nächsten Morgen geprüft.
    Dabei werden Abrechnungen mit Position die € 0,00 aufweisen entfernt (außer die € 0,00 sind gewollt, wie beim vorstationärem Behandlungszeitraum vor einer vollstationären Versorgung).

    Wie viele Entgelte wir abgerechnet haben insgesamt kann ich nicht sagen. Aber mit der Methode sind in 2023 in 3 von 26.000 DRG-Fällen krankenhausindividuell Zusatzentgelte mit € 0,00 rausgegangen.

    Die zurückhaltende juristische Einschätzung lautete bei uns, dass so lange die Position überhaupt nicht (also auch nicht € 0,00) auf der Abrechnung erscheint dies ein technischer Mangel ist und wir wohl nachberechnen könnten.
    Aber sobald eine Position mit € 0,00 in der Abrechnung auftaucht ist der Drops gelutscht.

    Was ist aus den §§ geworden, dass nur vollständige Abrechnungen zählen?
    Eine DRG-Abrechnung mit ausschließlich Pflegeerlös und keinen weiteren Position ist doch in keinster Weise vollständig.

    Das würde ich in diesem Fall einmal juristisch durchprüfen lassen. Das ist die Klageprüfung allemal Wert, da es ja auch für die Zukunft das Ganze klarstellt.

    Wie war noch einmal die Antwort auf die ganzen Fragen nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest? ;)

    Hallo Zusammen,

    die Kasse lehnt uns eine Rechnung ab mit der Begründung, dass eine Botulinum Injektion zur präoperativen Behandlung einer Hernie keine GKV-Leistung sei. Weiß jemand, ob die Kasse Recht hat und wo ich so eine Information selbst nachprüfen kann?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    VG MedCon Schmidt

    Hallo MedCon Schmidt,
    bei uns zahlen die Patienten das gesondert im Rahmen eines Individualvertrages. Das ist nicht Kassenleistung.

    Gerne einmal bei mir melden wegen der Ausgestaltung der Verträge.

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    entschuldigt bitte die, für einige, etwas blöde Frage.

    Elektive Aufnahme eines 88-jährigen Patienten zur Implantation einer zementierten Kniegelenksendoprothese rechts.
    Fallabschließendes geriatrisches Prozedere gemäß hessisch-thüringischem Geriatriekonzept.
    DRG I34Z mit 18 Tagen Behandlungstagen (oGVD liegt bei 35 Tagen!)

    Am 25. Tag kommt der Patient notfällig mit einer traumatischen Quadrizepssehnenruptur rechts erneut ins Krankenhaus. Erneut wird er geriatrisch übernommen.
    DRG I34Z mit 32 Tagen.

    Der Kostenträger argumentiert mit § 2 Abs. 1 FPV, bei der die Aufnahme innerhalb der selben Basis-DRG innerhalb der oGVD des ersten Aufenthalts erfolgt. Eine Komplikation ist hier für die Fallzusammenlegung ja nicht erforderlich.

    Ich bin der Meinung die Fälle sind nicht zusammenzulegen wegen des Traumas dazwischen. Dieses fällt doch ganz klar nicht in den Zuständigkeitsbereich des Krankenhauses.
    Eine Fallzusammenführung würde für einen Schaden von € 6.700,- sorgen!

    Sollten wir Fazen müssen, hätten wir die FAZ natürlich umgehen können in dem wir den Patienten im zweiten Aufenthalt nicht schon wieder geriatrisch vorgestellt hätten.

    Ich bedanke mich vorab für eure Einschätzung.

    Viele Grüße
    DANIEL

    Wenn in einem Pflegebericht immer nur steht "Patient mobil", "Patient war rauchen" und "Patient hat geschlafen" ist das natürlich für die Begründung einer verlängerten Verweildauer nicht förderlich.

    Es sollte schon ausgeschmückt werden, wie mobil der Patient wirklich ist. Vielleicht nur "zimmermobil", "schafft mit dem Rollator 10 Meter", "eingeschränkt mobil" (mit Nennung der Einschränkung).
    Da gibt es bestimmt ein paar Pflegeprofis hier im Forum die noch bessere Beispiele haben.

    Das regelt meines Erachtens die Fallpauschalenvereinbarung (FPV). Des weiteren greifen alle Abrechnungsbestimmungen entsprechend des Aufnahmetages. Ab dem 1. Januar wird der neue Grouper angesteuert weil auch der neue Fallpauschalenkatalog Anwendung findet.

    Ich kann wirklich nicht nachvollziehen wie man auf eine andere Idee überhaupt kommen soll.

    Ich würde sogar so weit gehen, dass die niedergelassenen Mediziner gezwungen sind ein gewisses Spektrum der Leistungen ihres Fachs auch zu erbringen (welches wäre zu definieren). Ich habe einen Neurologen hier in der Nähe der keine Liquorpunktionen durchführen möchte, dies aber vom Krankenhaus verlangt.

    Als Krankenhaus habe ich meist weder einen neurologischen Arztsitz, noch eine Ermächtigung, die das umfasst. Und rein vorstationär oder gar vollstationär ist das ja auch nicht.

    Hallo,

    in welches Jahr wird folgender Patient zugeordnet? Leistenhernie vor-stationäre Aufnahme 15.12.2023. OP dann am 15.01.2024. Zuordnung noch ins Jahr 2023 und somit keine Hybrid DRG, oder Zuordnung aufgrund der OP ins Jahr 2024 und somit dann Hybrid DRG. Hat jemand eine Ahnung?

    Gruß Attila

    Das ist ganz eindeutig ein 2024er Fall. Es geht ja um das Aufnahmedatum zur vollstationären Versorgung. Dass die prästationäre Behandlung (zur Vorbereitung der vollstationären Krankenhausbehandlung oder um die Erforderlichkeit einer selbigen abzuklären) im Vorjahr schon stattgefunden hat spielt überhaupt keine Rolle.

    Hallo Bi(e)ne,
    hängt meines Erachtens vom MD-Prüfer ab. Bei mir intern würde das reichen. Kann ja auch sein, dass ihr aus organisatorische Gründen die Teambesprechung in KW2 Dienstag und in KW3 Donnerstag macht.

    Rechnet ihr die 8-982.* (Palliativmedizinische Komplexbehandlung), 8-98e.* (Spezialisierte stationäre palliativmedizinische Komplexbehandlung) oder die 8-98h.* (Spezialisierte palliativmedizinische Komplexbehandlung durch einen Palliativdienst) ab?

    Wir haben zum 1. Oktober letzten Jahres gestartet, derzeit erst 8 Fälle aus der Übergangspflege entlassen.

    Warum ist ein einweisender Arzt erforderlich? Wer außer wir selbst soll uns denn die Patienten in die Übergangspflege (intern) verlegt haben?
      
    Bislang kommen alle Entlassungsdatensätze zurück, weil sich dort Kodes befänden, die dort nichts zu suchen hätten.

    Unser KIS-System (NEXUS) berechnet auch hier € 10,- Zuzahlung. Ist das korrekt? Ist hier die Zuzahlung durch den Patienten / die Patientin fällig?

    Die Kasse fordert das entsprechend der «Hessischen Blutervereinbarung». Diese habe ich auch nicht ergoogeln können. Eine Anfrage an die Landeskrankenhausgesellschaft ist raus? Oder hat die jemand akut griffbereit?

    Telefonisch konnte jetzt auch mit dem Kostenträger geklärt werden, dass wir die einmal 8 und einmal 17mg zu hoch abgerechnet hätten. Die Preise muss ich auch in der «Hessischen Blutervereinbarung» finden.