Hallo Herr Hirschberg,
bei uns sind es vornehmlich die privaten Versicherungen, die sich auf den Praxiskommentar oder wahlweise auf die berühmte \"Tuschen-Aussage\" beziehen.
Es gibt kaum eine Regelung im G-DRG-System, die so eindeutig und durchschaubar formuliert ist, wie die Regeln der FPV zur Fallzusammenführung. Der Praxiskommentar beschreibt die Intention dieser Regelung, ist aber kein Freibrief zur willkürlichen Definition von abrechnungsrelevanten \"Behandlungsepisoden\".
Übrigens: Wenn die von Ihnen beschriebene Wiederaufnahme aus einem völlig neuen Anlass erfolgte, der in keinem Zusammenhang zum Voraufenthalt bestand, die Fälle aber nach Fallpauschalenverordnung (z.B. wegen relevanten Partitionswechsels) zusammenzuführen wären, dann werden die selben Kassen die mit \"Behandlungsepisoden\" argumentieren, die FPV im Wortlaut zitieren und (diesmal zu Recht) eine Fallzusammenführung fordern.
Mit freundlichem Gruß :a_augenruppel: