Beiträge von twalter

    Hallo Forum,
    Hallo Anmasi,

    was ich an dem Beispiel nicht verstehe:
    Die genannten Basis-DRGs H08 und H09 legen nahe, dass dem Patienten bereits im ersten Aufenthalt die Gallenblase entfernt wurde. Eine Gallen-Steinentfernung mündet doch meist in eine \"Andere\" Partition. Dann wäre eine Fallzusammenführung schon denkbar. Oder irre ich mich?

    Mit freundlichen Grüßen

    Hallo Forum,

    da die Sachlage (wegen der fehlenden Behandlung) in den speziellen Kodierrichtlinien nicht eindeutig beschrieben ist, würde ich mich auf die DKR D002d zurückziehen:
    Nachdem die dem aufnahmebegründeten Symptom (Verwirttheit) zugrundeliegende Krankheit (Metastasen) in diesem Aufenthalt diagnostiziert wurde, sind die Metastasen zu kodieren. Eine Behandlung ist nicht erforderlich.

    Grüße

    Hallo Mr. Freundlich,

    sieht doch recht übersichtlich aus, wenn man chronologisch vorgeht:
    Wenn die Aufnahme 2 nicht wegen Komplikationen erfolgte, sind nur Fall 3 und Fall 4 zusammenzulegen wg. Partitionswechsel.
    M.E. kann man eine FZ nicht von hinten aufzäumen.

    Grüße

    Hallo Herr Lindenau,
    hallo Herr Bongartz,

    vielen Dank für die Info. Ich habe im Netz gesucht, aber leider nur eine Beschreibung der Software im Rahmen eines Anwendungstests gefunden, keine Deatail-Infos, Screenshots o.ä. Und bei GWI selbst war auch nichts zu sehen.

    Die Beschreibung hat mich allerdings soweit inspiriert, dass ich unserer Datenbank ein Modul zur Generierung von Anfragen an die Fachbereiche incl. Protokollierung angefügt habe. Insofern deutet alles auf eine Weitererentwicklung unserer eigenen Lösung hin.

    Wenn jemandem dennoch eine Web-Site mit Infos zum MDK-Monitor von GWI bekannt ist, wäre ich für eine Info dankbar.

    Mit freundlichem Gruß

    Hallo Frau Weihs,

    unsere Erfahrung in diesen Fällen: MDK-seits wird in BaWü grundsätzlich nur eine 24-stündige stationäre Beobachtung als Notwendig angesehen. Es sei denn, dass Sie im besonderen Einzelfall eine intensivere Überwachungspflicht geltend machen, die dann wiederum über eine engmaschige Kontrolle der Vitalparameter dokumentiert werden muss.

    Insofern ist die Forderung der BG hier nicht überraschend. Die etwas haarsträubende Formulierung sollte wohl den gereichten kleinen Finger als Hand erscheinen lassen. :)

    Grüße aus Mannheim

    Herr Selter,

    ein schönes und nützliches Tool, dass man stets gut erreichbar verlinken sollte!

    Aber einen klitzkleinen Formfehler habe ich doch noch entdeckt. Bei Entlassung am Aufnahmetag müsste sich rechnerisch 1 VWD-Tag ergeben, oder? Da bei dieser Konstellation Ihr Tool hoffentlich nicht zum Einsatz kommt, kann man mit diesem \"Fehler\" wohl gut leben. :lach:

    Ich habe für unsere MDK-Datenbank einen Abschlag-/Zuschlagsrechner gebastelt, der
    - anhand der Aufenthaltsdaten (die ausgelesen werden) und der DRG das effektive RG ermittelt
    - auf Grundlage des eff.RG und der zum Aufnahmezeitpunkt gültigen Basereate den DRG-Fallwert an die DB zurückgibt.
    Das Tool ist im Moment für eine umkommentierte Weitergabe noch nicht geeignet, denke ich. Aber wenn Interesse besteht..... PN

    In diesem Zusammenhnag würde mich interessieren, mit welchen Software-Tools in anderen Häusern die MDK-Anfragen verwaltet bzw. ausgewertet werden? Ab einer gewissen Anzahl von Anfragen lässt sich das über Excel-Sheets ja nicht mehr bewerkstelligen. Wir haben daher eine selbstgestrickte Access-Lösung im Betrieb, die nicht nur für die reine Protokollierung des Anfragenverlaufs geeignet ist, sondern auch vielfältige Analysemöglichkeiten bietet.
    Gäbe es hier eigentlich geeignete Kaufsoftware? Wie arbeiten Andere?

    Grüße aus Mannheim
    TW

    Hallo Herr Selter,
    hallo Forum,

    da schließe ich mich der Aussage von Papiertiger gerne an. :i_respekt:

    Ich manage unsere MDK-Anfragen seit zwei Jahren und kam an den Sachbearbeitern der PKVen oder ggf. deren Abteilungsleitern trotz beharrlicher Versuche noch nie vorbei. Die Anführungsstriche (\"medizinisch\") hätte ich dennoch umsichtigerweise auf die \"Berater\" ausdehnen sollen. Dann hätte das ganze mehr Zitat- als Wertungscharakter gehabt, was mehr meiner Intention entsprochen hätte. Entschuldigen Sie bitte den Lapsus!

    Die Aussage, dass die Berater nicht namentlich in Erscheinung treten wollen, stammt im Übrigen von eben jenen Sachbearbeitern und entspricht ja nun offensichtlich nicht der ganzen Wahrheit. Schön, dass auch das jetzt geklärt ist.

    Wissen Sie denn, wie Ihre Auftraggeber reagieren, wenn ein Krankenhaus sich direkt mit Ihnen austauschen möchte? Ist es nicht so, dass die Kassen gar kein Interesse an einer möglichen Verständigung zwischen Berater und Krankenhaus haben sobald eine Streitfrage und damit auch meist eine Ersparnismöglichkeit im Raum steht?
    Vor dem Hintergrund der Gerüchte, dass die Sachbearbeiter einzelner PKVen prozentual an Einsparungen beteiligt werden, erscheint die von mir erlebte hartnäckige Kommunikationsverweigerung jedenfalls reichlich fragwürdig.

    Insofern bezog sich meine Kritik hier in erster Linie auf das Verhalten der privaten Versicherer. Ich denke die medizinischen Berater (es geht doch auch ganz ohne „“) wissen im Einzelfall gar nicht, was am Ende aus ihrer Begutachtung wird und ob ihnen überhaupt alle Informationen zur Verfügung standen.
    Aus Sicht des Krankenhauses stellt sich die Situation im Effekt so dar, dass zu keinem Zeitpunkt nachvollzogen werden kann, wer hier welche Entscheidung auf welcher Daten- oder Abrechnungsgrundlage getroffen hat. Ich plädiere daher dafür, dass - analog der Prüfung durch den MDK - die Beratungsergebnisse namentlich gekennzeichnet offengelegt werden. Oder spricht etwas dagegen?

    Herzliche Grüße
    TW

    Hallo Nastie,

    wir lehnen inzwischen Gutachten ohne Unterschriften oder Datum ab. Ebenso solche mit geschwärzten Passagen oder Namen. Den Kassen bleibt gar keine Wahl, als Ihnen diese Informationen offenzulegen. Das Problem kommt (zumindest in Süddeutschland) quasi nicht mehr vor. Dass dieser Thread so lange ruhte, ist für mich ein Zeichen, dass hier bei den Kassen Einsicht eingekehrt ist.

    Die einzigen Phantom-Gutachter, mit denen wir zu kämpfen haben sind die \"medizinischen\" Berater der PKV, die namentlich nicht in Erscheinung treten wollen und dafür auch sicher gute Gründe haben ;-))

    Gruß
    TW

    Guten Tag Herr Selter,

    was Laborkontrollen angeht, stimme ich mit Ihnen überein. Aber das von mir gewählte Beispiel ist ebenso wie die US-Kontrolle eines bekannten Oligohydramnion noch in jedem Fall vom MDK als Aufwand akzeptiert worden. Ich will mal hoffen, dass es dabei bleibt.

    Mit freundlichem Gruß
    TW

    Liebes Forum,

    versuchen Sie es mal mit dieser Argumentation:
    1. Eine Leberpunktion stellt einen Eingriff dar, der mit einem erhöhten Risiko lebensbedrohli-cher Blutungen verbunden ist. Dementsprechend empfehlen die Gastroenterologischen Fach-gesellschaften eine postinterventionelle stationäre Überwachung von mindestens 24 Stunden mit engmaschigen Blutdruck- und Pulskontrollen.

    2. Dieser Eingriff ist nicht im der Struktur des „ambulanten Operierens\" zu erbringen, da diese im Katalog nicht abgebildet und damit nicht abzurechnen ist.

    3. Die Möglichkeit einer ambulanten Erbringung sehen wir ebenfalls als nicht gegeben an, da die Voraussetzung einer solch langen postoperativen Überwachung beim niedergelassenen Arzt nicht vorgehalten wird.

    Wenn Sie die postinterventionelle Überwachung sauber dokumentieren, müssten Sie auf der sicheren Seite sein.

    Gruß aus Mannheim
    TW