Hallo Herr Selter,
hallo Forum,
da schließe ich mich der Aussage von Papiertiger gerne an. :i_respekt:
Ich manage unsere MDK-Anfragen seit zwei Jahren und kam an den Sachbearbeitern der PKVen oder ggf. deren Abteilungsleitern trotz beharrlicher Versuche noch nie vorbei. Die Anführungsstriche (\"medizinisch\") hätte ich dennoch umsichtigerweise auf die \"Berater\" ausdehnen sollen. Dann hätte das ganze mehr Zitat- als Wertungscharakter gehabt, was mehr meiner Intention entsprochen hätte. Entschuldigen Sie bitte den Lapsus!
Die Aussage, dass die Berater nicht namentlich in Erscheinung treten wollen, stammt im Übrigen von eben jenen Sachbearbeitern und entspricht ja nun offensichtlich nicht der ganzen Wahrheit. Schön, dass auch das jetzt geklärt ist.
Wissen Sie denn, wie Ihre Auftraggeber reagieren, wenn ein Krankenhaus sich direkt mit Ihnen austauschen möchte? Ist es nicht so, dass die Kassen gar kein Interesse an einer möglichen Verständigung zwischen Berater und Krankenhaus haben sobald eine Streitfrage und damit auch meist eine Ersparnismöglichkeit im Raum steht?
Vor dem Hintergrund der Gerüchte, dass die Sachbearbeiter einzelner PKVen prozentual an Einsparungen beteiligt werden, erscheint die von mir erlebte hartnäckige Kommunikationsverweigerung jedenfalls reichlich fragwürdig.
Insofern bezog sich meine Kritik hier in erster Linie auf das Verhalten der privaten Versicherer. Ich denke die medizinischen Berater (es geht doch auch ganz ohne „“) wissen im Einzelfall gar nicht, was am Ende aus ihrer Begutachtung wird und ob ihnen überhaupt alle Informationen zur Verfügung standen.
Aus Sicht des Krankenhauses stellt sich die Situation im Effekt so dar, dass zu keinem Zeitpunkt nachvollzogen werden kann, wer hier welche Entscheidung auf welcher Daten- oder Abrechnungsgrundlage getroffen hat. Ich plädiere daher dafür, dass - analog der Prüfung durch den MDK - die Beratungsergebnisse namentlich gekennzeichnet offengelegt werden. Oder spricht etwas dagegen?
Herzliche Grüße
TW